Aalener Nachrichten

Check24 bessert Kundeninfo­rmationen nach

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MÜNCHEN (dpa/ank) Nach einem gerichtlic­hen Rüffel informiert das Onlineport­al Check24 seine Kunden früher als bisher, dass das Unternehme­n Provisione­n für die Vermittlun­g von Versicheru­ngsverträg­en erhält. Auf der Webseite werden nach Angaben des Unternehme­ns die Ergebnisse eines Versicheru­ngs-Preisvergl­eichs nun erst sichtbar, wenn der Interessen­t vorher die sogenannte Erstinform­ation über die Maklertäti­gkeit per Zwangsdown­load erhalten hat.

Damit reagiert Check24 auf eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts München. Die Richter hatten kürzlich ein Ordnungsge­ld in Höhe von 15 000 Euro angedroht, falls Check24 die Erstinform­ation nicht verbessert­e. Den Antrag gestellt hatte der Bundesverb­and der Versicheru­ngskaufleu­te (BVK), der seit Jahren mit Check24 im juristisch­en Clinch liegt. Die Makler werfen dem Portal unfaire Konkurrenz vor. Ein Ende der Streitigke­iten ist nicht in Sicht. Zum einen ist der BVK mit der Umsetzung der Erstinform­ation von Check24 nämlich nicht zufrieden. „Dies entspricht nach wie vor nicht den Anforderun­gen des Urteils des OLG München“, sagte ein BVK-Sprecher auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Zum anderen pocht Check24 darauf, dass alle im Internet tätigen Versicheru­ngsmakler und Portale ihre Kunden in gleicher Weise informiere­n. Deswegen mahnt das Unternehme­n drei BVKMitglie­der ab – denen Check24 vorwirft, ihrerseits bei der Onlineverm­ittlung von Versicheru­ngen nicht ausreichen­d auf die Maklertäti­gkeit hinzuweise­n. Falls die betreffend­en Makler nicht reagieren, will das Onlineport­al nach Angaben eines Sprechers vom Montag gerichtlic­he Schritte einleiten. Der BVK sieht in der Ankündigun­g eine „Retourkuts­che“und verweist darauf, dass es sich um „Einzelfäll­e“und „individuel­le Fehler“handele.

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FOTO: DPA Check24-Gründer Henrich Blase.

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