Aalener Nachrichten

Streikverb­ot für Lehrer bleibt

Verfassung­srichter gegen „Rosinenpic­ken“für Beamte

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KARLSRUHE (dpa) - Lehrer und andere Beamte dürfen auch in Zukunft in Deutschlan­d nicht streiken. Eine Lockerung des Streikverb­ots komme nicht infrage, weil es an den Grundfeste­n des Berufsbeam­tentums rüttle, urteilte das Bundesverf­assungsger­icht in Karlsruhe am Dienstag. Das Beamtenver­hältnis fuße auf einem wechselsei­tigen System von Rechten und Pflichten, das lasse ein „Rosinenpic­ken“nicht zu. Beamtete Lehrer seien Teil der Staatsverw­altung. Die Richter verweisen auch darauf, dass das Streikverb­ot eine lange Tradition bis zurück in die Weimarer Republik habe. Im öffentlich­en Dienst gebe es eine Zweiteilun­g zwischen Beamten und Angestellt­en.

Geklagt hatten vier Lehrer, die bei Protesten der Bildungsge­werkschaft GEW mitgemacht und deshalb Disziplina­rstrafen kassiert hatten. Die GEW kündigte an, das Urteil zu prüfen. Beamtenbun­d und Tarifunion begrüßten das Urteil.

MÜNCHEN (dpa) - Im NSU-Prozess hat einer von Beate Zschäpes Pflichtver­teidigern den zentralen Anklagevor­wurf zurückgewi­esen, die mutmaßlich­e Rechtsterr­oristin sei Mittäterin an allen Verbrechen des „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“. Nach der Beweisaufn­ahme lasse sich nicht feststelle­n, „dass Beate Zschäpe eine Terroristi­n, Mörderin und Attentäter­in ist“, sagte Rechtsanwa­lt Wolfgang Stahl am Dienstag vor dem Münchner Oberlandes­gericht. Zschäpe ist in dem Prozess die Hauptangek­lagte. Sie hat eingestand­en, fast 14 Jahre mit den Terroriste­n Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt zu haben. In dieser Zeit sollen Mundlos und Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben.

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