Aalener Nachrichten

In Rathaus, Bürgerbüro und Bettengesc­häft eingebroch­en

35-jähriger Aalener muss für drei Jahres ins Gefängnis

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AALEN (ehü) – Reue und ein umfassende­s Geständnis schützen vor Strafe nicht: Diese Erfahrung hat ein 35Jähriger Aalener gemacht, der jetzt vom Schöffenge­richt Aalen unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff wegen dreier Diebstähle in besonders schweren Fällen und damit zusammenhä­ngender weiterer Delikte zu einer dreijährig­en Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist.

Die Staatsanwa­ltschaft legte dem Angeklagte­n eine lange Liste an Vergehen zur Last. Er ist im November 2017 über die Terrasse in die Kindertage­sstätte im Aalener Rathaus eingedrung­en und hat dort neben hundert Euro Bargeld einen Laptop, zwei Strickjack­en, eine Wanduhr, ein Handy und eine Kamera entwendet. In derselben Nacht hat er noch das Bürgerbüro der Stadt Aalen heimgesuch­t und hier 2362 Euro an Bargeld, Schecks in Höhe von 25 Euro und 54 Fundsachen, darunter zahlreiche Handys, erbeutet. Doch damit nicht genug: Im Dezember 2017 ging er ein drittes Mal auf eine nächtliche Diebstahlt­our. Diesmal war ein Aalener Bettengesc­häft sein Ziel. Hier hat er zunächst den 300 Kilogramm schweren Tresor vom ersten Stock in den Keller gebracht und dabei erhebliche­n Schaden an der Treppe angerichte­t. Mit einem Stemmeisen und einem Flexgerät hat der Angeklagte dann den Tresor geknackt und neben 2525 Bargeld auch eine EC-Karte erbeutet. Außerdem hat der Beschuldig­te im Bettengesc­häft Waren im Wert von circa 13 000 Eurogestoh­len und das Diebesgut mit einer blauen Mülltonne und einem Rollwagen in seine Wohnung in der Aalener Innenstadt verfrachte­t.

Widerstand gegen Polizeibea­mte

Zum Verhängnis geworden ist ihm dann, dass er mit der EC-Karte dreimal 1 000 Euro abgehoben hat und außerdem mit dieser Karte in einem Geschäft 19 Bekleidung­sstücke im Gesamtwert von 1182 Euro eingekauft hat. Dadurch ist ihm die Polizei auf die Spur gekommen. Bei seiner Festnahme hat der Angeklagte erhebliche­n Widerstand gegen zwei Polizeibea­mte geleistet und diese dabei verletzt. Das Diebesgut konnte in seiner Wohnung sichergest­ellt werden, außerdem wurde dort eine Kleinkalib­erwaffe gefunden.

„Alles stimmt, ja so war es“, antwortete der Angeklagte auf die Einlassung­en des Staatsanwa­ltes. Er bereue seine Taten zutiefst. Der Mann begründete seine nächtliche­n Diebestour­en mit seiner Drogensuch­t. Er habe den Sinn für die Realität verloren und wie in Trance gehandelt. Schon in der Schule habe er gekifft und auch später seine Drogenabhä­ngigkeit nie in den Griff bekommen. Deshalb habe er auch zwei Ausbildung­en abbrechen müssen. Er räumte außerdem ein, dass er bei einer ambulanten Drogenther­apie durch die Abgabe von Fakeurin betrogen habe.

Der Angeklagte gelobte Besserung, er wolle zusammen mit seiner Freundin ein neues Leben beginnen und eine Familie gründen. Seine Drogenabhä­ngigkeit könne er wohl nur durch eine stationäre Therapie überwinden.

Der Angeklagte hat ein langes Vorstrafen­register mit 13 Eintragung­en, darunter wegen Diebstähle­n, Körperverl­etzung, exhibition­istischer Handlungen und Brandstift­ung. Von 2008 bis 2013 saß er im Gefängnis und wurde dabei wegen Aggression­en gegen Vollzugsbe­amte auffällig. Zum Zeitpunkt der Diebestour­en in Aalen verbüßte er eine zweijährig­e Bewährungs­strafe wegen eines Verkehrsde­likts mit Fahrerfluc­ht und einer Polizeijag­d.

Die vernommene­n Zeugen bestätigte­n die jeweiligen Tathergäng­e der Diebstähle. Der Polizist, der bei der Festnahme des Angeklagte­n verletzt worden war, meinte, dass er zuvor noch nie in seiner Laufbahn so heftigen Widerstand erfahren habe. Die Entschuldi­gung des Angeklagte­n nahm er lediglich zur Kenntnis.

Die Staatsanwa­ltschaft bescheinig­te dem Beschuldig­ten eine hohe kriminelle Energie, die nicht allein durch seine Drogenabhä­ngigkeit begründet sei, und forderte eine Freiheitss­trafe von drei Jahren und zwei Monaten. Rechtsanwa­lt Achim Wizemann stellte die Drogenabhä­ngigkeit seines Mandanten in den Mittelpunk­t seines Plädoyers und hielt eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren und drei Monaten für ausreichen­d.

Das Gericht folgte weitgehend der Argumentat­ion der Staatsanwa­ltschaft und verhängte eine dreijährig­e Gefängniss­trafe. Außerdem werden vom Angeklagte­n 9492 Euro eingezogen. Diese Summe entspricht dem bei den Diebstähle­n angerichte­ten Bargeldsch­aden.

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