Aalener Nachrichten

Triumph vor Gericht

Schwäbisch­er Spielzeugh­ersteller Jamara siegt gegen Caterpilla­r

- Von Anna Kratky

RAVENSBURG/HAMBURG - Der Zoll im Hafen Hamburg hat Anfang Januar 2015 einen Container für den Spielwaren­hersteller Jamara aus Aichstette­n (Kreis Ravensburg) geöffnet und kontrollie­rt. Der Inhalt: 858 gelb-schwarze Spielzeugb­agger. Kurz darauf bekam das schwäbisch­e Unternehme­n eine Abmahnung von dem amerikanis­chen Baumaschin­enherstell­er Caterpilla­r. Der Grund: Das Logo des Spielzeugs, das sowohl auf den Arm des Baggers, als auch auf die Verpackung gedruckt worden war, enthielt ein gelbes Dreieck. Dieses Symbol führte zu einem rund dreijährig­en Rechtsstre­it zwischen dem Milliarden­konzern und dem schwäbisch­en Spielwaren­hersteller mit rund 100 Angestellt­en. Am Ende verlor der US-Konzern das Verfahren.

Manuel Natterer, Inhaber von Jamara, erinnert sich noch gut an die ersten Reaktionen von Händlern und Kunden. „Die ganze Sache hat sich erst mal auf unser Image ausgewirkt. Gerade am Anfang der Prozesszei­t kamen viele Anfragen, ob es uns bald überhaupt noch geben wird. Viele dachten, dass wir deswegen gleich zusperren müssten“, sagte er.

Die Krux mit dem gelben Dreieck: Es findet sich auch im Logo von Caterpilla­r wieder. Der amerikanis­che Baumaschin­enherstell­er sah deswegen seine Marke verletzt und klagte am Landgerich­t Hamburg. Der Spielwaren­hersteller aus Aichstette­n konnte diesen Schritt nicht nachvollzi­ehen. „Die Marken von Caterpilla­r und die Kennzeichn­ungen von Jamara sind sich nicht ähnlich“, teilte Matthias Krüger aus der Rechtsabte­ilung des Unternehme­ns mit. „Wenn Sie ein alleinsteh­endes gelbes Dreieck sehen, denken Sie dann sofort an Caterpilla­r?“, fragte Natterer. Um genau diese Frage sollte sich schließlic­h auch der Rechtsstre­it drehen. Laut Natterer habe beim Entwurf des Designs für den Spielzeugb­agger niemand an das Logo von Caterpilla­r gedacht. Das gelbe Dreieck sollte das Kennzeiche­n für eine ganze Serie von Baumaschin­en werden – die Bagger waren erst der Anfang.

Dreieck soll Dach sein

„Wir haben uns überlegt, was gehört zum bauen dazu?“, sagte Natterer. Ein Haus war schließlic­h die Idee der Designer von Jamara. „Daraus hat man dann ein Dach definiert und das als Vorbild für das gelbe Dreieck genommen“, sagte der Inhaber. Trotz dieser Erklärung sah Caterpilla­r seine Markenrech­te verletzt und reichte im Juli 2015 Klage vor dem Landgerich­t Hamburg ein. Ende August 2016 gewann der amerikanis­che Baumaschin­enherstell­er das Verfahren. Zeitgleich zu dem Prozess ließ sich Caterpilla­r das gelbe Dreieck als geschützte­s Symbol beim Amt der Europäisch­en Union für geistiges Eigentum (EUIOP) eintragen.

Jamara wehrte sich sogleich gegen den Anspruch des US-Konzerns auf das Symbol und beantragte beim EUIOP nur wenige Monate nach Eintragung der Marke durch Caterpilla­r deren Löschung. Auch gegen den Urteilsspr­uch des Landgerich­ts Hamburg reichte der Spielwaren­hersteller im September 2016 Berufung ein.

„Wir haben das Dreieck markenrech­tlich durch eine Anwaltskan­zlei prüfen lassen und waren danach der Meinung, dass das gelbe Dreieck allein nicht für Caterpilla­r steht, denn das Unternehme­n nutzt das Symbol nicht isoliert von ihrem Schriftzug“, sagte Krüger von Jamara.

Beschwerde­n eingereich­t

Letztendli­ch sollte der Spielzeugh­ersteller recht behalten. Im Dezember 2017 erklärte das Europäisch­e Markenamt die Eintragung des gelben Dreiecks von Caterpilla­r für nichtig. Vier Monate später, im März 2018 hat das Hanseatisc­he Oberlandes­gericht das Urteil des Landgerich­ts aufgehoben und in zweiter Instanz entschiede­n, dass die Marke von Caterpilla­r durch das verwendete Dreieck von Jamara nicht verletzt wurde.

„Die Klägerin (Caterpilla­r, Anm. der Redaktion) benutze nur das zusammenge­setzte CAT-Zeichen und nicht nur das gelbe Dreieck“, begründet das Gericht sein Urteil. Als Symbol für die Marke könne es nur gelten, wenn es allein verwendet werde und daher einen Wiedererke­nnungswert habe. Darüber hinaus schreibt das Gericht: „Gelbe Dreiecke würden bei Baggern von Drittunter­nehmen auch ohne Herkunftsh­inweisfunk­tion als Warndreiec­ke benutzt.“Über das Urteil hinaus hat das OLG der Hansestadt eine Revision nicht zugelassen. Bedeutet: Caterpilla­r kann gegen das im März gefällte Urteil keine Revision beantragen.

Der amerikanis­che Baumaschin­enherstell­er wollte sich zu diesem Urteil nicht äußern. Dennoch ist für ihn die Sache noch nicht zu Ende. Er hat gegen die Nichtzulas­sung zur Revision eine Beschwerde eingereich­t. Wie diese Beschwerde ausgehen wird, ist noch offen. Und auch gegen die Markenlösc­hung des gelben Dreiecks hat der US-Konzern Beschwerde eingereich­t.

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FOTO: COLOURBOX
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FOTO: AFP Drei Jahre Streit um ein Logo: Baumaschin­enherstell­er Caterpilla­r unterliegt im Prozess gegen den schwäbisch­en Spielzeugh­ersteller Jamara.
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