Röttinger Höhe: Planfeststellung startet
Dreistreifiger Ausbau der Bundesstraße B 29 zwischen Lauchheim und Aufhausen
BOPFINGEN (ij) - Unabhängig von den Diskussionen um eine neue B 29 wird das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der alten B 29 zwischen Lauchheim und Aufhausen eingeleitet. Das hat das Regierungspräsidium Stuttgart mitgeteilt. Während die große Lösung für den Ausbau der B 29 auf einer neuen Trasse von Röttinger Höhe bis Nördlingen weiter auf sich warten lässt, ist diese lange vorgesehene Maßnahme an der bestehende Straße nun spruchreif.
Regierungspräsident Wolfgang Reimer zeigte sich erfreut: Damit komme man der Beseitigung des Engpasses über die Röttinger Höhe ein gutes Stück näher, wird er in der Pressemitteilung zitiert. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sei eine enorm wichtige Verkehrsinfrastrukturmaßnahme für den Ostalbkreis und die Region.
Gegenstand der Planfeststellung ist der dreistreifige Ausbau der Bundesstraße B 29 zwischen Lauchheim und Aufhausen auf einer Länge von rund 2,8 Kilometern. Die Baustrecke beginnt etwa 500 Meter östlich der Anschlussstelle Lauchheim-Ost am Ende der Ortsumfahrung und endet vor dem Ortseingang von Aufhausen.
Auf halber Strecke befindet sich der Knotenpunkt Röttinger Höhe, über den die Kreisstraße K 3200 und ein öffentlicher Weg zum Holzsubmissionsplatz angeschlossen sind. Dieser Knotenpunkt soll als Ampelkreuzung mit abgeflachter Kuppe ausgebaut werden. In den Steigungsabschnitten aus Richtung Lauchheim und Bopfingen sind Zusatzfahrstreifen geplant. Im Bereich der Röttinger Höhe werden die Zusatzfahrstreifen aus beiden Richtungen über den Knotenpunkt geführt und erst in den Gefällestrecken eingezogen. Bestandteil der Planung ist außerdem die Anlage eines Radweges zwischen den Knotenpunkten „Lauchheim-Ost“und „Röttinger Höhe“.
Es ist mit einer Bauzeit von rund zwei Jahren zu rechnen. Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt aufgrund der bestandsnahen Trassenführung abschnittsweise mit Vollsperrung der jeweiligen Abschnitte.
Zudem sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen, um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Feldhecken und Baumreihen, die Anlage und Entwicklung von Gehölzstrukturen mit extensiven Wiesenflächen, das Anbringen von Nisthilfen für Vögel und Kästen für Fledermäuse, die Renaturierung eines verdolten Grabenabschnitts sowie die Waldumwandlung und Wiesenextensivierung nordöstlich des Stausees Stockmühle.
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 8,7 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen. Die Planunterlagen können vom 9. April bis 8. Mai bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Lauchheim, Bopfingen und Westhausen eingesehen werden. Bis 22. Mai haben die von dem Projekt betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen oder Einwendungen vorzubringen.