Bahnübergänge: Planfeststellung beginnt
Pläne zur Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain liegen öffentlich aus
AALEN/RAINAU/STUTTGART (an) Das Regierungspräsidium Stuttgart leitet dieser Tage das Planfeststellungsverfahren für die Beseitigung der Bahnübergänge Goldshöfe und Wagenrain ein. Vorhabenträger ist der Geschäftsbereich Straßenbau des Landratsamtes Ostalbkreis. Das Planfeststellungsverfahren dient der Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange und ist Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses.
Gegenstand der Planfeststellung ist die Beseitigung von drei Bahnübergängen. Dies sind die beiden Bahnübergänge Goldshöfe bei BahnKilometer 79,065 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt – Nördlingen (Riesbahn) und bei Bahn-Kilometer 0,253 der Strecke Goldshöfe – Crailsheim (Obere Jagstbahn) sowie des Bahnübergangs Wagenrain bei BahnKilometer 78,591 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt – Nördlingen.
Funktion einer regionalen Straße
Aus Gründen der Verkehrssicherheit sollen, parallel zu der Errichtung eines neuen elektronischen Stellwerks im Bahnhof Goldshöfe, die drei Bahnübergänge geschlossen und durch eine gemeinsame Straßenüberführung mit Straßenanbindung nach Wagenrain und zum Bahnhof Goldshöfe ersetzt werden.
Die neue Straßenverbindung, die die Bahngleise über eine Brücke quert, soll als Kreisstraße 3335 die Funktion einer regionalen Straßenverbindung erfüllen und wird über einen Kreisverkehr an die Kreisstraße 3320 neu angebunden werden.
Die beiden Übergänge der Bahn, Goldshöfe, befinden sich auf Gemarkung Schwabsberg, Gemeinde Rainau, und werden derzeit von einer Verbindungsstraße, die von der Kreisstraße 3320 in Richtung Oberalfingen abzweigt, gekreuzt. Diese Verbindungsstraße wird zukünftig als Wirtschaftsweg genutzt.
Feldweg bleibt erhalten
Der Bahnübergang Wagenrain, der auf Gemarkung Hofen der Stadt Aalen liegt, wird derzeit von einem städtischen Weg gekreuzt. Dieser erschließt den Wohnplatz Wagenrain und soll als Wohnsitzzufahrt beziehungsweise Feldweg erhalten bleiben. Die Streckenführung der Kreisstraße 3320 sowie die betroffenen Geh- und Radwege werden an die neue Situation entsprechend angepasst.
Um Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden beziehungsweise zu minimieren und unvermeidbare Beeinträchtigungen zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören zum Beispiel Aufforstungsmaßnahmen in Hüttlingen und Ellwangen.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 25. Juni bis einschließlich 24. Juli bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Rainau, Aalen, Hüttlingen und Ellwangen eingesehen werden.
Bis einschließlich 7. August haben die von dem Vorhaben betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.
Zusätzlich können die Planunterlagen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendungsfrist auf der Internetseite des Regierungspräsidiums der Landeshauptstadt (www.rp-stuttgart.de) eingesehen werden unter Abteilungen / Abteilung 2 / Referat 24 / Planfeststellungen / Aktuelle Planfeststellungsverfahren.