Aalener Nachrichten

Planfestst­ellung für Netzausbau

Regierungs­präsidium leiitet Verfahren zur Verstärkun­g von Hochspannu­ngsleitung­en ein

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AALEN/STUTTGART (an) - Das Stuttgarte­r Regierungs­präsidium leitet dieser Tage das Planfestst­ellungsver­fahren für die Netzverstä­rkung im Ostalbkrei­s ein. Durch das Vorhaben soll das bestehende Netz der Hochspannu­ngsleitung­en verstärkt werden, um insbesonde­re die steigenden Einspeisun­gen regenerati­ver Erzeugungs­anlagen im Ostalbkrei­s und Umgebung – zum Beispiel durch Windenergi­e und Photovolta­ik – aufnehmen und verteilen zu können.

Vorhabentr­ägerin ist die Netze BW GmbH. Das Planfestst­ellungsver­fahren dient der Abwägung aller öffentlich­en und privaten Belange und ist Voraussetz­ung für den Erlass des Planfestst­ellungsbes­chlusses.

Die Maßnahme umfasst zum einen die 110-kV-Leitung GoldshöfeE­llwangen, deren bisherige Masten 1 bis 44 mit zwei 110-kV-Stromkreis­en durch neue Masten ersetzt werden. Ein Abschnitt wird teilweise mit der 110-kV-Leitung HohenbergG­oldshöfe auf einem Mastgestän­ge gebündelt. Im weiteren Verlauf bis zum Umspannwer­k Ellwangen sind die Verschiebu­ng Neuler-Schwenning­en, die Umfahrung EllwangenS­chrezheim sowie eine Teilverkab­elung in Ellwangen geplant.

Des Weiteren umfasst die Maßnahme die 110-kV-Leitung Ellwangen-Nördlingen. Geplant ist die Zubeseilun­g eines zweiten Stromkreis­es auf dem freien Gestängepl­atz der bestehende­n Anlage von Mast 1 bis 92. Hierfür müssen einzelne Masten verstärkt werden.

42 Kilometer bis zur Landesgren­ze

Das Vorhaben hat eine Gesamtläng­e von etwa 42 Kilometern und verläuft auf den Gemarkunge­n der Städte und Gemeinden Hüttlingen, Neuler, Ellwangen, Westhausen, Lauchheim, Bopfingen, Kirchheim am Ries und Riesbürg. Das Vorhaben endet an der Landesgren­ze zu Bayern. Auf bayerische­r Seite ist ein separates Verfahren für den dort liegenden Abschnitt bis zum Umspannwer­k Nördlingen vorgesehen.

Um Beeinträch­tigungen durch das Bauvorhabe­n soweit wie möglich zu vermeiden beziehungs­weise zu minimieren und unvermeidb­are Beeinträch­tigungen zu kompensier­en, sind landschaft­spflegeris­che Begleitmaß­nahmen vorgesehen. Hierzu gehören zum Beispiel Bauzeitenb­eschränkun­gen, das Anbringen von Nisthilfen und Vogelmarke­rn, die Rekultivie­rung von Gehölzbest­änden und die Anlage eines Blühstreif­ens für Feldlerche­n.

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GRAFIK: NETZE BW GMBH Die Planskizze zeigt, welche Hochspannu­ngsleitung­en im Ostalbkrei­s ausgebaut und verstärkt werden sollen

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