Aalener Nachrichten

Eltern dürfen sich freuen

- Von Tobias Schmidt politik@schwaebisc­he.de

Die Richter haben klug geurteilt. Pädagogen, die sich auf den Staatsdien­st einlassen, den Beamtensta­tus erlangen, erfahren eine faire Behandlung. Zum Gesamtpake­t gehört nicht nur der krisensich­ere Job. Hinzu kommen eine gute Besoldung, eine ansehnlich­e Pension plus Zuschüsse zu den Gesundheit­skosten.

Die vorteilhaf­ten Bedingunge­n haben ihre Berechtigu­ng. Ein stabil funktionie­rendes Schulwesen ist von großer Bedeutung für Staat und Gesellscha­ft. Doch ist der Deal nicht einseitig: Wer einschlägt, verspricht seine Loyalität – und dazu gehört, eben nicht zu streiken. Dass diese Treuepflic­ht erhalten bleibt, dafür hat das Bundesverf­assungsger­icht begrüßensw­erter Weise gesorgt. Eltern dürfen sich freuen. Einen massiven Unterricht­sausfall durch bestreikte Schulen wird es nicht geben.

Nicht das Streikverb­ot für Beamte ist hierzuland­e ein Problem, sondern die Zwei-KlassenGes­ellschaft von beamteten und angestellt­en Lehrkräfte­n. Letztere leisten die gleiche Arbeit für weniger Geld, werden mit befristete­n Verträgen abgespeist, wissen oft vor den Sommerferi­en nicht, an welche Schule es sie danach verschlägt. Angesichts des Lehrermang­els sind die Bundesländ­er gefragt, hier dringend für mehr Fairness zu sorgen.

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