Aalener Nachrichten

Kinder sexuell missbrauch­t: 22-Jähriger verurteilt

Gericht beurteilt Fall als minder schwer - Bewährungs­strafe

- Von Viktor Turad

AALEN – Wegen schweren und wegen versuchten schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern hat das Schöffenge­richt am Aalener Amtsgerich­t einen jungen Mann am Donnerstag zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Taten wurden allerdings als minder schwer eingestuft, weil nicht zu klären war, von wem die Initiative ausgegange­n war. Dies wiederum war ausschlagg­ebend für die Frage, ob der 22-Jährige einsitzen muss. Darum kam er gerade noch herum, die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter legte ihm jedoch eindringli­ch ans Herz: „Sie müssen Ihren Umgang mit Kindern ändern. So kann das nicht mehr laufen!“

Der Mann hatte im Frühsommer vergangene­n Jahres bei einem Fest in einer Gemeinde in der Nähe von Aalen mit Kindern im Freien gespielt. Später hatte er sich mit den beiden Buben in eine Scheune zurückgezo­gen, das Mädchen musste draußen Schmiere stehen. Das Spiel hieß „Wahrheit oder Pflicht“und in dessen Verlauf kam es zu sexuellen Handlungen, die das Gericht in einem Fall als schweren Missbrauch wertete. Im zweiten Fall blieb es beim Versuch, weil die Mutter nach ihrem Buben rief und dieser sofort völlig aufgelöst angerannt kam, wie sie dem Gericht berichtete, weil er froh gewesen sei, der ihm unangenehm­en Situation entkommen zu sein.

„Aus Blödheit“habe er das zugelassen, räumte der Angeklagte ein, versuchte jedoch das Geschehen in einem milderen Licht erscheinen zu lassen. Erst als die Staatsanwä­ltin ihm wegen Widersprüc­hlichkeite­n in den Aussagen der Beteiligte­n klarmachte, dass er vor Gericht nicht glimpflich davonkomme, falls die Kinder aussagen müssten, packte er nach und nach aus und räumte das Geschehen ein.

Es blieben jedoch Fragen offen, etwa die, von wem der Anstoß gekommen war, dass der Angeklagte sich vor den Kindern entblößte. Diese selbst dazu zu hören, darauf verzichtet­e das Gericht, weil zu befürchten sei, dass der Schaden bei den Kindern größer wäre als der Erkenntnis­gewinn. Zumal der Erwachsene ohnehin die Pflicht gehabt hätte, Grenzen zu setzen, auch wenn das Gericht zu seinen Gunsten unterstell­te, dass es nicht seine Idee gewesen war.

Therapie als Auflage

Es erlegte ihm aber auf, 2500 Euro an den Kinderschu­tzbund zu zahlen und sich einer Sexualther­apie zu unterziehe­n. Er habe sich nämlich seiner Familie nicht offenbart und brauche jemanden, mit dem er über das Geschehene sprechen könne. Denn es sei zu befürchten, dass er seine Grenzen nicht kenne, und er angesichts seines bislang gefährlich­en Umgangs mit Kindern erneut straffälli­g werden könnte.

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht fast in vollem Umfang der Forderung der Staatsanwä­ltin, die eine Bewährungs­zeit von lediglich zwei Jahren vorgeschla­gen hatte. Der Verteidige­r hielt nur einen Fall des schweren sexuellen Missbrauch­s von Kindern für erwiesen und forderte daher eine Freiheitss­trafe von einem Jahr mit Bewährung.

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