Feiern ja, Vandalismus und Müll nein
Abschlussfeiern am Bucher Stausee – Gemeinde und Polizei nehmen Schüler ins Gebet
RAINAU (ij) - Am 27. April (Realschulen) und am 2. Mai (Gymnasien) finden die letzten schriftlichen Prüfungen für den Abschlussjahrgang statt. Einer der beliebtesten Treffpunkte für ausgelassene Schülerfeiern war in den vergangenen Jahren der Stausee in Rainau-Buch. Immer wieder kam es hier zu Vandalismus. Zudem wurden Berge von Müll zurückgelassen.
Um die Situation mit den Schulen aus den umliegenden Städten und Gemeinden zu besprechen, hatten Rainaus Bürgermeister Christoph Konle und der Leiter des Polizeireviers Ellwangen, Gerald Jüngel, zu einem Runden Tisch ins Polizeirevier eingeladen. Teilgenommen hat eine stattliche Anzahl von Schülern.
Ein Bild der Verwüstung
Das Gelände am See ist öffentlich zugänglich und steht jedem für Erholungszwecke zur Verfügung. Nach den Abschlussfeiern hat sich dem Seewärter und seinen Mitarbeitern in den vergangenen Jahren am nächsten Morgen ein Bild der Verwüstung geboten. Berge an Unrat, leere Flaschen und Scherben wurden von den feiernden Jugendlichen zurückgelassen.
Hinzu kamen Schäden am Kiosk durch Vandalismus. Und die Kosten für die Beseitigung gehen zulasten der Allgemeinheit. Ein Zustand, der sich nicht mehr wiederholen soll. Aus diesem Grund wurden im vergangenen Jahr zusammen mit den Schülern Regeln erarbeitet, um einen geordneten Ablauf der Feier zu ermöglichen.
Bürgermeister Konle betonte, dass die Feiern am Stausee nicht verboten werden sollen. Diese dürften aber nicht die negativen Folgen wie in den vergangenen Jahren haben. Er hob anerkennend hervor, dass die Mehrzahl der Schulklassen ihre Hinterlassenschaften im vergangenen Jahr aufgeräumt und dies mit einem Foto auch dokumentiert hätten. Außerdem habe sich am Tag nach der Feier eine stattliche Anzahl von Schülern am Stausee eingefunden, um dem Seewärter und seinem Team beim Aufräumen zu helfen. Dieses Verhalten bezeichnete er als vorbildlich und nachahmenswert.
Revierleiter Gerald Jüngel ergänzte aus Sicht der Polizei, wie sich die Situation im Lichte des Ordnungsrechts darstellt. Im Falle von Alkoholmissbrauch könne man neben Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz so weit gehen, dass in Zusammenarbeit mit der Polizei das Landratsamt die sogenannte „Gelbe Karte“an auffällige Jugendliche und Heranwachsende verteilt. Dies könne dann Auslöser sein, um den Führerschein zu entziehen oder zu verhindern, dass ein Führerschein überhaupt erst ausgestellt wird.