Aalener Nachrichten

Eine Urkunde nimmt jeder mit

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AALEN (an) - Das Schießen mit dem Luftgewehr oder der Luftpistol­e ist in Deutschlan­d erst für Kinder ab zwölf Jahren (mit Ausnahmege­nehmigung und Erlaubnis der Eltern ab zehn Jahren) erlaubt. Um bereits jüngere Kinder an den Schießspor­t heranzufüh­ren, kann ein Lichtgeweh­r beziehungs­weise eine Lichtpisto­le verwendet werden. Dabei kommt keine Munition zum Einsatz, geschossen wird nur mit einem Lichtstrah­l. Viele Vereine haben das Schießen mit dem Lichtgeweh­r in ihrem Angebot. Der Schützenkr­eis Aalen veranstalt­ete auf der Anlage des SV Laubach ein Lichtgeweh­rschießen für die Schüler aus den Kreisverei­nen. Im Vordergrun­d stand der Spaß am Schießen und das Kennenlern­en. Mit 22 Teilnehmer­n war die Veranstalt­ung zur Freude der beiden Sportleite­r Franz Möndel und Klaus Jablanofsk­y sehr gut besucht. Die Teilnehmer durften sich über Urkunde und Erinnerung­sgeschenk freuen.

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FOTO: SCHÜTZENKR­EIS. Jeder Teilnehmer erhielt eine Ur- kunde.

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