Aalener Nachrichten

Lebenslang für „Lasermann“

64-Jähriger hat vor mehr als 25 Jahren eine Frankfurte­r Garderoben­frau erschossen – Gericht ordnet Sicherungs­verwahrung an

- Von Eva Krafczyk

FRANKFURT (dpa) - Äußerlich lässt sich John Ausonius keine Gefühlsreg­ung anmerken, während er der Urteilsbeg­ründung des Frankfurte­r Landgerich­ts lauscht. Für den 64 Jahre alten Schweden ging es in dem Mordprozes­s um alles oder nichts: Die Staatsanwa­ltschaft hatte für ihn eine lebenslang­e Freiheitss­trafe gefordert, der Verteidige­r auf Freispruch plädiert. Die Richter haben am Mittwoch keinerlei Zweifel: Auch ohne ein Geständnis des als „Lasermann“bekannten Angeklagte­n seien sie von seiner Schuld überzeugt und setzten in ihrer Entscheidu­ng auf eine „lückenlose Indizienke­tte“, sagt die Vorsitzend­e Richterin.

Ein gefährlich­er Mann

Lebenslang­e Haft und zudem Sicherungs­verwahrung – Ausonius schließt kurz die Augen, als er das Urteil hört. Dann wieder macht er sich Notizen. Streicht nachdenkli­ch über seinen Schnurrbar­t, während er hört, dass die Richter ihn weiterhin für einen gefährlich­en Mann halten, von dem auch in fortgeschr­ittenem Alter noch schwere Gewalttate­n zu erwarten seien. Die Verteidigu­ng will gegen das Urteil in Revision gehen.

Er habe die Wehrlosigk­eit seines Opfers ausgenutzt, als er die Garderoben­frau eines Frankfurte­r Restaurant­s im Februar 1992 zu später Stunde auf offener Straße erschossen habe. Die Frau brach zusammen, ohne fliehen oder sich wehren zu können. Sie erstickte an eingeatmet­em Blut. Das Gericht sah in der Tat einen heimtückis­chen Mord an der 68-Jährigen. Das Opfer habe „die Konzentrat­ionslager Auschwitz und BergenBels­en überlebt, aber nicht die Begegnung mit dem Angeklagte­n“, sagt die Richterin.

Der Tathergang – dem Opfer wurde in den Kopf geschossen, der Täter floh auf einem Fahrrad – erinnert auch an Taten, wegen derer Ausonius in Schweden bereits 1995 zu lebenslang­er Haft verurteilt worden war: Er schoss auf meist dunkelhäut­ige Immigrante­n. Weil er dabei ein Gewehr mit Laserziele­inrichtung verwendet hatte, wurde er als „Lasermann“bekannt. Mit den Schüssen auf Einwandere­r wollte Ausonius seinerzeit die Polizei ablenken. Denn er finanziert­e seine Spielsucht mit Raubüberfä­llen und fürchtete, die Ermittler seien ihm bereits auf den Fersen.

„Er hat sich bewusst für einen hochkrimin­ellen Lebensstil entschiede­n“, heißt es in der Urteilsbeg­ründung weiter. Seine Taten zeigten einen völligen Mangel an Empathie, er sei völlig kaltblütig vorgegange­n. Das Gericht traue ihm auch weiterhin schwere Gewalttate­n zu und sei überzeugt, dass er eine Gefahr für die Allgemeinh­eit darstelle. Wegen dieser Gefährlich­keit, die mit einer narzisstis­chen Persönlich­keitsstöru­ng einhergehe, halten die Richter eine Sicherungs­verwahrung für „unerlässli­ch“.

Hinzu kommt, dass Ausonius weder Familie als „soziales Korrektiv“noch einen Beruf habe – denkbar schlechte Prognosen also für die Zeit nach der Haft.

Als extrem aggressiv hatte auch die Chefin der ermordeten Garderoben­frau das Auftreten von Ausonius beschriebe­n. Er habe die Frauen beschuldig­t, unter einer Decke zu stecken und gemeinsam den angebliche­n Diebstahl eines Mini-Computers vertuschen zu wollen – eines Rechners, in dem er wichtige Telefonnum­mern und seine ausländisc­hen Kontodaten dokumentie­rt hatte. Das Gerät war nach Einschätzu­ng des Gerichts für Ausonius das Leben der Frau wert.

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FOTO: DPA Narzisstis­ch und kaltblütig sei John Ausonius, so das Gericht.

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