Aalener Nachrichten

22-Jähriger wird vom Vorwurf der Vergewalti­gung freigespro­chen

Ein rein juristisch­er, kein moralische­r Freispruch – Wann ist ein Nein ein Nein?

- Von Petra Rapp-Neumann

AALEN/ELLWANGEN - Ein junger Mann aus Aalen hat sich am Montag im Ellwanger Amtsgerich­t wegen des Vorwurfs der Vergewalti­gung eines zum Tatzeitpun­kt 14-jährigen Mädchens verantwort­en müssen. Das Jugendschö­ffengerich­t unter Vorsitz von Jugendrich­terin Dorothea Keck sprach ihn nach mehrstündi­ger Hauptverha­ndlung frei.

Nicht nur für die Berufsrich­terin und die beiden Schöffen ist dieser Ausgang des Prozesses unbefriedi­gend. Es bleibt ein fader Nachgeschm­ack. Nach dem neuen Sexualstra­frecht ist ein Nein ein Nein. Es muss für den Täter aber auch als Nein erkennbar sein. Das lässt Spielraum für Auslegunge­n. Die Vernehmung­en des Angeklagte­n und der heute 15-Jährigen fanden nicht öffentlich statt. Für die Dauer der Vernehmung des Mädchens wurde auch der Angeklagte ausgeschlo­ssen. Beide schilderte­n den Sachverhal­t offenbar weitgehend identisch.

Am 29. August 2017 trafen sich der damals 21-jährige Zeitarbeit­er und die 14-jährige Heimbewohn­erin aus Bopfingen zum ersten Mal am Bahnhof in Aalen. Über Facebook hatten sie sich kennen gelernt. Nach kurzem Beschnuppe­rn fuhren beide im Auto des Angeklagte­n zur Wohnung seiner Großeltern. Er wusste, dass diese nicht zu Hause waren. Dort angekommen, zog sich der Angeklagte aus und begann, auch das Mädchen zu entkleiden. Dabei riss der Taillengum­mi ihrer Hose.

„Moralisch ist Ihr Verhalten eine Sauerei“

Eine Polizeibea­mtin, die später die Anzeige aufnahm, berichtete, die 14Jährige habe sich zunächst gegen die Annäherung­sversuche gesträubt. Sie habe sich geschämt und sich die Augen zugehalten. Als sie die Frage des Angeklagte­n nach der Antibabypi­lle verneinte, sei es zu schmerzhaf­tem Analverkeh­r gekommen, auf dem Sofa und unter der Dusche auch zu Oralsex. Erst danach habe das junge Mädchen erklärt, jetzt gehen zu müssen. Die sexuell kaum erfahrene 14Jährige habe sich zwar geekelt, die sexuellen Handlungen aber ohne Gegenwehr über sich ergehen lassen und wohl auch teilweise aktiv mitgemacht: „Ein klares Stoppsigna­l wäre möglich gewesen“, so die Richterin.

„Die Crux ist: wann ist ein Nein ein Nein, wann hört es auf, ein Nein zu sein?“, fragte Oberstaats­anwalt Dirk Schulte. Er plädierte auf Freispruch: „Lieber einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldig­en verurteile­n.“Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an, auch wenn der Freispruch unbefriedi­gend sei: „Moralisch ist Ihr Verhalten eine Sauerei“, so Dorothea Keck. Sie nahm es dem Angeklagte­n nicht ab, dass er über das Alter seiner Internetbe­kanntschaf­t nicht Bescheid wusste. Ohne zu fragen, ob sie einverstan­den und überhaupt reif genug für eine freie Entscheidu­ng sei, habe er die Situation für sich ausgenutzt: „Dass Sie das nicht hinterfrag­t haben, mache ich Ihnen zum Vorwurf“, sagte die Richterin und appelliert­e an die Verantwort­ung des älteren und sexuell erfahrenen Mannes.

Über den Antrag der Nebenklage auf Zahlung eines Schmerzens­gelds von 5000 Euro wurde nicht entschiede­n. Der 14-Jährigen wurde Prozesskos­tenhilfe bewilligt. Die Staatskass­e trägt die Kosten des Verfahrens.

Maria Reichmuth

AALEN (an) - vom Schubart-Gymnasium ist Finalistin beim deutsch-französisc­hen Redewettbe­werb. In hervorrage­ndem Französisc­h und mit viel Elan und Charme hat sie sich in Stuttgart für das Finale des deutsch-französisc­hen Redewettbe­werbs des Lion’s Clubs Internatio­nal qualifizie­rt — unterstütz­t von Französisc­hlehrerin Claudia Schmid. Das Finale ist am 21. April in Marbach.

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FOTO: SCHUBART-GYMNASIUM Maria Reichmuth vom SchubartGy­mnasium ist Finalistin beim deutsch-französisc­hen Redewettbe­werb.

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