Geld aus Glücksspirale für die Bohlschule
Zur Sanierung der einmaligen Kellenputz-Fassade gibt es 25 000 Euro von der Denkmalstiftung
AALEN (ard) - Mit ihrem linsenartigen Kellenputz im Original von 1905 ist die Fassade der Aalener Bohlschule landesweit vermutlich einmalig. Jetzt muss sie saniert werden. 25 000 Euro steuert dazu die Denkmalstiftung Baden-Württemberg aus Mitteln der Lotterie Glücksspirale bei.
Den symbolischen Förderscheck haben am Dienstag Lotto-Regionaldirektor Frank Ackermann und der Landtagsabgeordnete Friedrich Bullinger als Mitglied des Kuratoriums der Denkmalstiftung Baden-Württemberg im Rathaus an Aalens Bauund Ersten Bürgermeister Wolfgang Steidle und den Leiter der städtischen Gebäudewirtschaft, Markus Haas, überreicht.
Baukulturell sei die unter Denkmalschutz stehende Bohlschule ein ganz wichtiges Gebäude in der Aalener Innenstadt, sagte Steidle. Der von 1905 stammende, im Original erhaltene Kellenputz sei einzigartig, Vergleichbares gebe es sonst vermutlich nirgends mehr. Insgesamt, so Steidle, sei die Fassade in einem noch guten Zustand. Allerdings müssten jetzt verschiedene Schadstellen im Putz restauriert werden, voraussichtlich ab Frühjahr kommenden Jahres.
Immerhin 250 000 Euro kostet das, zu denen die Denkmalstiftung Baden-Württemberg aus Mitteln der Lotterie Glücksspirale 25 000 Euro beiträgt. Denkmalschutz, so betonte Bullinger, das seien eben nicht nur die großen Münster im Land wie Ulm oder Freiburg, sondern auch solche für die jeweiligen Städte wertvollen Gebäude wie die Aalener Bohlschule.
Über 50 Prozent der staatlichen Lotterie-Einnahmen im Land gebe man für Denkmalschutz, Naturschutz und soziale Belange wieder an die Bürger zurück. Laut Ackermann sind das allein 28 Millionen Euro, die pro Jahr der Denkmalpflege im Land zugute kämen, drei Millionen davon fließen der Denkmalstiftung Baden-Württemberg zu. Kein privater Lotterie- und Wettanbieter leiste für das Gemeinwohl Vergleichbares, so Ackermann. Und auch Bullinger machte deutlich, dass vieles im Land ohne die Zuwendungen aus den Toto-/Lotto-Einahmen nicht möglich wäre.