Stadtwerke: Stadt hat nichts falsch gemacht
Regierungspräsidium gibt rechtliche Beurteilung zu Müller-Vertrag ab.
AALEN - Bei der Auflösung des Vertrags mit dem früheren StadtwerkeGeschäftsführer Cord Müller hat die Stadt keine rechtlichen Fehler gemacht. Das hat das Regierungspräsidium (RP) Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde auf Anfrage den „Aalener Nachrichten“mitgeteilt. Ein Formfehler sei der Stadt lediglich bei der Bestellung eines kommissarischen Geschäftsführers für die Stadtwerke unterlaufen. Der sich, so das Regierungspräsidium, „im Ergebnis“allerdings nicht auswirke.
Nach der Aufhebung des Vertrags mit dem ehemaligen StadtwerkeChef Cord Müller Anfang Dezember vergangenen Jahres war der kommunalpolitische Streit vor allem darüber entbrannt, wie diese Vertragsauflösung zustande gekommen war und welche Gremien wann mit dieser Vertragsauflösung befasst waren, davon wussten und ob sie dafür überhaupt zuständig waren.
Beschwerden von Rehm und Grünen
Dagegen, wie die Vertragsauflösung zustande gekommen war, hatte der Vorsitzende der Fraktion zur Durchsetzung des Informationsrechts (FDI), Norbert Rehm, eine ganze Flut an Beschwerden gegen die Stadt Aalen beim RP eingereicht, und auch die Grünen-Fraktion im Gemeinderat hatte sich mit einer Beschwerde an die Rechtsaufsichtsbehörde gewandt. Oberbürgermeister Thilo Rentschler selbst hatte Anfang Februar in einer persönlichen Erklärung unter anderem angekündigt, alle Vorgänge in diesem Zusammenhang dem RP zur Prüfung und Bewertung vorzulegen.
Regierungspräsidium antwortet
Seitdem ist über dessen Prüfung offiziell nichts nach Aalen gedrungen. Die „Aalener Nachrichten“haben deshalb jetzt bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachgehakt und im Wortlaut von der Pressestelle des RP diese Antwort erhalten:
„Das Regierungspräsidium Stuttgart hat am 3. April 2018 über die uns vorliegenden Beschwerden entschieden. Dabei wurde festgestellt, dass der Stadt in einem Teilaspekt der Beschlussfassungen ein Formfehler unterlaufen ist. Dieser betrifft jedoch nicht die genannte Auflösung des Vertrags mit dem bisherigen Geschäftsführer der Stadtwerke, sondern die Bestellung eines kommissarischen Geschäftsführers. Der Fehler wirkt sich allerdings im Ergebnis nicht aus, da der Beschluss des Gemeinderats bereits vollzogen wurde und die Bestellung im Außenverhältnis wirksam ist. Die Stadt wurde auf den Fehler hingewiesen und wird dies zukünftig verstärkt im Auge behalten.“
Rehm behauptet das Gegenteil
Den genauen Wortlaut der Bewertung durch das RP wollte Rentschler eigentlich erst am kommenden Montag dem Ältestenrat des Gemeinderats in dessen regulärer Sitzung vorlegen. Allerdings ist ihm Rehm am Mittwochnachmittag in der Sitzung des Technischen Ausschusses des Gemeinderats zuvorgekommen. In einer Anfrage verlangte er nicht nur, dass seine Anträge im Zusammenhang mit der Auflösung des MüllerVertrags nach vier Monaten endlich im Gemeinderat behandelt werden. Er legte das Antwortschreiben des RP auch so aus, dass nach dessen Einschätzung viele Beschlüsse im Zusammenhang mit der Vertragsauflösung rechtswidrig seien, Cord Müller immer noch Geschäftsführer des städtischen Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung sei und es auch keinen kommissarischen Geschäftsführer der Stadtwerke gebe.
OB: Entbehrt jeder Grundwahrheit
Was wiederum Rentschler zu der Aussage veranlasste, was Rehm behaupte, entbehre jeder Grundwahrheit. Was er vortrage sei „grottenfalsch“und werde auch dadurch nicht richtiger, nur weil er, Rehm, die Antwort des RP nicht akzeptiere. Mit Zustimmung Rehms und auch der Grünen ließ Rentschler die Antwortschreiben an die Stadt und die beiden Fraktionen kopieren und austeilen.
Darin stellt das RP unter anderem fest, dass aufgrund des vertraulichen Inhalts der Aufhebungsvereinbarung der Stadtwerke-Geschäftsführer ein berechtigtes Interesse daran gehabt habe, diese Vereinbarung im Vorfeld der Abstimmung im Gemeinderat darüber nicht an alle Gemeinderatsmitglieder zu versenden. Unter anderem mit der Möglichkeit der Akteneinsicht für alle und der Entbindung der Aufsichtsratsmitglieder von der Schweigepflicht sei, so das RP sinngemäß, die Stadt ihrer Informationspflicht nachgekommen.
Was die Bestellung des Wirtschaftsbeaufragten der Stadt, Wolfgang Weiß, zum kommissarischen Stadtwerke-Geschäftsführer betrifft, stellt das RP zwar einen Formfehler darin fest, wie der Weisungsbeschluss des Gemeinderats dafür zustande gekommen ist. Dieser Formfehler habe aber keine Auswirkung auf die Rechtswirksamkeit des Beschlusses der Gesellschafterversammlung über die Bestellung eines kommissarischen Geschäftsführers. Denn nach Handelsrecht sei eine Handlung des Vertreters der Gemeinde, so heißt es, selbst bei Abweichung von einer Weisung rechtswirksam und könne nicht rückgängig gemacht werden.