Erbbaurecht könnte Kirchen erhalten
Zur Schließung zweier evangelischer Kirchen in Aalen erreichte uns diese Zuschrift:
Im Falle des Abrisses der Martinsund Markuskirche wird die Wohnungsbau Aalen als neue Eigentümerin der Kirchengrundstücke darauf leider keine Kirchen mehr aufbauen, sondern Wohnungen. Warum eigentlich gleich zwei evangelische Kirchen in Aalen abreißen? Warum nicht mindestens die Martinskirche erhalten wollen? Ich kenne die Finanzlage der evangelischen Kirchengemeinde nicht, weiß aber als württembergischer Notariatsassesor, dass es eine Lösung gibt, durch die die Kirchen – für deutlich weniger Geld als gegeben wurde – durch die evangelische Kirchengemeinde zurückerworben werden können, nämlich durch Erbbaurecht und Zahlung einer monatlichen Erbpacht. Da der Grund und Boden nicht zurückerworben wird, sondern nur die Kirchengebäude, ist die Erbpacht niedriger als eine normale Pacht.
Unterbleiben Verhandlungen mit der Wohnungsbaugesellschaft, wird der Abriss beider Kirchen Wirklichkeit, und, so weit ich denken kann, wären das die ersten Kirchen in Aalen, die man abreißt und nicht wieder aufbaut. Zuständig ist der Dekan. Ihn habe ich ermutigt und bestärkt, in Verhandlungen mit dem Geschäftsführer der Wohnungsbaufirma zu treten, und den Kirchengemeinderat davon informiert. Hoffentlich bleibt es bei den evangelischen Christen in Aalen einigermaßen so, wie zur Zeit Bileams, den man gerufen hatte, Israel zu verfluchen, er es aber nur segnen konnte, dreimal.
Wenn auf Kirchengrundstücken Wohnungen gebaut werden, ist das leider nur noch „Wohnsinn“. Es fehlt dann etwas Wichtiges. Jesus sagt: „Nehmt mein Joch auf euch und lernt von mir, denn ich bin sanftmütig und von Herzen demütig; so werdet ihr Ruhe finden für Eure Seele. Denn mein Joch ist sanft, und meine Last ist leicht.“Nimmt die Gemeinde der beiden Kirchen das Joch von Jesus auf, entstehen Erbbaurechte. Dabei ist das sanfte Joch die Erbpacht und und die leichte Last die Höhe des Geldes. Wenn sie dieses Joch aufnehmen möchte, sollte sie den Dekan auf das Erbbaurecht ansprechen. Michael Westhauser, Aalen