Ellwanger handelt mit Marihuana
ELLWANGEN (sj) - Wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 31 Fällen und wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln hat das Schöffengericht des Amtsgerichtes Ellwangen am Freitagvormittag einen 26-jährigen Ellwanger zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht ging von einer Menge von 2,35 Kilogramm Marihuana aus, die über fast ein Jahr hinweg gedealt wurde und die einen Wert von 19 975 Euro hat.
Abnehmer der Drogen war ein heute 28 Jahre alter Mann aus Dinkelsbühl, der das Marihuana zum Teil selbst konsumierte, zum Teil weiterverkaufte. Seine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ist noch nicht rechtskräftig, weshalb der Monteur in der Hauptverhandlung am Freitag von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machte. Wegen der Rauschgiftdelikte saß er in Untersuchungshaft, ist jetzt aber auf Kaution in Freiheit.
Pro Gramm einen Euro verdient
Auch der Angeklagte aus Ellwangen, der in einem festen Arbeitsverhältnis steht und innerhalb seiner Familie sozial gefestigt ist, war zum Zeitpunkt der Taten drogenabhängig. Vor Gericht war er geständig. Zur Finanzierung seines eigenen Drogenkonsums und seiner Lebensumstände handelte er mit Marihuana, das er für 7,50 Euro pro Gramm einkaufte und für 8,50 Euro verkaufte und das von durchschnittlicher Qualität war. „Es hat sich einfach so hochgeschaukelt“, sagte er zu seinem Konsum von Marihuana. Im Alter von 16 Jahren hatte er es zum ersten Mal probiert, ab 2016 verschlimmerte sich dann der Konsum, denn seine damalige Freundin rauchte auch.
Kontakt zur Drogenberatung aufgenommen
Die Rauschgiftgeschäfte (angeklagt waren 56) gingen von Januar bis zur Wohnungsdurchsuchung durch die Polizei am 15. Dezember 2017, bei der 23 Gramm Marihuana gefunden wurden. Der Angeklagte dealte mit Mengen von jeweils 50 Gramm beziehungsweise zweimal 150 Gramm. Mittlerweile hat der 26-Jährige glaubhaft dem Drogenkonsum abgeschworen, Kontakte zur Drogenberatung aufgenommen und bereits drei Drogenscreenings durchgeführt.
Staatsanwalt Jens Weise forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Verteidiger Rudi Mannl aus Göppingen, schloss sich den Ausführungen des Staatsanwaltes an. Sein Mandant habe „klar Schiff“machen wollen, sagte er.
Zweimal im Jahr zum Drogenscreening
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker verurteilte den bisher nicht vorbestraften Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, die wegen der positiven Sozialprognose zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Das ist jetzt ein Damoklesschwert, das über Ihnen schwebt“, sagte Strecker in der Urteilsbegründung. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre, der Angeklagte wird einem Bewährungshelfer unterstellt und muss jährlich auf seine Kosten zwei Drogenscreenings (insgesamt also sechs) machen sowie seine Gespräche bei der Drogenberatung fortsetzen. Die Einziehung von 19 975 Euro, der Erlös aus den Drogengeschäften, wurde angeordnet. Wegen des Verzichts auf Rechtsmittel ist das Urteil rechtskräftig.