Aalener Nachrichten

Automatenk­nacker muss gemeinnütz­ige Arbeit leisten

Prozess vor dem Ellwanger Amtsgerich­t wegen versuchten Diebstahls in besonders schwerem Fall

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ELLWANGEN (R.) - Der dilettanti­sche Versuch, einen Zigaretten­automaten in Ellwangen zu knacken, hat am Montagmorg­en ein Nachspiel im Ellwanger Amtsgerich­t gehabt. Vor Jugendrich­ter Malte Becker mussten sich ein 21-Jähriger und ein 20-Jähriger aus dem Ostalbkrei­s wegen versuchten gemeinscha­ftlichen Diebstahls in besonders schwerem Fall verantwort­en.

In der Nacht des 11. Juli 2017 kam einer der beiden Freunde auf die Idee, wegen chronische­n Geldmangel­s den Zigaretten­automaten in der Mittelhofs­traße aufzubrech­en. Er besorgte sich einen Akkubohrer und bat seinen Kumpel, ihn nach Ellwangen zu fahren, weil er etwas zu erledigen habe: „Ich wusste nicht, was er vorhatte“, erklärte der Freund. „Ich bin mit meinem Auto durch die Stadt gefahren und wollte ihn wieder abholen. Ich habe ihn am Automaten stehen sehen und dachte, er wartet auf jemand.“

Es bleibt beim Versuch

Der Versuch scheiterte kläglich – dem Akkubohrer ging der Saft aus. Obendrein stellte eine Polizeistr­eife, die von einer Anwohnerin alarmiert worden war, die beiden Unglücksra­ben und entdeckte bei dem Autofahrer rund sieben Gramm Cannabis. Der Führersche­in war weg. Bei einer Hausdurchs­uchung wurden weitere 15 Gramm gefunden.

Schuldbewu­sst sagte der verhindert­e Automatenk­nacker zunächst, das Hasch gehöre ihm, widerrief das Geständnis aber später. Sein Freund erhält Cannabis legal auf Rezept. Er Aufmerksam­keitsstöru­ng ADHS. Das „klassische“ADHS-Medikament Ritalin habe bei ihm schwere Schlafstör­ungen hervorgeru­fen. Gegen drei Uhr morgens wurde eine Cannabisko­nzentratio­n von 7,1 Nanogramm pro Milliliter THC in seinem Blut festgestel­lt. Fahruntaug­lichkeit wird bereits ab einem Nanogramm unterstell­t. Der junge Mann muss zur MPU, dem sogenannte­n „Idiotentes­t.“

Kriminelle Energie ist „überschaub­ar“

Rechtsanwä­ltin Olga Kohler erklärte für ihren Mandanten, diese Nacht im Juli sei die bisher schlimmste seines Lebens gewesen. Auf Vorschlag des Richters wurde das Verfahren gegen den zum Tatzeitpun­kt 20-Jährigen gegen die Auflage, binnen vier Monaten 50 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit abzuleiste­n, vorläufig eingestell­t.

Während der Cannabisko­nsument aus einem stabilen Umfeld kommt, lief in der Familie seines Freundes nicht alles glatt. Sechs Jahre lebte er im Heim. Dennoch beendete er seine Ausbildung, hat einen Job und inzwischen auch Frau und Kind. Seine kriminelle Energie, so Becker, sei „überschaub­ar“und manifestie­re sich im „extrem dummen“Versuch, den Automaten aufzubrech­en: „Ich gehe davon aus, dass er nicht wieder vor Gericht kommt.“Dem reuigen Sünder wurden 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit auferlegt, die er innerhalb von neun Monaten ableisten muss. Andernfall­s droht Ungehorsam­sarrest von bis zu vier Wochen. Das Urteil ist rechts-

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