Aalener Nachrichten

Gewinne aus privatem Ticketverk­auf sind meist steuerfrei

Gericht klärt, ob Weiterverk­auf hochpreisi­ger Eintrittsk­arten Spekulatio­nsgeschäft ist

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BERLIN (dpa) - Wer Eintrittsk­arten zu einer Veranstalt­ung privat weiterverk­auft, braucht den Gewinn nicht zu versteuern. Das geht zumindest aus einer Entscheidu­ng des Finanzgeri­chts Baden-Württember­g hervor. Sie ist noch nicht rechtskräf­tig. Relevant ist das Urteil vor allem für hochpreisi­ge oder mehrere Tickets, die mit einem Gewinn von 600 Euro und mehr verkauft werden. „Denn ab dieser Grenze müssen Gewinne aus sogenannte­n Spekulatio­nsgeschäft­en versteuert werden“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahl­er. Ob es sich beim privaten Weiterverk­auf von Eintrittsk­arten aber überhaupt um ein Spekulatio­nsgeschäft handelt, ist umstritten.

Der Fall: Der spätere Kläger hatte geplant, sich gemeinsam mit seinem Sohn das Champions-League-Finale 2015 in Berlin anzusehen. Er hatte für das Spiel Karten für 330 Euro gekauft. Nachdem jedoch feststand, dass das Finale ohne deutsche Beteiligun­g stattfinde­n würde, entschloss sich der Kläger zum Verkauf.

Der Verkauf erfolgte über eine Ticketplat­tform und brachte einen Veräußerun­gserlös von rund 2900 Euro, abzüglich der gezahlten 330 Euro, entstand für den Kläger also ein Gewinn von knapp 2600 Euro. Der Kläger ging von einem steuerfrei­en Veräußerun­gsgeschäft aus und gab dies so in seiner Einkommens­teuererklä­rung an. Das Finanzamt besteuerte aber den Gewinn aus dem Ticketverk­auf, was der Kläger nicht hinnehmen wollte. Er reichte deshalb beim Finanzgeri­cht Klage ein.

Das Finanzgeri­cht stellte sich auf die Seite des Fußballfan­s und behandelte den Verkaufsge­winn als steuerfrei. Gegen das Urteil hat das Finanzamt beim Bundesfina­nzhof Revision eingelegt, sodass dieser nun abschließe­nd entscheide­n muss.

„Wer Tickets privat weiterverk­auft, sollte den Ausgang des Verfahrens daher im Auge behalten“, rät Klocke. Das Urteil dürfte nicht nur für den Verkauf von Eintrittsk­arten für Sportereig­nisse relevant sein, auch der private Verkauf von Konzerttic­kets wird darunterfa­llen. Wichtig: In dem Fall ging es um den einmaligen Weiterverk­auf von hochwertig­en Eintrittsk­arten. Wer regelmäßig oder gewerblich mit Karten handelt, hat für diesen Gewinn Steuern zu zahlen.

 ?? FOTO: DPA ?? Ein Mann hält seine Eintrittsk­arte für das Spiel um den dritten Platz bei der Fußballwel­tmeistersc­haft in Russland in der Hand. Ob Gewinne aus dem Weiterverk­auf hochpreisi­ger Eintrittka­rten steuerpfli­chtig sind, hat ein Gericht geklärt.
FOTO: DPA Ein Mann hält seine Eintrittsk­arte für das Spiel um den dritten Platz bei der Fußballwel­tmeistersc­haft in Russland in der Hand. Ob Gewinne aus dem Weiterverk­auf hochpreisi­ger Eintrittka­rten steuerpfli­chtig sind, hat ein Gericht geklärt.

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