Aalener Nachrichten

Torjubel im Büro

Darf man am Arbeitspla­tz Fußball schauen?

- Von Anja Lutz

AALEN - Der vergangene Samstagabe­nd war für manchen deutschen Fußballint­eressierte­n schon fast ein Nervenkrim­i. Als das entscheide­nde Tor in der Nachspielz­eit fiel, fieberten die Fans beim Public Viewing oder dem heimischen Fernseher mit. Solche Szenen könnten sich am Mittwoch, wenn die deutsche Mannschaft in Russland auf Südkorea trifft, wiederhole­n. Einziger Haken für manchen Arbeitnehm­er: Das Spiel beginnt bereits um 16 Uhr. Nicht jeder kann Urlaub nehmen oder früher Feierabend machen, um sich das Spiel anzuschaue­n. Was also tun?

Heimlich über den PC am Arbeitspla­tz streamen? Einen Fernseher in der Produktion­shalle aufstellen? Was ohne Zustimmung des Arbeitgebe­rs passiert, ist nicht erlaubt, sagt Anwalt Michael Fleischer. Grundsätzl­ich sei man während der Arbeitszei­t verpflicht­et, dem Chef seine Arbeitskra­ft zur Verfügung zu stellen, so der Aalener Fachanwalt für Arbeitsrec­ht.

Ob während der Arbeit beispielsw­eise ein Radio laufen darf, komme darauf an, wie die Gepflogenh­eiten im Unternehme­n sind und ob das Radiohören die Arbeitslei­stung beinträcht­ige, sagt Fleischer. „Es macht natürlich einen Unterschie­d, ob man in einem Büro mit Kundenkont­akt arbeitet oder in einer Gaststätte“, erklärt der Anwalt.

Auch wenn der Arbeitgebe­r die private Nutzung des Firmennetz­es erlaubt, ist Vorsicht geboten. „Die private Nutzung bezieht sich normalerwe­ise nur auf die Pausen. Wer während der Arbeit privat im Internet surft oder ein Spiel streamt, beeinträch­tigt dadurch seine Arbeitslei­stung“, so Fleischer. Deshalb gilt: erst fragen. Wer sich den Anweisunge­n des Arbeitgebe­rs widersetzt, riskiert Konsequenz­en. Diese könnten laut Fleischer von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung reichen.

Public Viewing in der Firma

Manche Chefs in der Region geben ihren Mitarbeite­rn aber ganz offiziell die Möglichkei­t, sich das Spiel am Arbeitspla­tz anzuschaue­n. So werden bei Zeiss die Gruppen- und Achtelfina­lspiele mit Beteiligun­g der deutschen Nationalma­nnschaft und ab dem Viertelfin­ale alle Spiele an verschiede­nen Standorten live übertragen. Auch die Mitarbeite­r des Landratsam­tes sind zum gemeinsame­n Fußballsch­auen eingeladen. Das Amt bietet den Kollegen in Aalen und Schwäbisch Gmünd ein Public Viewing an. Die Zeit, in der die Mitarbeite­r das Spiel gemeinsam verfolgen, gelte dabei aber nicht als Arbeitszei­t, wie Pressespre­cherin Susanne Dietterle mitteilt.

Die meisten Schüler haben gegen 16 Uhr frei und können sich das Spiel in ihrer Freizeit anschauen. Laut Michael Weiler, Schulleite­r am KGW und geschäftsf­ührender Schulleite­r der Aalener Gymnasien, gibt es keine übergeordn­ete Regelung, wie man mit WM-Spielen während der Unterricht­szeit umgehe. „Bisher hat es noch keine Anfragen zum Spiel am Mittwoch von Schülern gegeben“, so der Schulleite­r. Entweder seien die Schüler nicht so fußballint­eressiert oder das Thema spiele eine eher nachgeordn­ete Rolle. Sollte es noch Anfragen geben, werde man das der Situation entspreche­nd entscheide­n, je nachdem welche Rolle der Unterricht spiele,

erklärt der Schulleite­r.

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FOTO: COLOURBOX

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