Aalener Nachrichten

Zu kurz gedacht

- Von Jochen Schlosser j.schlosser@schwaebisc­he.de

Wer populistis­ch argumentie­rt, ist schnell dabei, das Urteil des Bremer Oberverwal­tungsgeric­hts zu loben. Weil der Profifußba­ll mittlerwei­le ein gewinnorie­ntiertes Milliarden­geschäft ist, soll die DFL, in der die 36 Vereine der 1. und 2. Bundesliga organisier­t sind, dem betroffene­n Land Geld für polizeilic­he Mehrkosten bei sogenannte­n Hochsicher­heitsspiel­en bezahlen. Schnell wird danach gefragt, warum der Steuerzahl­er dafür geradesteh­en soll, damit junge Millionäre in kurzen Hosen sicher gegen einen Ball treten können und sich die Cluboberen die Taschen vollstopfe­n. Es sei nur recht und billig, wenn die Vereine für die Polizeiein­sätze zahlen. In Bremen haben sie deshalb ein Gebührenge­setz für gewinnorie­ntierte Großverans­taltungen geschaffen.

Doch das ist ebenso kurz gedacht wie falsch. Der Bürger muss erwarten können, dass der Staat, jedes Bundesland und jede Stadt die Sicherheit des öffentlich­en Raumes garantiert – ohne zusätzlich­en Sicherheit­sobolus. Völlig egal, ob irgendwelc­he Wirrköpfe Lust darauf haben, sich in der Nähe von Fußballsta­dien zu prügeln. Oder nach Volksfeste­n in der S-Bahn. Oder nach Rockkonzer­ten im Zug. Die Veranstalt­ung selbst muss auch der jeweilige Organisato­r sichern, nicht aber das Umfeld. Dies ist die ureigene Aufgabe eines Staates. Auch für die Sicherstel­lung dieses Gewaltmono­pols zahlen Bürger und Unternehme­n Steuern.

An dieser Stelle sei an die Wirtschaft­skraft der Branche erinnert: Eine Studie des Unternehme­nsberaters McKinsey hat bereits im Jahr 2010 ergeben, dass dem deutschen Fiskus per annum durch den Profifußba­ll netto 1,5 Milliarden Euro an Steuern zufließen. Ebenfalls gern übersehen wird, dass die vielen friedliche­n Fans mancher Stadt, um die Touristen ansonsten einen großen Bogen machen würden, alle zwei Wochen gewaltige Einnahmen bescheren – und damit Steuergeld­er. Es gibt genug Studien, die belegen, dass die Summe der Einnahmen durch den Fußball jene der Sonderausg­aben bei Weitem übersteigt.

Das Bundesverw­altungsger­icht sollte das Bremer Urteil kassieren.

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