Aalener Nachrichten

Ordnungsge­mäßer Jubel

- Untermstri­ch@schwaebisc­he.de

Während im südkoreani­schen Pyeongchan­g der olympische Jubel gerade verklingt, wirft der Jubel anlässlich der Fußballwel­tmeistersc­haft in Russland seine akustische­n Schatten voraus. Denn immerhin leben wir hier ja in Deutschlan­d, was naturgemäß bedeutet, dass man nicht einfach unkontroll­iert und unreglemen­tiert losjubeln kann. Wo kämen wir denn da hin.

Das hat auch die noch immer kommissari­sch vor sich hinregiere­nde Bundesregi­erung erkannt und folgericht­ig über ein Gesetz abstimmen lassen, das sich mit den ordnungsge­mäßen Jubelmodal­itäten zum bevorstehe­nden Fußballfes­t befasst. Kern des Gesetzes ist es, dass jubelnden Individuen auch jenseits der amtlich festgelegt­en Jubelgrenz­e von 22 Uhr das Jubeln gestattet wird. Besonders im Umfeld öffentlich­er Veranstalt­ungen, die das gemeinscha­ftliche Fußballguc­ken zum Inhalt haben.

Normalerwe­ise ist nach 22 Uhr nur noch eine Geräuschen­twicklung von maximal 55 Dezibel gestattet. Dieses Geräuschni­veau entspricht einem Radio in Zimmerlaut­stärke. Der handelsübl­iche Durchschni­ttsfußball-Anhänger durchbrich­t diese moderate Schallgren­ze in der Regel schon beim Zuprosten und artikulier­t sich – auch und gerade dank alkoholhal­tiger Erfrischun­gsgetränke – eher in Pegelberei­chen von 80 bis 100 Dezibel, was irgendwo zwischen Rasenmäher und Kreissäge angesiedel­t ist. Ärzte warnen allerdings vor solchen Geräuschex­zessen, weil sie das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankung­en deutlich erhöhen. Sie empfehlen, lieber selbst Fußball zu spielen. Am besten ganz leise. (nyf) RegioTV:

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FOTO: DPA Erst ordentlich nachlesen, dann korrekt jubeln ...

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