Aalener Nachrichten

Lebensvers­icherungen: Versichert­e müssen wohl Opfer bringen

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KARLSRUHE (dpa) - Lebensvers­icherer zahlen ausscheide­nden Kunden in der historisch­en Niedrigzin­sphase wohl zu Recht weniger Geld aus den sogenannte­n Bewertungs­reserven aus. Die obersten Zivilricht­er am Bundesgeri­chtshof (BGH) halten eine entspreche­nde Neuregelun­g von 2014 tendenziel­l für verfassung­sgemäß, wie sich am Mittwoch in der Verhandlun­g in Karlsruhe abzeichnet­e. Zugleich deutete sich an, dass Versichere­r den Umfang dieser Kürzungen aber künftig genauer darlegen müssen. Das Urteil wird am 27. Juni verkündet. (Az. IV ZR 201/17)

Der Bund der Versichert­en (BdV) kritisiert die Einschnitt­e als „Enteignung“und will im Fall eines Kunden der zum Ergo-Konzern gehörenden Victoria Lebensvers­icherung ein Grundsatzu­rteil erstreiten. Dieser hatte wegen der Reform anstelle der einmal in Aussicht gestellten 2821,35 Euro nur 148,95 Euro aus den Bewertungs­reserven erhalten.

Dabei handelt es sich vereinfach­t gesagt um Gewinne, die Versichere­r erwirtscha­ften, indem sie Kunden- gelder am Kapitalmar­kt anlegen. Die Versichert­en sind daran am Laufzeit-Ende zu beteiligen. Um die unter der Zinsflaute leidende Branche zu stabilisie­ren, darf diese Summe seit 2014 aber nur noch so hoch sein, dass die Garantiezu­sagen für alle anderen Versichert­en auf lange Sicht nicht gefährdet sind.

Die BGH-Richter zeigten sich mit diesem Vorgehen grundsätzl­ich einverstan­den. Sie ließen aber durchblick­en, dass nachprüfba­r sein muss, ob die Kürzungen im konkreten Fall wirklich durch die wirtschaft­liche Situation der Versicheru­ng gerechtfer­tigt waren.

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FOTO: DPA Der BGH nimmt Lebensvers­icherungen unter die Lupe.

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