Zwei Masernfälle im Ostalbkreis
Landratsamt ruft zur Impfung auf
AALEN (an) - Dem Geschäftsbereich Gesundheit des Landratsamts Ostalbkreis wurden in der vergangenen Woche zwei Masern-Erkrankungsfälle im Raum Schwäbisch Gmünd gemeldet. Es sind die ersten in diesem Jahr. Im vergangenen Jahr gab es drei bestätigte Masernfälle. Dies nimmt das Gesundheitsamt zum Anlass, die Bevölkerung zu Impfungen aufzurufen.
Beide Erkrankte waren nicht gegen Masern geimpft und haben sich im Ausland angesteckt, der eine in der Türkei, der andere in China. Um eine weitere Ausbreitung der Masern zu verhindern, empfiehlt der Geschäftsbereich Gesundheit die Überprüfung des Impfstatus und die Nachholung versäumter Impfungen. In Hinblick auf die kommende Ferien- und Urlaubszeit sollte jeder Reisende seinen Impfstatus beim Hausarzt überprüfen lassen.
Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend und treten in allen Altersgruppen auf. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen wie etwa Mittelohrentzündungen, Atemwegs- und Lungenentzündungen oder die gefürchtete Gehirnentzündung auf. Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerden wie hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet.
An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemacht hat oder nicht ausreichend durch eine vollständige Impfung geschützt ist. Bei ungeimpften Kindern und Jugendlichen sollte die Masernimpfung so schnell wie möglich nachgeholt werden. Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind, wird eine einmalige Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft sind.