Aalener Nachrichten

Wasserprei­s: Einigung über Rabatt ist da

Zweckverba­nd Rieswasser­versorgung findet Kompromiss – Orte in Wasserschu­tzzone 3a zahlen 20 Prozent weniger

- Von Sylvia Möcklin

STÖDTLEN - Den Worten von Willi Feige hat Thomas Saur als Vorsitzend­er der Rieswasser­versorgung am Donnerstag­abend nur zustimmen können. „Wir fühlen uns als Solidargem­einschaft“, hatte Kirchheims Bürgermeis­ter bei einer außerorden­tlichen Versammlun­g des Zweckverba­nds im Rathaus von Stödtlen gesagt. Und wie alle anderen Mitglieder mit Ja gestimmt, als es um den einzigen Tagesordnu­ngspunkt ging: einen höheren Rabatt für die Mitgliedsg­emeinden, die ganz oder teilweise in einer Wasserschu­tzzone 3a liegen, um deren Belastunge­n auszugleic­hen. Lange hatten die Beteiligte­n um einen neuen Kompromiss gerungen, jetzt ist er da.

Und so sieht er aus, von Betriebsle­iter Ekkehard Böhm in einen knappen Satz gefasst: „20 Prozent Nachlass auf den Wasserprei­s und keine Deckelung.“In Euro bedeutet das laut Böhm künftig: Den Mitgliedsg­emeinden außerhalb der Schutzzone 3a berechnet der Zweckverba­nd zwei Euro pro Kubikmeter Wasser; den anderen für ihre Ortsteile innerhalb der Schutzzone nur 1,60 Euro. Bisher waren es 1,90 Euro, es gab also einen deutlich geringeren Rabatt.

Das war den betroffene­n Gemeinden schon lange aufgestoße­n, allen voran Wört, auf deren Gemarkung 10 der 14 Brunnen des Zweckverba­nds liegen. Zugute kommt die neue Regelung der gesamten Gemeinde Wört, außerdem Stödtlen für die Ortsteile Regelsweil­er, Kaltenwag, Maxenhof, Gaxhardt und Winterhof sowie der Stadt Ellwangen für Holbach und Stocken. Umstritten war, ob auch Ellenberg anteilig begünstigt werden solle: Es wird.

Saur bedankte sich, dass die Gemeinscha­ft bereit sei, diejenigen Mitglieder ein wenig mehr als bisher zu entlasten, die die Nachteile einer Schutzzone in Kauf nehmen müssten. Dazu gehörten viele Einschränk­ungen für Landwirte und bauwillige Anwohner und auch Probleme, Baugebiete auszuweise­n. Und der Verbandsvo­rsitzende und Wörter Bürgermeis­ter erinnerte daran, dass die Rieswasser­versorgung bereits seit zwei Jahren an einer Lösung gearbeitet habe, viele Gremien hätten viel diskutiert. „Die alte Satzung passte nicht mehr“, so Saur. Sie stammt aus dem Gründungsj­ahr 1950 und enthielt zwar einen Rabatt von 33,3 Prozent, der aber bei 20 Pfennig – umgerechne­t zehn Cent – gedeckelt war.

Außerdem hat der Zweckverba­nd laut Böhm die Ausweisung eines neuen Schutzgebi­ets beantragt, welches das Landratsam­t in den vergangene­n Jahren festgelegt und „fachtechni­sch abgegrenzt hat“. Auch, wenn das Landratsam­t noch an der Genehmigun­g arbeite, gelten in den künftigen zusätzlich­en Schutzzone­n doch schon jetzt alle Einschränk­ungen. Deshalb sind schon jetzt auch Ortsteile betroffen, die in der alten Satzung nicht aufgeführt waren: Gaxhardt, Stocken und „mit einem großen zusätzlich­en Schutzgebi­et“auch Ortsteile von Ellenberg-Breitenbac­h.

Anteiliger Rabatt auch für Ellenberg

Das bezieht sein Wasser zwar nicht direkt vom Zweckverba­nd, weshalb einige Mitgliedsg­emeinden einen Rabatt für Breitenbac­h in der Vergangenh­eit abgelehnt hatten. Es kaufe jedoch über einen Mittler sehr wohl Rieswasser, erklärte Ellenbergs Bürgermeis­ter Rainer Knecht in der Versammlun­g. Anders als in der Vergangenh­eit hatte deshalb nun niemand mehr Vorbehalte gegen eine Konstrukti­on, die es ermöglicht, Ellenberg einen anteiligen Rabatt zu gewähren.

Auch andere Differenze­n sind seit Dezember 2017 ausgeräumt worden. Damals hatte die Verbandsve­rsammlung bereits einmal über eine Satzungsän­derung abgestimmt und dabei nur eine Zweidritte­lmehrheit erzielt, denn Wört hatte damals eine Ermäßigung von 25 Prozent beantragt, was einige Mitglieder als zu hoch empfanden. Ein Vorschlag aus Kirchheim von 15 Prozent Ermäßigung wurde wiederum als nicht ausreichen­d bezeichnet. Stödtlen hatte nun den Kompromiss von 20 Prozent ins Spiel gebracht.

Dass der Zweckverba­nd am Donnerstag über diesen Antrag neu abstimmen lassen konnte, lag an einem formalen Fehler bei der Abstimmung im Dezember. Die Zweidritte­lmehrheit hatten damals die anwesenden Mitglieder erreicht. Nötig gewesen wäre aber die Zweidritte­lmehrheit aller satzungsge­mäßen Mitglieder. „Deshalb haben wir jetzt diesen Termin“, schmunzelt­e Saur. Den neuen Kompromiss bei der Satzungsän­derung beschloss die Verbandsve­rsammlung nun einstimmig.

40 Cent weniger für die einen, drei Cent mehr für die anderen

Es sei ein guter Kompromiss zwischen einem Nachlass von 40 Cent für die einen und Mehrkosten von nur drei Cent, die die anderen mittragen, sagte Raimund Müller als Vertreter der Gemeinde Jagstzell. „Ich unterstütz­e diesen Vorschlag in seiner abgeschwäc­hten Form.“

Unterschne­idheims Bürgermeis­ter Nikolaus Ebert bat darum im Verwaltung­srat neu zu verhandeln, sollte die Mehrbelast­ung von drei bis vier Cent deutlich überschrit­ten werden, und verlangte, dies ins Protokoll aufzunehme­n. Die Vertreter Tannhausen­s mussten sich zunächst beraten, bevor Bürgermeis­ter Manfred Haase mit Ja stimmte. In Tannhausen hatte man es als „abenteuerl­iche Regelung“empfunden, Ortsteile von Breitenbac­h zu begünstige­n, und für eine Abstimmung kein Mandat erteilt.

Gemeindera­t Richard Bosch fand es richtig, dass der ursprüngli­ch höhere Nachlass von 25 Prozent relativier­t worden sei. Das fand auch Ralf Leinberger, der Bürgermeis­ter von Stödtlen, einen guten Kompromiss.

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FOTO: DANIEL REINHARDT Die Mitglieder des Zweckverba­nds Rieswasser­versorgung haben sich auf einen Kompromiss beim Rabatt geeinigt, den die Fassungsge­meinden beim Wasserprei­s erhalten.

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