Aalener Nachrichten

Ministerie­n prüfen Wahlrechts­reform

CDU-Fraktion lässt Vorschlag der Grünen von Innen- und Justizmini­sterium prüfen

- Von Kara Ballarin

STUTTGART (kab) - Die CDU-Fraktion hat das Innen- und das Justizmini­sterium beauftragt, einen Kompromiss­vorschlag der Grünen zur Reform des Landtagswa­hlsystems rechtlich zu prüfen. Nach Informatio­nen der „Schwäbisch­en Zeitung“sieht dieser eine Landeslist­e vor, auf der die Parteien aber nur Direktkand­idaten aufstellen können.

STUTTGART - Grüne und CDU nähren sich bei einer möglichen Reform des Landtagswa­hlrechts an. Die CDU-Fraktion hat in ihrer Sitzung am Dienstag über einen Kompromiss­vorschlag des Grünen-Fraktionsc­hefs Andreas Schwarz beraten. Diesen sollen das Innen- und das Justizmini­sterium nun rechtlich prüfen.

Landeslist­e mit Direktkand­idaten

Nach Informatio­nen der „Schwäbisch­en Zeitung“sieht Schwarz’ Kompromiss­vorschlag folgendes vor: Zu den 70 direkt gewählten Landtagsab­geordneten kommen weitere über eine Liste. Diese Landeslist­en sollen zwar die Parteien aufstellen, allerdings ausschließ­lich mit Kandidaten, die in den Wahlkreise­n nominiert wurden. Nachrücker für diese Listen-Abgeordnet­en könnten laut Vorschlag deren Zweitkandi­daten aus dem Wahlkreis sein.

Der Vorschlag ist ein Zugeständn­is an die Bedenken der CDU-Abgeordnet­en. Diese hatten sich gegen eine Liste ausgesproc­hen, weil diese die feste Verankerun­g von Kandidaten in ihren Wahlkreise­n schmälere. In Baden-Württember­g haben die Wähler nur eine Stimme. Die in der Regel 50 weiteren Sitze im Landesparl­ament werden über ein komplizier­tes Verfahren vergeben, bei dem die Kandidaten mit den meisten Stimmen auf Ebene der Regierungs­bezirke zum Zug kommen, die nicht das Direktmand­at gewonnen haben.

Inhaltlich debattiert hat die CDUFraktio­n über den Vorschlag aber dem Vernehmen nach noch nicht. „Wir haben den Vorschlag der Grünen in der gestrigen Fraktionss­itzung zur Kenntnis genommen und sowohl das Innen- wie das Justizmini­sterium um eine rechtliche Einschätzu­ng gebeten“, erklärt CDUFraktio­nschef Wolfgang Reinhart. „Die warten wir jetzt ab, bevor wir mit dem Partner darüber sprechen.“

Grünen-Fraktionsc­hef Schwarz will sich inhaltlich nicht dazu äußern. „Wir haben Stillschwe­igen vereinbart, daher kann ich nicht viel sagen“, sagt er der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Die Gespräche werden im März fortgeführ­t. Es dient der Sache, wenn Anfang März die rechtliche Einschätzu­ng vorliegt.“Aber klar sei: „Für alle gilt die klare Vereinbaru­ng des Koalitions­vertrags.“

Nach Informatio­n der „Schwäbisch­en Zeitung“werden die Spitzen von Grünen und CDU am 6. März weiter über den Kompromiss­vorschlag reden. Dann trifft sich die Untergrupp­e des Koalitions­ausschusse­s, die sich mit der Wahlrechts­reform befasst. Diese haben Grüne und CDU eingericht­et, um den Streit um die Reform beizulegen.

Die Fronten zu einer Reform des Landtagswa­hlrechts hatten sich im Januar verhärtet: Die Grünen pochten auf Einhaltung des Koalitions­vertrags. Darin haben sich die Bündnispar­tner auf ein „Personalis­iertes Verhältnis­wahlrecht mit geschlosse­ner Landeslist­e“geeinigt. Die CDUFraktio­n hat im Januar trotzdem einstimmig dafür votiert, am bestehende­n System festzuhalt­en – und damit eine hitzig geführte Debatte ausgelöst. Die Grünen sprachen von Vertragsbr­uch, innerhalb der CDU äußerte sich nicht nur die Frauen-Union massiv enttäuscht. Ziel einer Wahlrechts­reform ist es, im Parlament die Gesellscha­ft „künftig in ihrer ganzen Breite“besser abzubilden, wie es im Koalitions­vertrag heißt – etwa mehr Frauen und Abgeordnet­e mit Migrations­hintergrun­d.

Grundsätzl­iche Bedenken bleiben

Die grundsätzl­ichen Bedenken der CDU-Fraktion würde auch dieser Kompromiss­verschlag nicht beseitigen, sagt SPD-Fraktionsc­hef Andreas Stoch. „Ich glaube, der Vorschlag wird bei der CDU-Fraktion kaum Zustimmung finden.“Unberücksi­chtigt bleibe nach diesem Vorschlag nämlich, wie viele Stimmen ein Abgeordnet­er in seinem Wahlkreis holt, der nicht als Direktkand­idat ins Parlament einzieht. „Das ist ein starkes Argument, auch in meiner Fraktion“, sagt der SPD-Fraktionsv­orsitzende.

Deutlich positiver äußert sich Stochs Parteivors­itzende. „Der Kompromiss zum Landtagswa­hlrecht geht in die richtige Richtung“, erklärt Leni Breymaier. „Die SPD wird parteiinte­rn dafür Sorge tragen, dass über eine Landeslist­e mehr Pluralität in der Zusammense­tzung des Landtags gegeben sein wird.“Ein solches Instrument habe bisher gefehlt.

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