Eine Urkunde nimmt jeder mit
AALEN (an) - Das Schießen mit dem Luftgewehr oder der Luftpistole ist in Deutschland erst für Kinder ab zwölf Jahren (mit Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis der Eltern ab zehn Jahren) erlaubt. Um bereits jüngere Kinder an den Schießsport heranzuführen, kann ein Lichtgewehr beziehungsweise eine Lichtpistole verwendet werden. Dabei kommt keine Munition zum Einsatz, geschossen wird nur mit einem Lichtstrahl. Viele Vereine haben das Schießen mit dem Lichtgewehr in ihrem Angebot. Der Schützenkreis Aalen veranstaltete auf der Anlage des SV Laubach ein Lichtgewehrschießen für die Schüler aus den Kreisvereinen. Im Vordergrund stand der Spaß am Schießen und das Kennenlernen. Mit 22 Teilnehmern war die Veranstaltung zur Freude der beiden Sportleiter Franz Möndel und Klaus Jablanofsky sehr gut besucht. Die Teilnehmer durften sich über Urkunde und Erinnerungsgeschenk freuen.