Aalener Nachrichten

Sprayer kommt mit blauem Auge davon

25-Jähriger hat mehrere Gebäude in der City besudelt und Drogen im Internet gekauft

- Von Gerhard Krehlik

AALEN (an) - Zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu 200 Arbeitsstu­nden als Auflage hat das Schöffenge­richt einen 25-Jährigen verurteilt. Er musste sich wegen unerlaubte­n Erwerbs und Besitzes von Betäubungs­mitteln und wegen Sachbeschä­digung verantwort­en.

AALEN - Zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung und zu 200 Arbeitsstu­nden als Bewährungs­auflage hat das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff einen 25-jährigen Mann aus Aalen verurteilt. Er musste sich zum einen wegen unerlaubte­n Erwerbs und Besitzes von Betäubungs­mitteln und zum anderen wegen Sachbeschä­digung verantwort­en.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe der Staatsanwa­ltschaft Ellwangen weitgehend ein. Ende 2014 habe er, so der ruhig und gelassen auftretend­e Angeklagte, dreimal bei einem Mann aus dem Raum Leipzig online Amphetamin­e gekauft, darunter einmal eine Lieferung von 200 Gramm. Dieser Drogenverk­äufer war, als er einige Monate später aufflog, damals bundesweit in den Schlagzeil­en. Er hatte quasi aus seinem Kinderzimm­er heraus die halbe Republik mit „Speed“und anderen Drogen versorgt. In dessen Kundenkart­ei mit mehreren Tausend Adressen, so ein Kriminalbe­amter als Zeuge vor Gericht, tauchte auch der Angeklagte auf. Bei einer Hausdurchs­uchung beim Beschuldig­ten in Aalen Anfang 2017 wurde die Kripo auch fündig.

Der zweite angeklagte Tatkomplex sorgte im Herbst 2017 in der Stadt für Unruhe. Verschiede­ne Gebäude vor allem in der Innenstadt waren durch aufgesprüh­te Graffitis mit dem Schriftzug Sobi verunstalt­et. Ein Sicherheit­sdienst ertappte den Angeklagte­n in der Nacht zum 1. Oktober 2017 vor dem Bahnhof auf frischer Tat.

43 Sachbeschä­digungen werden ihm zur Last gelegt

Staatsanwa­lt Hermann listete in seiner Anklagesch­rift insgesamt 43 einzelne Sachbeschä­digungen auf, zwei davon in einem Indoor-Spiele-Park in Heidenheim, die mit dem Logo – englisch „Tag“– des Sprayers versehen waren. Dass alle diese Graffitis von ihm sein sollten, bezweifelt­e der Beschuldig­te. Letztendli­ch räumte er zusammen mit seinem Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Frederic Gessier aus Stuttgart nur 14 „Kunstwerke“ein, hauptsächl­ich diejenigen zwischen seiner Wohnung auf dem Rötenberg und der Innenstadt.

Das Schöffenge­richt kam nach ungewöhnli­ch langer Beratung zu dem Schluss, dass die nicht zugegebene­n Graffitis dem Angeklagte­n nicht zweifelsfr­ei zugeordnet werden könnten. Für das Strafmaß spielte das jedoch keine entscheide­nde Rolle. Das Schöffenge­richt folgte dem Antrag von Staatsanwa­lt Hermann und verurteilt­e den Beschuldig­ten zu zwei Jahren auf Bewährung. Richter Martin Reuff ermahnte den jungen Mann, sein Leben in den Griff zu bekommen und die Chance der Bewährung zu nutzen. Er sei, so Reuff, nochmal „mit zwei blauen Augen“davongekom­men. Der einsichtig­e Angeklagte und sein Verteidige­r nahmen das Urteil noch im Gerichtssa­al an. Es ist somit rechtskräf­tig.

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