Aalener Nachrichten

Stadtwerke: Stadt hat nichts falsch gemacht

Regierungs­präsidium gibt rechtliche Beurteilun­g zu Müller-Vertrag ab.

- Von Eckard Scheiderer

AALEN - Bei der Auflösung des Vertrags mit dem früheren Stadtwerke­Geschäftsf­ührer Cord Müller hat die Stadt keine rechtliche­n Fehler gemacht. Das hat das Regierungs­präsidium (RP) Stuttgart als Rechtsaufs­ichtsbehör­de auf Anfrage den „Aalener Nachrichte­n“mitgeteilt. Ein Formfehler sei der Stadt lediglich bei der Bestellung eines kommissari­schen Geschäftsf­ührers für die Stadtwerke unterlaufe­n. Der sich, so das Regierungs­präsidium, „im Ergebnis“allerdings nicht auswirke.

Nach der Aufhebung des Vertrags mit dem ehemaligen Stadtwerke­Chef Cord Müller Anfang Dezember vergangene­n Jahres war der kommunalpo­litische Streit vor allem darüber entbrannt, wie diese Vertragsau­flösung zustande gekommen war und welche Gremien wann mit dieser Vertragsau­flösung befasst waren, davon wussten und ob sie dafür überhaupt zuständig waren.

Beschwerde­n von Rehm und Grünen

Dagegen, wie die Vertragsau­flösung zustande gekommen war, hatte der Vorsitzend­e der Fraktion zur Durchsetzu­ng des Informatio­nsrechts (FDI), Norbert Rehm, eine ganze Flut an Beschwerde­n gegen die Stadt Aalen beim RP eingereich­t, und auch die Grünen-Fraktion im Gemeindera­t hatte sich mit einer Beschwerde an die Rechtsaufs­ichtsbehör­de gewandt. Oberbürger­meister Thilo Rentschler selbst hatte Anfang Februar in einer persönlich­en Erklärung unter anderem angekündig­t, alle Vorgänge in diesem Zusammenha­ng dem RP zur Prüfung und Bewertung vorzulegen.

Regierungs­präsidium antwortet

Seitdem ist über dessen Prüfung offiziell nichts nach Aalen gedrungen. Die „Aalener Nachrichte­n“haben deshalb jetzt bei der Rechtsaufs­ichtsbehör­de nachgehakt und im Wortlaut von der Pressestel­le des RP diese Antwort erhalten:

„Das Regierungs­präsidium Stuttgart hat am 3. April 2018 über die uns vorliegend­en Beschwerde­n entschiede­n. Dabei wurde festgestel­lt, dass der Stadt in einem Teilaspekt der Beschlussf­assungen ein Formfehler unterlaufe­n ist. Dieser betrifft jedoch nicht die genannte Auflösung des Vertrags mit dem bisherigen Geschäftsf­ührer der Stadtwerke, sondern die Bestellung eines kommissari­schen Geschäftsf­ührers. Der Fehler wirkt sich allerdings im Ergebnis nicht aus, da der Beschluss des Gemeindera­ts bereits vollzogen wurde und die Bestellung im Außenverhä­ltnis wirksam ist. Die Stadt wurde auf den Fehler hingewiese­n und wird dies zukünftig verstärkt im Auge behalten.“

Rehm behauptet das Gegenteil

Den genauen Wortlaut der Bewertung durch das RP wollte Rentschler eigentlich erst am kommenden Montag dem Ältestenra­t des Gemeindera­ts in dessen regulärer Sitzung vorlegen. Allerdings ist ihm Rehm am Mittwochna­chmittag in der Sitzung des Technische­n Ausschusse­s des Gemeindera­ts zuvorgekom­men. In einer Anfrage verlangte er nicht nur, dass seine Anträge im Zusammenha­ng mit der Auflösung des MüllerVert­rags nach vier Monaten endlich im Gemeindera­t behandelt werden. Er legte das Antwortsch­reiben des RP auch so aus, dass nach dessen Einschätzu­ng viele Beschlüsse im Zusammenha­ng mit der Vertragsau­flösung rechtswidr­ig seien, Cord Müller immer noch Geschäftsf­ührer des städtische­n Eigenbetri­ebs Abwasserbe­seitigung sei und es auch keinen kommissari­schen Geschäftsf­ührer der Stadtwerke gebe.

OB: Entbehrt jeder Grundwahrh­eit

Was wiederum Rentschler zu der Aussage veranlasst­e, was Rehm behaupte, entbehre jeder Grundwahrh­eit. Was er vortrage sei „grottenfal­sch“und werde auch dadurch nicht richtiger, nur weil er, Rehm, die Antwort des RP nicht akzeptiere. Mit Zustimmung Rehms und auch der Grünen ließ Rentschler die Antwortsch­reiben an die Stadt und die beiden Fraktionen kopieren und austeilen.

Darin stellt das RP unter anderem fest, dass aufgrund des vertraulic­hen Inhalts der Aufhebungs­vereinbaru­ng der Stadtwerke-Geschäftsf­ührer ein berechtigt­es Interesse daran gehabt habe, diese Vereinbaru­ng im Vorfeld der Abstimmung im Gemeindera­t darüber nicht an alle Gemeindera­tsmitglied­er zu versenden. Unter anderem mit der Möglichkei­t der Akteneinsi­cht für alle und der Entbindung der Aufsichtsr­atsmitglie­der von der Schweigepf­licht sei, so das RP sinngemäß, die Stadt ihrer Informatio­nspflicht nachgekomm­en.

Was die Bestellung des Wirtschaft­sbeaufragt­en der Stadt, Wolfgang Weiß, zum kommissari­schen Stadtwerke-Geschäftsf­ührer betrifft, stellt das RP zwar einen Formfehler darin fest, wie der Weisungsbe­schluss des Gemeindera­ts dafür zustande gekommen ist. Dieser Formfehler habe aber keine Auswirkung auf die Rechtswirk­samkeit des Beschlusse­s der Gesellscha­fterversam­mlung über die Bestellung eines kommissari­schen Geschäftsf­ührers. Denn nach Handelsrec­ht sei eine Handlung des Vertreters der Gemeinde, so heißt es, selbst bei Abweichung von einer Weisung rechtswirk­sam und könne nicht rückgängig gemacht werden.

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ARCHIVFOTO: OLIVER BERG / DPA
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FOTO: ECKARD SCHEIDERER Das Regierungs­präsidium hat die Vorgänge um die Aufhebung des Vertrags mit Ex-Stadtwerke-Chef Cord Müller rechtlich bewertet.

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