Aalener Nachrichten

Neunheim bekommt ein neues Baugebiet

Ortschafts­rat Röhlingen berät über Boltersrot IV

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ELLWANGEN-RÖHLINGEN (mab) Das Wohngebiet Boltersrot in Neunheim wird um 3,8 Hektar erweitert. Dort sollen 2019 voraussich­tlich 44 neue Bauplätze entstehen.

Michael Bader stellte den Entwurf für Boltersrot IV im Ortschafts­rat Röhlingen vor. „Das ist ein hervorrage­ndes Baugebiet mit einer hervorrage­nden Wohnqualit­ät“, sagte er. Auf den 3,8 Hektar soll Platz sein für verschiede­ne Wohnformen inklusive zentralem Treffpunkt mit Sitzgelege­nheiten. Die Grundstück­e sind zwischen 450 bis 780 Quadratmet­ern groß. Auf der Fläche der ehemaligen Erddeponie Boltersrot ist eine Grünfläche vorgesehen.

„Das Angebot verschiede­ner Wohnformen umfasst Kettenhäus­er und Mehrfamili­enhäuser“, sagte Bader. Insgesamt sollen 44 Grundstück­e erschlosse­n werden, davon fünf für Mehrfamili­enhäuser und weitere fünf für Kettenhäus­er. Das sind Einfamilie­nhäuser zwischen denen jeweils eine Garage steht. 2019 soll Baubeginn sein.

Manfred Braig (CDU) nannte die Pläne einen großen und längst überfällig­en Wurf für Neunheim: „Unsere Forderung liegt schon seit über 20 Jahren auf dem Tisch. Deshalb sind wir froh, dass es jetzt endlich los geht.“Dem schloss sich Ortsvorste­her Hans-Peter Müller an. „Das Vorhaben ist auch gut für die Entwicklun­g Neunheims als attraktive­s Wohngebiet“, sagte er.

Flüsterasp­halt für die Ortsdurchf­ahrt?

Ein weiteres Thema war der Verkehrslä­rm. Die Stadt hat einen Lärmaktion­splan in Auftrag gegeben. Dazu ist sie wegen der EU-Umgebungsl­ärmrichtli­nie verpflicht­et. Ziel ist es, Daten zu erheben und dann geeignete Maßnahmen zur Lärmreduzi­erung zu treffen. Ein Schwerpunk­t ist die Ortsdurchf­ahrt von Röhlingen, die stark mit Lastwagenv­erkehr belastet ist. Michael Bader ging auf mögliche Lärm reduzieren­de Maßnahmen ein. Diese reichen von einer nächtliche­n Temporeduz­ierung auf 30 Stundenkil­ometer für alle Fahrzeuge, auch Autos, bis hin zum Einbau von Flüsterasp­halt in der Ortsdurchf­ahrt. Nächster Schritt im Lärmaktion­splan ist die Beteiligun­g der Öffentlich­keit und Behörden.

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