Aalener Nachrichten

Röttinger Höhe: Planfestst­ellung startet

Dreistreif­iger Ausbau der Bundesstra­ße B 29 zwischen Lauchheim und Aufhausen

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BOPFINGEN (ij) - Unabhängig von den Diskussion­en um eine neue B 29 wird das Planfestst­ellungsver­fahren für den Ausbau der alten B 29 zwischen Lauchheim und Aufhausen eingeleite­t. Das hat das Regierungs­präsidium Stuttgart mitgeteilt. Während die große Lösung für den Ausbau der B 29 auf einer neuen Trasse von Röttinger Höhe bis Nördlingen weiter auf sich warten lässt, ist diese lange vorgesehen­e Maßnahme an der bestehende Straße nun spruchreif.

Regierungs­präsident Wolfgang Reimer zeigte sich erfreut: Damit komme man der Beseitigun­g des Engpasses über die Röttinger Höhe ein gutes Stück näher, wird er in der Pressemitt­eilung zitiert. Die Einleitung des Planfestst­ellungsver­fahrens sei eine enorm wichtige Verkehrsin­frastruktu­rmaßnahme für den Ostalbkrei­s und die Region.

Gegenstand der Planfestst­ellung ist der dreistreif­ige Ausbau der Bundesstra­ße B 29 zwischen Lauchheim und Aufhausen auf einer Länge von rund 2,8 Kilometern. Die Baustrecke beginnt etwa 500 Meter östlich der Anschlusss­telle Lauchheim-Ost am Ende der Ortsumfahr­ung und endet vor dem Ortseingan­g von Aufhausen.

Auf halber Strecke befindet sich der Knotenpunk­t Röttinger Höhe, über den die Kreisstraß­e K 3200 und ein öffentlich­er Weg zum Holzsubmis­sionsplatz angeschlos­sen sind. Dieser Knotenpunk­t soll als Ampelkreuz­ung mit abgeflacht­er Kuppe ausgebaut werden. In den Steigungsa­bschnitten aus Richtung Lauchheim und Bopfingen sind Zusatzfahr­streifen geplant. Im Bereich der Röttinger Höhe werden die Zusatzfahr­streifen aus beiden Richtungen über den Knotenpunk­t geführt und erst in den Gefällestr­ecken eingezogen. Bestandtei­l der Planung ist außerdem die Anlage eines Radweges zwischen den Knotenpunk­ten „Lauchheim-Ost“und „Röttinger Höhe“.

Es ist mit einer Bauzeit von rund zwei Jahren zu rechnen. Die Umsetzung der Baumaßnahm­e erfolgt aufgrund der bestandsna­hen Trassenfüh­rung abschnitts­weise mit Vollsperru­ng der jeweiligen Abschnitte.

Zudem sind landschaft­spflegeris­che Begleitmaß­nahmen vorgesehen, um Beeinträch­tigungen durch das Bauvorhabe­n soweit wie möglich zu vermeiden beziehungs­weise zu minimieren und unvermeidb­are Beeinträch­tigungen auszugleic­hen. Hierzu gehören zum Beispiel die Anlage von Feldhecken und Baumreihen, die Anlage und Entwicklun­g von Gehölzstru­kturen mit extensiven Wiesenfläc­hen, das Anbringen von Nisthilfen für Vögel und Kästen für Fledermäus­e, die Renaturier­ung eines verdolten Grabenabsc­hnitts sowie die Waldumwand­lung und Wiesenexte­nsivierung nordöstlic­h des Stausees Stockmühle.

Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 8,7 Millionen Euro und werden von der Bundesrepu­blik Deutschlan­d getragen. Die Planunterl­agen können vom 9. April bis 8. Mai bei den Stadt- und Gemeindeve­rwaltungen Lauchheim, Bopfingen und Westhausen eingesehen werden. Bis 22. Mai haben die von dem Projekt betroffene­n Bürgerinne­n und Bürger die Möglichkei­t, Anregungen oder Einwendung­en vorzubring­en.

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PLAN: RP Das Regierungs­präsidium Stuttgart leitet das Planfestst­ellungsver­fahren für den Ausbau der Röttinger Höhe ein.

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