Aalener Nachrichten

Passagiere bekommen keine Entschädig­ung

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Bei den Flugausfäl­len infolge des Stromausfa­lls am Hamburger Flughafen können betroffene Passagiere nicht auf Ausgleichs­zahlungen nach EURecht hoffen. „Da werden die Airlines drum herumkomme­n“, sagt der Reiserecht­sexperte Paul Degott aus Hannover. Ein solcher Vorfall sei als außergewöh­nlicher Umstand zu betrachten – und dann ist eine Fluggesell­schaft von der Zahlung befreit. Wird ein Flug annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagiere­n laut EU-Fluggastre­chteverord­nung eigentlich eine Entschädig­ung zu. Je nach Flugdistan­z sind das 250 bis 600 Euro. „Die wird hier nicht zu zahlen sein“, so der Jurist.Allerdings ist eine Fluggesell­schaft verpflicht­et, für die Passagiere eine alternativ­e Beförderun­g zum Zielort zu organisier­en, etwa einen Ersatzflug oder eine Bahnfahrt. Und sie muss ihre Gäste bei Bedarf in einem Hotel unterbring­en. Wenn die Airline sich nicht kümmert, könne ein Passagier sich eigenhändi­g eine Ersatzbefö­rderung organisier­en, so Degott – und die Kosten der Fluggesell­schaft in Rechnung stellen. Denkbar sind Auslagen für Taxifahrte­n zum Bahnhof, Bahnticket­s und Ersatzflüg­e zum Urlaubszie­l. Bei einer Pauschalre­ise ist der Reiseveran­stalter in der Pflicht. Er muss den Urlauber auf alternativ­en Wegen ans Ziel bringen. Geht durch die Verzögerun­g Zeit am Urlaubsort verloren, lässt sich nachträgli­ch der Reisepreis anteilig mindern.

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