Aalener Nachrichten

Mordurteil gegen Berliner Raser gekippt

Bundesgeri­chtshof lässt neues Verfahren zu - Sohn des Getöteten: „Das ist bedrückend“

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KARLSRUHE (dpa/AFP) - Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag in drei Fällen von Raserei mit Todesfolge entschiede­n – und hierbei nicht die erwartete „rote Linie“vorgegeben. So wurde das deutschlan­dweit erste Mordurteil gegen zwei Raser aufgehoben, die nach einem illegalen nächtliche­n Autorennen auf dem Berliner Kurfürsten­damm einen Mann totgefahre­n hatten. Die Männer können nun auf eine mildere Strafe hoffen. Keinen Vorsatz sah der BGH auch im Fall eines Bremer Motorradfa­hrers, der bei überhöhtem Tempo einen Fußgänger getötet hatte. Jedoch hob der BGH eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts Frankfurt teilweise auf, das einen Raser wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt hatte. Ihm droht nun eine härtere Strafe. Die Vorsitzend­e BGHRichter­in Beate Sost-Scheible sagte: „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfall­s.“

Für bundesweit­es Aufsehen hatte der Berliner Fall gesorgt: Die damals 24 und 26 Jahre alten Männer waren am 1. Februar 2016 nachts auf dem Kurfürsten­damm mit bis zu 170 Stundenkil­ometern unterwegs, rasten über elf Kreuzungen mit mehreren roten Ampeln und töteten dabei einen 69-Jährigen. Das Landgerich­t Berlin hatte beide zu lebenslang­er Haft wegen Mordes verurteilt, weil es Vorsatz unterstell­t hatte. Nun könnten die Männer wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt werden. Hier reicht der Rahmen von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft.

Nebenkläge­r Maximilian Warshitsky, Sohn des Opfers, äußerte sich tief enttäuscht. Er leidet am sinnlosen Tod seines Vaters. „Das ist bedrückend. Ich hätte einen anderen Richterspr­uch erwartet und erhofft. Das Urteil ist für zukünftige Fälle richtungsw­eisend“, sagte er. Auch die Gewerkscha­ft der Polizei (GdP) erklärte: „Die jetzt kassierten lebenslang­en Haftstrafe­n für solch rücksichtl­ose Raser hätten ein unmissvers­tändliches Signal dargestell­t.“Zuvor hatte Richterin Sost-Scheible erklärt: „Das Urteil wird manche Erwartunge­n enttäusche­n.“

Raser können jedoch als Mörder verurteilt werden. Speziell Teilnehmer an illegalen Autorennen können nun mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Das Strafgeset­z war nach dem Berliner Fall verschärft worden.

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