Vier Abstimmungen wegen eines Preisgerichts
Jury-Besetzung für Union-Gelände-Wettbewerb wird im Gemeinderat zur unendlichen Geschichte
AALEN - Nein, diesmal ist es nicht um den in solchen Fällen schon berühmt-berüchtigten Gutachterausschuss der Stadt oder um einen anderen wichtigen Gemeinderatsausschuss gegangen. Es galt lediglich, jene Mitglieder des Gemeinderats zu benennen, die im Preisgericht für den Ideen- und Realisierungswettbewerb für die Bebauung des UnionAreals und des damit zusammenhängendes Quartiers Aalen-Süd sitzen sollen. Aber auch dafür hat der Gemeinderat geschlagene eineinviertel Stunden gebraucht. Und vier Abstimmungen.
Der Wettbewerb für das UnionAreal/Aalen-Süd wird gemeinsam von Stadt und Landkreis ausgeschrieben. Weshalb das Preisgericht dafür paritätisch besetzt sein wird. Für den städtischen Anteil der zu benennenden Sachpreisrichter hatte die Verwaltung bereits im Januar im Technischen Ausschuss den Vorschlag unterbreitet, alle Fraktionen im Preisgericht zu beteiligen, die vier größten davon mit stimmberechtigten und die kleineren mit stellvertretenden Sachpreisrichtern. Was allerdings die CDU-Fraktion mit einer zweiten Variante auf den Plan gerufen hatte. Die Aalener Preisrichter, so forderte sie, sollen nach dem üblichen Anteilsauszählverfahren nach Sainte-Lague/ Schepers gemäß der Sitzverteilung im Gemeinderat bestimmt werden. Was zwei Sachpreisrichter für die CDU, jeweils einen für SPD und Grüne sowie je einen stellvertretenden Sachpreisrichter für Freie Wähler und Die Linke/Pro Aalen bedeutet. Die Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts wäre bei dieser Variante nicht vertreten.
Nur so werde auch hier der im Gemeinderat abgebildete Wählerwille erkennbar, begründete Fraktionsvorsitzender Thomas Wagenblast den CDU-Antrag. Und handelte sich dafür, quasi als Retourkutsche, gleich einen Befangenheitsantrag von FDIChef Norbert Rehm ein. Wer beruflich im Landratsamt als Dezernent arbeite, dürfe hier gar nicht mit abstimmen, so Rehm. Die Verwaltung geriet in ihrer anderslautenden Auffassung ins Wanken, zog vorsichtshalber mit Wagenblast auch gleich SPD-Frau Petra Pachner als Behindertenbeauftragte des Ostalbkreises aus der Manege – um nach Prüfung der Rechtslage und weil es Zweifel gebe, so der OB, die Frage der Befangenheit dann doch noch zur Abstimmung zu stellen. Mit dem Ergebnis: Weder Wagenblast noch Pachner sind befangen.
Nach Abstimmung vier fällt endlich die Entscheidung
Womit Abstimmung Nummer zwei ihren Lauf nehmen konnte, diesmal tatsächlich über die Besetzung des Preisgerichts. Und die ging unklar aus: Waren jetzt 23 oder 24 Räte für Variante eins? Für Variante zwei jedenfalls waren es unstrittig 24. Es folgte – richtig – Abstimmung Nummer drei. Die dann tatsächlich das Patt brachte: 24 zu 24. Thilo Rentschler unterbrach die Sitzung, rief die Fraktionsvorsitzenden zur Beratung zusammen, um dann endlich die vierte Abstimmung aufzurufen. Deren Ausgang war dann eindeutig: Für die Variante eins gab es 23 Ja- und 26 Nein-Stimmen, Variante 2 – also Modell Sainte-Lague/Schepers – ging mit 26 Ja- bei 22 Nein-Stimmen und einer Enthaltung durch.
Und wer fungiert nun als städtischer Preisrichter? Für die CDU sind es Uschi Barth und Herbert Brenner, für die SPD Heidemarie Matzik und für die Grünen Doris Klein als stimmberechtigte Jurymitglieder, mit Thomas Rühl und Holger Fiedler stellen Freie Wähler und Die Linke/ Pro Aalen je einen stellvertretenden Sachpreisrichter. OB Rentschler ist aufseiten der Stadt kraft Amtes als Sachpreisrichter gesetzt, wie auch Landrat Klaus Pavel aufseiten des Ostalbkreises. Die übrigen vier Sachpreisrichter kommen aus den Reihen des Kreistags. Der Rest des 36-köpfigen Preisgerichts sind Fachpreisrichter und Berater, die Stadt und Kreis bestimmen.