Im Schulterschluss fürs Erdkabel
ELLWANGEN (ij) - Die Firma Netze BW will die 110-kV-Leitung ausbauen. Bürgerinnen und Bürger in Ellwangen und Neunheim fordern, die Kabel in bewohnten Gebieten unter die Erde zu legen. Unterstützt werden sie darin von Landrat Klaus Pavel, Oberbürgermeister Karl Hilsenbek und Herbert Schein, Vorstandsvorsitzender der Varta AG.
In einem Schreiben an EnBWChef Frank Mastiaux (Netze BW ist eine Tochter der EnBW), Umweltminister Franz Untersteller und Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer, er kommt ins Spiel, weil Netze BW das Planfeststellungsverfahren beantragt hat, das vom Regierungspräsidium geprüft wird, machen Pavel, Hilsenbek und Schein deutlich, dass für die Netzverstärkungen in Mittelhof und Neunheim noch keine Lösungen gefunden wurden, um in diesen sensiblen Bereichen über Wohnbebauung, Schulen und der Varta Microbattery eine Erdverkabelung zu ermöglichen. Für die Bevölkerung vor Ort kämen zu den Beeinträchtigungen durch Windkraft wie Lärm, Schattenschlag und Veränderung des Landschaftsbilds noch der Ausbau der Verteilnetze hinzu.
Hinweis auf Koalitionsvertrag
Pavel, Hilsenbek und Schein verweisen auf den Koalitionsvertrag. Danach soll die Akzeptanz für den Ausbau der Stromnetze verbessert werden, indem mehr Erdverkabelung ermöglicht wird. Derzeit sei eine Erdverkabelung nicht möglich, weil sie nicht über die Netzentgelte finanziert werden könne.
Weil die Gesetzesänderung eine gewisse Zeit brauche, sollten Musterlösungen entwickelt werden, um Erdkabellösungen auf Maßnahmen der Netzverstärkung auszuweiten. An neuralgischen Punkten dürften die Kosten nicht gedeckelt werden.
Im Planfeststellungsverfahren müsse ein Pilotprojekt den Ausgleich schaffen zwischen den Regionen, die beim Ausbau der erneuerbaren Energien eine tragende Rolle spielen, und denen, die davon profitierten. Gegebenenfalls könnten die Kosten übernommen und damit der Netze BW eine Erdverkabelung ermöglicht werden.
Schein, Pavel und Hilsenbek bitten um Unterstützung dafür, dass das Planfeststellungsverfahren nicht zum Abschluss gebracht wird, bevor der Bundesgesetzgeber Gelegenheit hat, der Erdverkabelung Vorrang einzuräumen: „Es sollte nicht so sein, dass noch kurz vor einer angekündigten Gesetzesänderung vollendete Tatsachen geschaffen werden.“