In Rathaus, Bürgerbüro und Bettengeschäft eingebrochen
35-jähriger Aalener muss für drei Jahres ins Gefängnis
AALEN (ehü) – Reue und ein umfassendes Geständnis schützen vor Strafe nicht: Diese Erfahrung hat ein 35Jähriger Aalener gemacht, der jetzt vom Schöffengericht Aalen unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff wegen dreier Diebstähle in besonders schweren Fällen und damit zusammenhängender weiterer Delikte zu einer dreijährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist.
Die Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten eine lange Liste an Vergehen zur Last. Er ist im November 2017 über die Terrasse in die Kindertagesstätte im Aalener Rathaus eingedrungen und hat dort neben hundert Euro Bargeld einen Laptop, zwei Strickjacken, eine Wanduhr, ein Handy und eine Kamera entwendet. In derselben Nacht hat er noch das Bürgerbüro der Stadt Aalen heimgesucht und hier 2362 Euro an Bargeld, Schecks in Höhe von 25 Euro und 54 Fundsachen, darunter zahlreiche Handys, erbeutet. Doch damit nicht genug: Im Dezember 2017 ging er ein drittes Mal auf eine nächtliche Diebstahltour. Diesmal war ein Aalener Bettengeschäft sein Ziel. Hier hat er zunächst den 300 Kilogramm schweren Tresor vom ersten Stock in den Keller gebracht und dabei erheblichen Schaden an der Treppe angerichtet. Mit einem Stemmeisen und einem Flexgerät hat der Angeklagte dann den Tresor geknackt und neben 2525 Bargeld auch eine EC-Karte erbeutet. Außerdem hat der Beschuldigte im Bettengeschäft Waren im Wert von circa 13 000 Eurogestohlen und das Diebesgut mit einer blauen Mülltonne und einem Rollwagen in seine Wohnung in der Aalener Innenstadt verfrachtet.
Widerstand gegen Polizeibeamte
Zum Verhängnis geworden ist ihm dann, dass er mit der EC-Karte dreimal 1 000 Euro abgehoben hat und außerdem mit dieser Karte in einem Geschäft 19 Bekleidungsstücke im Gesamtwert von 1182 Euro eingekauft hat. Dadurch ist ihm die Polizei auf die Spur gekommen. Bei seiner Festnahme hat der Angeklagte erheblichen Widerstand gegen zwei Polizeibeamte geleistet und diese dabei verletzt. Das Diebesgut konnte in seiner Wohnung sichergestellt werden, außerdem wurde dort eine Kleinkaliberwaffe gefunden.
„Alles stimmt, ja so war es“, antwortete der Angeklagte auf die Einlassungen des Staatsanwaltes. Er bereue seine Taten zutiefst. Der Mann begründete seine nächtlichen Diebestouren mit seiner Drogensucht. Er habe den Sinn für die Realität verloren und wie in Trance gehandelt. Schon in der Schule habe er gekifft und auch später seine Drogenabhängigkeit nie in den Griff bekommen. Deshalb habe er auch zwei Ausbildungen abbrechen müssen. Er räumte außerdem ein, dass er bei einer ambulanten Drogentherapie durch die Abgabe von Fakeurin betrogen habe.
Der Angeklagte gelobte Besserung, er wolle zusammen mit seiner Freundin ein neues Leben beginnen und eine Familie gründen. Seine Drogenabhängigkeit könne er wohl nur durch eine stationäre Therapie überwinden.
Der Angeklagte hat ein langes Vorstrafenregister mit 13 Eintragungen, darunter wegen Diebstählen, Körperverletzung, exhibitionistischer Handlungen und Brandstiftung. Von 2008 bis 2013 saß er im Gefängnis und wurde dabei wegen Aggressionen gegen Vollzugsbeamte auffällig. Zum Zeitpunkt der Diebestouren in Aalen verbüßte er eine zweijährige Bewährungsstrafe wegen eines Verkehrsdelikts mit Fahrerflucht und einer Polizeijagd.
Die vernommenen Zeugen bestätigten die jeweiligen Tathergänge der Diebstähle. Der Polizist, der bei der Festnahme des Angeklagten verletzt worden war, meinte, dass er zuvor noch nie in seiner Laufbahn so heftigen Widerstand erfahren habe. Die Entschuldigung des Angeklagten nahm er lediglich zur Kenntnis.
Die Staatsanwaltschaft bescheinigte dem Beschuldigten eine hohe kriminelle Energie, die nicht allein durch seine Drogenabhängigkeit begründet sei, und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Rechtsanwalt Achim Wizemann stellte die Drogenabhängigkeit seines Mandanten in den Mittelpunkt seines Plädoyers und hielt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für ausreichend.
Das Gericht folgte weitgehend der Argumentation der Staatsanwaltschaft und verhängte eine dreijährige Gefängnisstrafe. Außerdem werden vom Angeklagten 9492 Euro eingezogen. Diese Summe entspricht dem bei den Diebstählen angerichteten Bargeldschaden.