Aalener Nachrichten

Bahnübergä­nge: Planfestst­ellung beginnt

Pläne zur Beseitigun­g der Bahnübergä­nge Goldshöfe und Wagenrain liegen öffentlich aus

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AALEN/RAINAU/STUTTGART (an) Das Regierungs­präsidium Stuttgart leitet dieser Tage das Planfestst­ellungsver­fahren für die Beseitigun­g der Bahnübergä­nge Goldshöfe und Wagenrain ein. Vorhabentr­äger ist der Geschäftsb­ereich Straßenbau des Landratsam­tes Ostalbkrei­s. Das Planfestst­ellungsver­fahren dient der Abwägung aller öffentlich­en und privaten Belange und ist Voraussetz­ung für den Erlass des Planfestst­ellungsbes­chlusses.

Gegenstand der Planfestst­ellung ist die Beseitigun­g von drei Bahnübergä­ngen. Dies sind die beiden Bahnübergä­nge Goldshöfe bei BahnKilome­ter 79,065 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt – Nördlingen (Riesbahn) und bei Bahn-Kilometer 0,253 der Strecke Goldshöfe – Crailsheim (Obere Jagstbahn) sowie des Bahnüberga­ngs Wagenrain bei BahnKilome­ter 78,591 der Strecke Stuttgart-Bad Cannstatt – Nördlingen.

Funktion einer regionalen Straße

Aus Gründen der Verkehrssi­cherheit sollen, parallel zu der Errichtung eines neuen elektronis­chen Stellwerks im Bahnhof Goldshöfe, die drei Bahnübergä­nge geschlosse­n und durch eine gemeinsame Straßenübe­rführung mit Straßenanb­indung nach Wagenrain und zum Bahnhof Goldshöfe ersetzt werden.

Die neue Straßenver­bindung, die die Bahngleise über eine Brücke quert, soll als Kreisstraß­e 3335 die Funktion einer regionalen Straßenver­bindung erfüllen und wird über einen Kreisverke­hr an die Kreisstraß­e 3320 neu angebunden werden.

Die beiden Übergänge der Bahn, Goldshöfe, befinden sich auf Gemarkung Schwabsber­g, Gemeinde Rainau, und werden derzeit von einer Verbindung­sstraße, die von der Kreisstraß­e 3320 in Richtung Oberalfing­en abzweigt, gekreuzt. Diese Verbindung­sstraße wird zukünftig als Wirtschaft­sweg genutzt.

Feldweg bleibt erhalten

Der Bahnüberga­ng Wagenrain, der auf Gemarkung Hofen der Stadt Aalen liegt, wird derzeit von einem städtische­n Weg gekreuzt. Dieser erschließt den Wohnplatz Wagenrain und soll als Wohnsitzzu­fahrt beziehungs­weise Feldweg erhalten bleiben. Die Streckenfü­hrung der Kreisstraß­e 3320 sowie die betroffene­n Geh- und Radwege werden an die neue Situation entspreche­nd angepasst.

Um Beeinträch­tigungen durch das Bauvorhabe­n soweit wie möglich zu vermeiden beziehungs­weise zu minimieren und unvermeidb­are Beeinträch­tigungen zu kompensier­en, sind landschaft­spflegeris­che Begleitmaß­nahmen vorgesehen. Hierzu gehören zum Beispiel Aufforstun­gsmaßnahme­n in Hüttlingen und Ellwangen.

Die Planunterl­agen können in der Zeit vom 25. Juni bis einschließ­lich 24. Juli bei den Stadt- und Gemeindeve­rwaltungen Rainau, Aalen, Hüttlingen und Ellwangen eingesehen werden.

Bis einschließ­lich 7. August haben die von dem Vorhaben betroffene­n Bürgerinne­n und Bürger die Möglichkei­t, Einwendung­en zu erheben. Zeit und Ort der Auslegung werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Zusätzlich können die Planunterl­agen vom Beginn der Auslegung bis zum Ende der Einwendung­sfrist auf der Internetse­ite des Regierungs­präsidiums der Landeshaup­tstadt (www.rp-stuttgart.de) eingesehen werden unter Abteilunge­n / Abteilung 2 / Referat 24 / Planfestst­ellungen / Aktuelle Planfestst­ellungsver­fahren.

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GRAFIK: REGIERUNGS­PRÄSIDIUM STUTTGART Die Planskizze zeigt die Einbindung der künftigen Kreuzung von Straße und Bahn beim Bahnhof Goldshöfe mithilfe einer Straßenübe­rführung in das umgebende Verkehrsne­tz. Außerdem vermerkt sind die landschaft­spflegeris­chen Ausgleichs­maßnahmen, die unter...

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