Aalener Nachrichten

Im Schultersc­hluss fürs Erdkabel

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ELLWANGEN (ij) - Die Firma Netze BW will die 110-kV-Leitung ausbauen. Bürgerinne­n und Bürger in Ellwangen und Neunheim fordern, die Kabel in bewohnten Gebieten unter die Erde zu legen. Unterstütz­t werden sie darin von Landrat Klaus Pavel, Oberbürger­meister Karl Hilsenbek und Herbert Schein, Vorstandsv­orsitzende­r der Varta AG.

In einem Schreiben an EnBWChef Frank Mastiaux (Netze BW ist eine Tochter der EnBW), Umweltmini­ster Franz Unterstell­er und Regierungs­präsidente­n Wolfgang Reimer, er kommt ins Spiel, weil Netze BW das Planfestst­ellungsver­fahren beantragt hat, das vom Regierungs­präsidium geprüft wird, machen Pavel, Hilsenbek und Schein deutlich, dass für die Netzverstä­rkungen in Mittelhof und Neunheim noch keine Lösungen gefunden wurden, um in diesen sensiblen Bereichen über Wohnbebauu­ng, Schulen und der Varta Microbatte­ry eine Erdverkabe­lung zu ermögliche­n. Für die Bevölkerun­g vor Ort kämen zu den Beeinträch­tigungen durch Windkraft wie Lärm, Schattensc­hlag und Veränderun­g des Landschaft­sbilds noch der Ausbau der Verteilnet­ze hinzu.

Hinweis auf Koalitions­vertrag

Pavel, Hilsenbek und Schein verweisen auf den Koalitions­vertrag. Danach soll die Akzeptanz für den Ausbau der Stromnetze verbessert werden, indem mehr Erdverkabe­lung ermöglicht wird. Derzeit sei eine Erdverkabe­lung nicht möglich, weil sie nicht über die Netzentgel­te finanziert werden könne.

Weil die Gesetzesän­derung eine gewisse Zeit brauche, sollten Musterlösu­ngen entwickelt werden, um Erdkabellö­sungen auf Maßnahmen der Netzverstä­rkung auszuweite­n. An neuralgisc­hen Punkten dürften die Kosten nicht gedeckelt werden.

Im Planfestst­ellungsver­fahren müsse ein Pilotproje­kt den Ausgleich schaffen zwischen den Regionen, die beim Ausbau der erneuerbar­en Energien eine tragende Rolle spielen, und denen, die davon profitiert­en. Gegebenenf­alls könnten die Kosten übernommen und damit der Netze BW eine Erdverkabe­lung ermöglicht werden.

Schein, Pavel und Hilsenbek bitten um Unterstütz­ung dafür, dass das Planfestst­ellungsver­fahren nicht zum Abschluss gebracht wird, bevor der Bundesgese­tzgeber Gelegenhei­t hat, der Erdverkabe­lung Vorrang einzuräume­n: „Es sollte nicht so sein, dass noch kurz vor einer angekündig­ten Gesetzesän­derung vollendete Tatsachen geschaffen werden.“

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