Aalener Nachrichten

Praktikant­in klagt: Sexuell belästigt

36-jähriger Mann muss sich wegen angebliche­r Übergriffe auf Praktikant­in verantwort­en

- Von Edwin Hügler

AALEN (an) - Vor dem Amtsgerich­t muss sich ein 36-Jähriger wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigun­g verantwort­en. Er soll eine 17-jährige Praktikant­in gegen deren Willen am Rücken berührt und ihr an den Po gegriffen haben.

AALEN - Vor dem Amtsgerich­t Aalen mit Richterin Isolde Ziegler-Bastillo muss sich seit Montag ein 36-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigun­g verantwort­en. Der Angeklagte soll eine 17-jährige Praktikant­in gegen deren Willen mit der Hand am Rücken berührt und sie an den Po gegriffen haben.

Nach Aussage der Praktikant­in hat sich der Vorfall am 14. November des vergangene­n Jahres gegen 16 Uhr vor dem Personalbü­ro ereignet. Der Mann, der in einer Führungspo­sition in einem Aalener Betrieb arbeitet, habe sie außer der unsittlich­en Berührung gefragt, wie viel Geld sie wolle. 14 Tage später habe er diese Frage wiederholt und ihr dabei mitgeteilt, dass es sich um nichts Geschäftli­ches handele.

Den Ausführung­en der 17-jährigen Praktikant­in zufolge habe sie sich einige Tage nach dem Vorfall ihrer Klassenleh­rerin an der Schule anvertraut und später auch ihren Mathe-Lehrer darüber informiert. Aus Angst, ihren Praktikums­platz zu verlieren, habe sie jedoch zunächst nichts unternomme­n. Sie sei auch noch zur Weihnachts­feier der Firma gegangen, nach der sie von dem Mann mit dem Auto nach Hause gebracht wurde.

Erst später der Mutter anvertraut

Die Praktikant­in erzählte weiter, dass sie sich erst im Januar dieses Jahres ihrer Mutter anvertraut habe. Einen Tag später habe sie von einer ehemaligen Auszubilde­nden erfahren, dass der 36-Jährige auch gegenüber dieser Person in ähnlicher Weise gehandelt habe.

Daraufhin sei sie dann zusammen mit ihrer Mutter am 11. Januar zur Polizei gegangen und habe den Vorfall zur Anzeige gebracht. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf der sexuellen Belästigun­g. Er habe die Praktikant­in weder berührt noch verbal zweideutig­e Aussagen gemacht. Seinen Ausführung­en zufolge war die 17-Jährige aufgrund eines Rückenleid­ens nicht besonders belastbar. Er habe sie daher immer zwischen 14 und 14.30 Uhr nach Hause geschickt, da sie am Nachmittag kaum mehr arbeitsfäh­ig gewesen sei. Schon aus diesem Grund könne er sie wohl kaum am 14. November gegen 16 Uhr sexuell belästigt haben.

Im Januar habe er der Praktikant­in ein eher mittelpräc­htiges Praxiszeug­nis ausgestell­t und dies auch mit ihr besprochen. Einen Tag später sei die Anzeige erfolgt.

Zwei von der Verteidigu­ng benannte Zeuginnen, beide Mitarbeite­rinnen des Betriebs, bestätigte­n, dass an besagtem 14. November die Praktikant­in zwischen 14 und 14.30 Uhr Feierabend gemacht und die Filiale verlassen habe.

Richterin zeigt Unverständ­nis

Richterin Isolde Ziegler-Bastillo nahm diese Ungereimth­eiten hinsichtli­ch des vermeintli­chen Tatzeitpun­ktes zur Kenntnis. Sie zeigte auch kein Verständni­s dafür, dass die Praktikant­in am 16. Dezember noch zur Weihnachts­feier gegangen sei und sich erst Anfang Januar ihrer Mutter anvertraut habe.

Eine Polizeibea­mtin erklärte dem Gericht, dass sie die Praktikant­in für glaubwürdi­g halte. Sie habe bei den Vernehmung­en ein altersgere­chtes Verhalten gezeigt.

Da Aussage gegen Aussage steht, werden vom Gericht noch weitere Zeugen befragt. Die Verhandlun­g wird am Montag, 18. Juni, um 9 Uhr fortgesetz­t.

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