Aalener Nachrichten

Was bei Anhängerku­pplungen zu beachten ist

Bestellung zusammen mit dem Neuwagen bietet Vorteile – Zum Abschleppe­n nicht geeignet

- Von Claudius Lüder

Anhängerku­pplungen sind im Alltag praktisch, vielseitig einsetzbar, und selbst ein Kleinwagen lässt sich damit in einen Lastenesel verwandeln. Wer sie allerdings zweckentfr­emdet und beispielsw­eise zum Abschleppe­n nutzt, riskiert Folgeschäd­en.

Grundsätzl­ich lässt sich fast jedes Auto damit ausstatten, sagt Dietmar Clysters vom Zentralver­band Deutsches Kraftfahrz­euggewerbe (ZDK). „Technisch ist das kein Problem, und bei vielen Neuwagen ist das sogar bereits ab Werk möglich. Ansonsten kann eine Anhängerku­pplung aber immer auch nachträgli­ch angebaut werden.“Sie bei Bedarf aber gleich beim Neuwagenka­uf zu ordern, hat Vorteile: „Das ist in der Regel die günstigere und auch elegantere Variante.“Denn Hersteller berechnete­n dann meist nur die reinen Materialko­sten. Daneben sei auch die Installati­on einfacher. Und es wird gleich der passende Stoßfänger mit entspreche­nder Aussparung montiert.

Problemati­sch am Elektroaut­o

Elektroaut­os und Hybridfahr­zeuge bilden meist die Ausnahme: „Das hängt mit den ohnehin begrenzten Reichweite­n dieser Fahrzeuge zusammen“, erklärt Rüdiger Niemann von der Firma Westfalia Automotive. „Um nicht zusätzlich­e Belastunge­n von Hecktrages­ystemen oder gar Anhängern auf die Antriebe zu bringen, geben die meisten Hersteller ihre E- und Hybridfahr­zeuge nicht für den Anbau von Anhängevor­richtungen frei.“

Kosten von bis zu 1000 Euro

Bei der nachträgli­chen Montage einer Anhängerku­pplung muss in jedem Fall der hintere Stoßfänger abgebaut werden. „Ein Stahlbügel, auf dem dann mittig die Anhängevor­richtung sitzt, wird an der Bodengrupp­e befestigt, wodurch die zu ziehende Last gut verteilt wird“, sagt Clysters. Außerdem muss meist ein zusätzlich­er Kabelstran­g in den Innenoder Kofferraum gezogen werden, um den 7- oder 13-poligen Stromsteck­er und die Elektrik an das Bordnetz anzuschlie­ßen. In der Regel betragen die Kosten für den nachträgli­chen Einbau einer abnehmbare­n Anhängerku­pplung laut Clysters zwischen 800 und 1000 Euro.

Etwas günstiger ist die fest installier­te Anhängerku­pplung. Sie sei sicherlich die preisgünst­igere Variante und auch die bessere Wahl bei sehr häufiger oder gewerblich­er Nutzung, sagt Niemann. „Unterschie­de hinsichtli­ch der Anbringung oder der technische­n Voraussetz­ungen gibt es nicht.“Wer hingegen nur gelegentli­ch mit Anhänger unterwegs ist und die Optik seines Fahrzeugs erhalten will, sollte sich für die Version mit abnehmbare­r Kugelstang­e entscheide­n.

„Grundsätzl­ich sollte man die Kugelstang­e bei Nichtgebra­uch immer abbauen, denn dann ist sie nicht der Witterung ausgesetzt“, empfiehlt Niemann. Er rät dazu, einen Verschluss­stopfen in das Aufnahmero­hr einzusetze­n, damit sich dort kein Dreck ablagert. Verdeckt eine abnehmbare Anhängerku­pplung das Kennzeiche­n, müssen Autofahrer sie bei Nichtnutzu­ng in jedem Fall demontiere­n. „Dann greift Paragraph 27 der Fahrzeug-Zulassungs­verordnung, wonach das Kennzeiche­n nicht verdeckt sein darf“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsre­cht. Ob abnehmbare Modelle sonst bei Nichtgebra­uch abgebaut werden müssen, ist umstritten. „Nach Paragraph 30c der Straßenver­kehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen keine Teile so hervorrage­n, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidb­ar gefährden“, erklärt er – und rät zur Demontage. „Erhöht eine Anhängerku­pplung einen Unfallscha­den, weil sie unnötig am Fahrzeug blieb, kann das bei der Haftung berücksich­tigt werden.“

Nach einem Auffahrunf­all sollte man die Anhängerku­pplung in der Werkstatt prüfen lassen. „Auch wenn sie rein optisch nichts abbekommen hat und völlig intakt aussieht, können bei einem Aufprall von hinten Haarrisse die Folge sein“, warnt Clysters. Schaden nehmen kann die Anhängerku­pplung auch bei Zweckentfr­emdung. „Für das Bergen von anderen Fahrzeugen oder das Herauszieh­en von Baumwurzel­n beispielsw­eise sind sie nicht ausgelegt“, sagt Niemann. (dpa)

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FOTO: DPA Haken mit Köpfchen: Die Firma Westfalia erfand 1932 die heute bekannte Anhängerku­pplung mit Kugelkopf.

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