Notorischer Schwarzfahrer muss für ein Jahr ins Gefängnis
Mehrere Diebstähle und ein einschlägiges Vorstrafenregister werden 40-Jährigem zum Verhängnis
ELLWANGEN - Er hätte nur Fahrkarten lösen müssen. Dann wäre einem 40-jährigen Georgier ein Jahr Haft erspart geblieben. Der Gesamtschaden seiner mehrfachen Schwarzfahrten beträgt gerade einmal etwas mehr als 30 Euro. Deswegen und aufgrund mehrerer Diebstähle muss der einschlägig vorbestrafte Mann in Haft – eine Bewährung kam für Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker bei der Verhandlung am Donnerstagvormittag nicht infrage.
Der Angeklagte nahm das Urteil ruhig auf, genauso ruhig, wie er den gesamten Prozess über gewesen ist. Rund eine Stunde nur hatte das Verfahren gedauert. Weil der 40-Jährige alle fünf Anklagen mit einem kurzen Nicken zugab, konnten auch die sechs Zeugen von Strecker, ohne sie zu hören, entlassen werden. „Wir brauchen sie nicht, sie würden sich nur unnötig quälen“, so der Angeklagte. „Wir quälen uns doch gerne“, entgegnete der Richter, lachte kurz auf, tippte währenddessen auf das vor ihm stehende Mikrofon und rief die Zeugen in den Saal.
Umfassendes Geständnis schützt nicht vor Gefängnis
Meist antwortete eine Dolmetscherin für den Beschuldigten. Ein bisschen deutsch kann der Mann, der seit 2014 in Deutschland lebt und einen Hauptschulabschluss gemacht hat, wie er auf Deutsch sagt, aber doch. Zum Teil antwortete er in kurzen Sätzen selbst, nickte oft oder sagte schlicht „ja“, noch bevor die Dolmetscherin fertig übersetzt hatte.
Doch auch seine Geständnisse ersparten ihm das Gefängnis nicht, der Haftbefehl bleibt zudem aufrecht. Der Mann sitzt bereits seit Juni in Untersuchungshaft. Von den Drogen, die bei den Taten eine Rolle spielten, sei er seit einer Therapie im Gefängnis los. Seit September vergangenen Jahres ist der 40-Jährige wieder auf freiem Fuß. „Und dann gleich weiter gemacht“, so Strecker kopfschüttelnd und mit Blick in die Akte. Der Mann aus Georgien hat bereits mehrere Gefängnisstrafen abgesessen.
„Es ist schade“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. „Sie haben als Bauhelfer gearbeitet und einen Abschluss gemacht. Sie hätten jegliches Potenzial gehabt. Sie hätten sich das Gefängnis leicht ersparen können“, sagte er weiter, mit verschränkten Armen, immer mit Blick auf den Angeklagten. „Ja, ich weiß“, antwortete dieser auf Deutsch – und seufzte.
Schwachsinnig nannte der Staatsanwalt die Taten. Das Strafmaß von einem Jahr, das er forderte, hätte er auch viel höher ansetzen können. „Schauen Sie, dass Sie in die Gänge kommen.“Die mehrfachen Schwarzfahrten liegen in einem Schadensbereich von etwas mehr als 30 Euro. Die Diebstähle von Rasierklingen, Schnaps, einem Fahrrad und Parfum unter 1000 Euro. „Damit machen Sie sich Ihr Leben kaputt. Nur Sie leiden darunter.“Der Angeklagte fährt sich immer wieder durch den Bart, hört dem Staatsanwalt aufmerksam zu.
„Er hat recht“, sagte er dann über seine Dolmetscherin, als er das letzte Wort zugeteilt bekam. „Auf Drogen tickt man anders, ich möchte mich dafür entschuldigen. Aber ich bin jetzt clean, habe kein Bedürfnis mehr nach Drogen und realisiere, was ich getan habe“, sagte er weiter. Auf jeden Fall möchte er in Zukunft wieder arbeiten, fügte er noch an.
Eine Woche Zeit für Berufung oder Revision
Aufgrund seiner vielen Vorstrafen wurde das Urteil nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das forderte zuvor Verteidigerin Martina Fuchs. Das Strafmaß legte sie in die Hände des Gerichts. Strecker schloss die Beweisführung ab und sprach das Urteil, ohne sich zuvor zurückzuziehen. „Weniger als ein Jahr kommt aufgrund der Vielzahl an Straftaten nicht infrage“, begründete der Richter. Auch die Prognose sei „schlecht bis dunkelschwarz“. „Sie haben Drogen aller Art konsumiert und werden das womöglich auch wieder tun.“
Noch ist das Urteil nichts rechtskräftig, der Angeklagte hat eine Woche Zeit, in Berufung zu gehen oder Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht einzulegen. Akzeptieren wollte der 40-Jährige die Strafe nicht – zumindest nicht sofort. „Ich möchte noch darüber nachdenken“, sagte er am Ende der Verhandlung.