22-Jähriger wird vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen
Ein rein juristischer, kein moralischer Freispruch – Wann ist ein Nein ein Nein?
AALEN/ELLWANGEN - Ein junger Mann aus Aalen hat sich am Montag im Ellwanger Amtsgericht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung eines zum Tatzeitpunkt 14-jährigen Mädchens verantworten müssen. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Jugendrichterin Dorothea Keck sprach ihn nach mehrstündiger Hauptverhandlung frei.
Nicht nur für die Berufsrichterin und die beiden Schöffen ist dieser Ausgang des Prozesses unbefriedigend. Es bleibt ein fader Nachgeschmack. Nach dem neuen Sexualstrafrecht ist ein Nein ein Nein. Es muss für den Täter aber auch als Nein erkennbar sein. Das lässt Spielraum für Auslegungen. Die Vernehmungen des Angeklagten und der heute 15-Jährigen fanden nicht öffentlich statt. Für die Dauer der Vernehmung des Mädchens wurde auch der Angeklagte ausgeschlossen. Beide schilderten den Sachverhalt offenbar weitgehend identisch.
Am 29. August 2017 trafen sich der damals 21-jährige Zeitarbeiter und die 14-jährige Heimbewohnerin aus Bopfingen zum ersten Mal am Bahnhof in Aalen. Über Facebook hatten sie sich kennen gelernt. Nach kurzem Beschnuppern fuhren beide im Auto des Angeklagten zur Wohnung seiner Großeltern. Er wusste, dass diese nicht zu Hause waren. Dort angekommen, zog sich der Angeklagte aus und begann, auch das Mädchen zu entkleiden. Dabei riss der Taillengummi ihrer Hose.
„Moralisch ist Ihr Verhalten eine Sauerei“
Eine Polizeibeamtin, die später die Anzeige aufnahm, berichtete, die 14Jährige habe sich zunächst gegen die Annäherungsversuche gesträubt. Sie habe sich geschämt und sich die Augen zugehalten. Als sie die Frage des Angeklagten nach der Antibabypille verneinte, sei es zu schmerzhaftem Analverkehr gekommen, auf dem Sofa und unter der Dusche auch zu Oralsex. Erst danach habe das junge Mädchen erklärt, jetzt gehen zu müssen. Die sexuell kaum erfahrene 14Jährige habe sich zwar geekelt, die sexuellen Handlungen aber ohne Gegenwehr über sich ergehen lassen und wohl auch teilweise aktiv mitgemacht: „Ein klares Stoppsignal wäre möglich gewesen“, so die Richterin.
„Die Crux ist: wann ist ein Nein ein Nein, wann hört es auf, ein Nein zu sein?“, fragte Oberstaatsanwalt Dirk Schulte. Er plädierte auf Freispruch: „Lieber einen Schuldigen laufen lassen, als einen Unschuldigen verurteilen.“Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an, auch wenn der Freispruch unbefriedigend sei: „Moralisch ist Ihr Verhalten eine Sauerei“, so Dorothea Keck. Sie nahm es dem Angeklagten nicht ab, dass er über das Alter seiner Internetbekanntschaft nicht Bescheid wusste. Ohne zu fragen, ob sie einverstanden und überhaupt reif genug für eine freie Entscheidung sei, habe er die Situation für sich ausgenutzt: „Dass Sie das nicht hinterfragt haben, mache ich Ihnen zum Vorwurf“, sagte die Richterin und appellierte an die Verantwortung des älteren und sexuell erfahrenen Mannes.
Über den Antrag der Nebenklage auf Zahlung eines Schmerzensgelds von 5000 Euro wurde nicht entschieden. Der 14-Jährigen wurde Prozesskostenhilfe bewilligt. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens.
Maria Reichmuth
AALEN (an) - vom Schubart-Gymnasium ist Finalistin beim deutsch-französischen Redewettbewerb. In hervorragendem Französisch und mit viel Elan und Charme hat sie sich in Stuttgart für das Finale des deutsch-französischen Redewettbewerbs des Lion’s Clubs International qualifiziert — unterstützt von Französischlehrerin Claudia Schmid. Das Finale ist am 21. April in Marbach.