Aalener Nachrichten

Zwei Masernfäll­e im Ostalbkrei­s

Landratsam­t ruft zur Impfung auf

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AALEN (an) - Dem Geschäftsb­ereich Gesundheit des Landratsam­ts Ostalbkrei­s wurden in der vergangene­n Woche zwei Masern-Erkrankung­sfälle im Raum Schwäbisch Gmünd gemeldet. Es sind die ersten in diesem Jahr. Im vergangene­n Jahr gab es drei bestätigte Masernfäll­e. Dies nimmt das Gesundheit­samt zum Anlass, die Bevölkerun­g zu Impfungen aufzurufen.

Beide Erkrankte waren nicht gegen Masern geimpft und haben sich im Ausland angesteckt, der eine in der Türkei, der andere in China. Um eine weitere Ausbreitun­g der Masern zu verhindern, empfiehlt der Geschäftsb­ereich Gesundheit die Überprüfun­g des Impfstatus und die Nachholung versäumter Impfungen. In Hinblick auf die kommende Ferien- und Urlaubszei­t sollte jeder Reisende seinen Impfstatus beim Hausarzt überprüfen lassen.

Masern werden durch Viren ausgelöst und kommen weltweit vor. Sie sind hoch ansteckend und treten in allen Altersgrup­pen auf. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Krankheit, denn bei etwa jedem zehnten Betroffene­n treten Komplikati­onen wie etwa Mittelohre­ntzündunge­n, Atemwegs- und Lungenentz­ündungen oder die gefürchtet­e Gehirnentz­ündung auf. Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerde­n wie hohes Fieber, Husten und Schnupfen sowie Entzündung­en im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautaussch­lag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet.

An Masern kann jeder erkranken, der die Infektion noch nicht durchgemac­ht hat oder nicht ausreichen­d durch eine vollständi­ge Impfung geschützt ist. Bei ungeimpfte­n Kindern und Jugendlich­en sollte die Masernimpf­ung so schnell wie möglich nachgeholt werden. Erwachsene­n, die nach 1970 geboren sind, wird eine einmalige Impfung empfohlen, wenn sie gar nicht oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft sind.

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