Streikverbot für Lehrer bleibt
Verfassungsrichter gegen „Rosinenpicken“für Beamte
KARLSRUHE (dpa) - Lehrer und andere Beamte dürfen auch in Zukunft in Deutschland nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverbots komme nicht infrage, weil es an den Grundfesten des Berufsbeamtentums rüttle, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag. Das Beamtenverhältnis fuße auf einem wechselseitigen System von Rechten und Pflichten, das lasse ein „Rosinenpicken“nicht zu. Beamtete Lehrer seien Teil der Staatsverwaltung. Die Richter verweisen auch darauf, dass das Streikverbot eine lange Tradition bis zurück in die Weimarer Republik habe. Im öffentlichen Dienst gebe es eine Zweiteilung zwischen Beamten und Angestellten.
Geklagt hatten vier Lehrer, die bei Protesten der Bildungsgewerkschaft GEW mitgemacht und deshalb Disziplinarstrafen kassiert hatten. Die GEW kündigte an, das Urteil zu prüfen. Beamtenbund und Tarifunion begrüßten das Urteil.
MÜNCHEN (dpa) - Im NSU-Prozess hat einer von Beate Zschäpes Pflichtverteidigern den zentralen Anklagevorwurf zurückgewiesen, die mutmaßliche Rechtsterroristin sei Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“. Nach der Beweisaufnahme lasse sich nicht feststellen, „dass Beate Zschäpe eine Terroristin, Mörderin und Attentäterin ist“, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Stahl am Dienstag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Zschäpe ist in dem Prozess die Hauptangeklagte. Sie hat eingestanden, fast 14 Jahre mit den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt zu haben. In dieser Zeit sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben.