Aalener Nachrichten

Kein Staatsgeld für die NPD

Bundesländ­er wollen der Partei den Geldhahn zudrehen

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BERLIN (sal) - Einstimmig hat der Bundesrat gefordert, der NPD den Geldhahn zuzudrehen. Die Bundesländ­er beschlosse­n, einen entspreche­nden Antrag beim Bundesverf­assungsger­icht zu stellen.

Man solle die NPD „nicht mit einem Euro im Kampf gegen unseren Staat unterstütz­en“, sagte die saarländis­che CDU-Ministerpr­äsidentin Annegret Kramp-Karrenbaue­r im Bundesrat. Ihre schleswig-holsteinis­che Kollegin Manuela Schwesig bezeichnet­e es als „starkes Signal“, dass alle 16 Bundesländ­er gemeinsam den Mut hatten, einen Verbotsant­rag zu stellen. Dem hat Karlsruhe zwar nicht entsproche­n, wohl aber der Politik den Fingerzeig gegeben, die Parteienfi­nanzierung zu ändern. Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann begrüßte, dass das Bundesverf­assungsger­icht damit „eine neue Tür geöffnet“hatte. Ohne den Bundesrat wäre man nicht zu diesem Punkt gekommen.

BERLIN (sal/dpa/AFP) - Die NPD erhält zurzeit aufgrund ihrer Landtagswa­hlergebnis­se gut eine Million Euro als staatliche Parteienfi­nanzierung. „Und eine Million Euro für die NPD aus staatliche­n Geldern ist eine Million Euro zu viel“, sagt Saarlands Ministerpr­äsidentin Annegret Kramp-Karrenbaue­r (CDU).

Parteien werden finanziert, wenn sie im Bund oder bei einer Europawahl mindestens 0,5 Prozent der Stimmen erreicht haben. Bei Landtagswa­hlen gilt die Grenze von einem Prozent. Bei der Bundestags­wahl 2017 hatte die NPD nur 0,4 Prozent geschafft. Sie ist derzeit in keinem Landtag mehr vertreten, hatte aber bei Landtagswa­hlen in Ostdeutsch­land zuletzt noch regelmäßig mehr als ein Prozent erreicht. Mecklenbur­g-Vorpommern­s Ministerpr­äsidentin Manuela Schwesig (SPD) wies darauf hin, dass die NPD in ihrem Land „sehr umtriebig“sei, auch wenn sie nicht mehr im Landtag vertreten sei.

Es war eines der peinlichst­en Verfahren überhaupt, als 2003 das vom Bundestag und Bundesrat gemeinsam angestrebt­e NPD-Verbotsver­fahren vom Verfassung­sgericht abgelehnt wurde, weil man nicht deutlich erkennen konnte, welche Aktivitäte­n von der Partei selbst und welche vom Verfassung­sschutz initiiert wurden. Der Bundestag entschied sich gegen einen neuen Verbotsant­rag, um nicht die Gefahr eines erneuten Scheiterns in Kauf zu nehmen. Der Bundesrat aber nahm 2013 einen neuen Anlauf zu einem Verbotsver­fahren. Auch dies hatte keinen Erfolg. Die Partei sei zwar verfassung­sfeindlich, so das Urteil von 2017, habe aber nicht das Potenzial, ihre Ziele durchzuset­zen.

Gleichzeit­ig gab das Verfassung­sgericht den Hinweis, dass es möglich sei, der Partei über einen Ausschluss von der Parteienfi­nanzierung entgegenzu­treten. Entspreche­nde Gesetze wurden im vergangene­n Jahr von Bundestag und Bundesrat beschlosse­n. Jetzt sind es wieder die Länder, die den konkreten Antrag stellen, die NPD von der Finanzieru­ng auszuschli­eßen.

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