Praktikantin klagt: Sexuell belästigt
36-jähriger Mann muss sich wegen angeblicher Übergriffe auf Praktikantin verantworten
AALEN (an) - Vor dem Amtsgericht muss sich ein 36-Jähriger wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung verantworten. Er soll eine 17-jährige Praktikantin gegen deren Willen am Rücken berührt und ihr an den Po gegriffen haben.
AALEN - Vor dem Amtsgericht Aalen mit Richterin Isolde Ziegler-Bastillo muss sich seit Montag ein 36-jähriger Mann wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung verantworten. Der Angeklagte soll eine 17-jährige Praktikantin gegen deren Willen mit der Hand am Rücken berührt und sie an den Po gegriffen haben.
Nach Aussage der Praktikantin hat sich der Vorfall am 14. November des vergangenen Jahres gegen 16 Uhr vor dem Personalbüro ereignet. Der Mann, der in einer Führungsposition in einem Aalener Betrieb arbeitet, habe sie außer der unsittlichen Berührung gefragt, wie viel Geld sie wolle. 14 Tage später habe er diese Frage wiederholt und ihr dabei mitgeteilt, dass es sich um nichts Geschäftliches handele.
Den Ausführungen der 17-jährigen Praktikantin zufolge habe sie sich einige Tage nach dem Vorfall ihrer Klassenlehrerin an der Schule anvertraut und später auch ihren Mathe-Lehrer darüber informiert. Aus Angst, ihren Praktikumsplatz zu verlieren, habe sie jedoch zunächst nichts unternommen. Sie sei auch noch zur Weihnachtsfeier der Firma gegangen, nach der sie von dem Mann mit dem Auto nach Hause gebracht wurde.
Erst später der Mutter anvertraut
Die Praktikantin erzählte weiter, dass sie sich erst im Januar dieses Jahres ihrer Mutter anvertraut habe. Einen Tag später habe sie von einer ehemaligen Auszubildenden erfahren, dass der 36-Jährige auch gegenüber dieser Person in ähnlicher Weise gehandelt habe.
Daraufhin sei sie dann zusammen mit ihrer Mutter am 11. Januar zur Polizei gegangen und habe den Vorfall zur Anzeige gebracht. Der Angeklagte bestreitet den Vorwurf der sexuellen Belästigung. Er habe die Praktikantin weder berührt noch verbal zweideutige Aussagen gemacht. Seinen Ausführungen zufolge war die 17-Jährige aufgrund eines Rückenleidens nicht besonders belastbar. Er habe sie daher immer zwischen 14 und 14.30 Uhr nach Hause geschickt, da sie am Nachmittag kaum mehr arbeitsfähig gewesen sei. Schon aus diesem Grund könne er sie wohl kaum am 14. November gegen 16 Uhr sexuell belästigt haben.
Im Januar habe er der Praktikantin ein eher mittelprächtiges Praxiszeugnis ausgestellt und dies auch mit ihr besprochen. Einen Tag später sei die Anzeige erfolgt.
Zwei von der Verteidigung benannte Zeuginnen, beide Mitarbeiterinnen des Betriebs, bestätigten, dass an besagtem 14. November die Praktikantin zwischen 14 und 14.30 Uhr Feierabend gemacht und die Filiale verlassen habe.
Richterin zeigt Unverständnis
Richterin Isolde Ziegler-Bastillo nahm diese Ungereimtheiten hinsichtlich des vermeintlichen Tatzeitpunktes zur Kenntnis. Sie zeigte auch kein Verständnis dafür, dass die Praktikantin am 16. Dezember noch zur Weihnachtsfeier gegangen sei und sich erst Anfang Januar ihrer Mutter anvertraut habe.
Eine Polizeibeamtin erklärte dem Gericht, dass sie die Praktikantin für glaubwürdig halte. Sie habe bei den Vernehmungen ein altersgerechtes Verhalten gezeigt.
Da Aussage gegen Aussage steht, werden vom Gericht noch weitere Zeugen befragt. Die Verhandlung wird am Montag, 18. Juni, um 9 Uhr fortgesetzt.