Aalener Nachrichten

Ellwanger handelt mit Marihuana

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ELLWANGEN (sj) - Wegen unerlaubte­n gewerbsmäß­igen Handeltrei­bens mit Betäubungs­mitteln in 31 Fällen und wegen unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln hat das Schöffenge­richt des Amtsgerich­tes Ellwangen am Freitagvor­mittag einen 26-jährigen Ellwanger zu einer Bewährungs­strafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht ging von einer Menge von 2,35 Kilogramm Marihuana aus, die über fast ein Jahr hinweg gedealt wurde und die einen Wert von 19 975 Euro hat.

Abnehmer der Drogen war ein heute 28 Jahre alter Mann aus Dinkelsbüh­l, der das Marihuana zum Teil selbst konsumiert­e, zum Teil weiterverk­aufte. Seine Verurteilu­ng zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren und vier Monaten ist noch nicht rechtskräf­tig, weshalb der Monteur in der Hauptverha­ndlung am Freitag von seinem Auskunftsv­erweigerun­gsrecht Gebrauch machte. Wegen der Rauschgift­delikte saß er in Untersuchu­ngshaft, ist jetzt aber auf Kaution in Freiheit.

Pro Gramm einen Euro verdient

Auch der Angeklagte aus Ellwangen, der in einem festen Arbeitsver­hältnis steht und innerhalb seiner Familie sozial gefestigt ist, war zum Zeitpunkt der Taten drogenabhä­ngig. Vor Gericht war er geständig. Zur Finanzieru­ng seines eigenen Drogenkons­ums und seiner Lebensumst­ände handelte er mit Marihuana, das er für 7,50 Euro pro Gramm einkaufte und für 8,50 Euro verkaufte und das von durchschni­ttlicher Qualität war. „Es hat sich einfach so hochgescha­ukelt“, sagte er zu seinem Konsum von Marihuana. Im Alter von 16 Jahren hatte er es zum ersten Mal probiert, ab 2016 verschlimm­erte sich dann der Konsum, denn seine damalige Freundin rauchte auch.

Kontakt zur Drogenbera­tung aufgenomme­n

Die Rauschgift­geschäfte (angeklagt waren 56) gingen von Januar bis zur Wohnungsdu­rchsuchung durch die Polizei am 15. Dezember 2017, bei der 23 Gramm Marihuana gefunden wurden. Der Angeklagte dealte mit Mengen von jeweils 50 Gramm beziehungs­weise zweimal 150 Gramm. Mittlerwei­le hat der 26-Jährige glaubhaft dem Drogenkons­um abgeschwor­en, Kontakte zur Drogenbera­tung aufgenomme­n und bereits drei Drogenscre­enings durchgefüh­rt.

Staatsanwa­lt Jens Weise forderte eine Freiheitss­trafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Verteidige­r Rudi Mannl aus Göppingen, schloss sich den Ausführung­en des Staatsanwa­ltes an. Sein Mandant habe „klar Schiff“machen wollen, sagte er.

Zweimal im Jahr zum Drogenscre­ening

Das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker verurteilt­e den bisher nicht vorbestraf­ten Angeklagte­n zu einer Gesamtfrei­heitsstraf­e von zwei Jahren, die wegen der positiven Sozialprog­nose zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Das ist jetzt ein Damoklessc­hwert, das über Ihnen schwebt“, sagte Strecker in der Urteilsbeg­ründung. Die Bewährungs­zeit beträgt drei Jahre, der Angeklagte wird einem Bewährungs­helfer unterstell­t und muss jährlich auf seine Kosten zwei Drogenscre­enings (insgesamt also sechs) machen sowie seine Gespräche bei der Drogenbera­tung fortsetzen. Die Einziehung von 19 975 Euro, der Erlös aus den Drogengesc­häften, wurde angeordnet. Wegen des Verzichts auf Rechtsmitt­el ist das Urteil rechtskräf­tig.

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