Nochmal zur Möglichkeit der Erhaltung von Kirchen durch Erbbaurecht
Dieser Leserbrief über die Berichterstattung über die Schließung der Martins- und Mariuskirche erreichte uns.
Wo sollen die künftigen Generationen in Zebert, Pelzwasen, Grauleshof und Hüttfeld lernen, Gott zu lieben und seine Gebote zu halten, wenn Martins- und Markuskirche nicht mehr da sind?
In dieser Zeitung konnte man kürzlich lesen, dass das Gelände der Martinskirche überbaut wird, die Martinskirche zum Abriss bestimmt ist und eine neue Kita gebaut werden soll. Wenn die Kinder älter sind, werden sie in ihrer Kirche, der Martinskirche, sollte sie abgerissen werden, Gottes Gebote nicht lernen können, weil ihre Väter ihre Kirche auf Kita reduziert haben.
Wenn aber aus finanziellen Gründen reduziert werden muss, ist es besser, durch Erbbaurecht auf Kirche zu reduzieren. Vor einigen tausend Jahren war es Bileam, der von den Feinden Israels gerufen wurde, um Israel zu verfluchen. Er konnte aber nur segnen, als er Israel sah, wie fein sie lagerten nach ihren Stämmen (4. Mose 24).
Versammeln sich die evangelischen Christen Aalens in Aalen zentral oder nicht mehr in ihren Kirchen, entsteht eine ungeordnete Lagerung mit Erschwernis und Enge vor allem zum Nachteil älterer oder gehandicapter Christen. Von sich selber essen! Bedeutet das Selbsteinschränkung oder Krankheit?
Wenn die evangelische Gemeinde in Aalen von sich selbst „isst“, indem sie zwei Kirchen verkauft und nicht durch Erbbaurecht zurückerwirbt, fehlt ihr eine Hand, nämlich zwei Kirchen, in denen Gutes ausgeteilt hätte werden können. Bleibt allein dafür zu beten, dass Gott dieses Vorhaben vergibt.
Die Krankheit „Rinderwahnsinn“wurde gestoppt, indem verboten wurde, Tiermehl als Futtermittel für Rinder zu verwenden, damit Rinder wieder ganz normal Gras fressen und nicht „sich selber“. Der Abriss der Martinskirche und der Markuskirche kann durch Erbbaurechte verhindert werden. Michael Westhauser aus Aalen
Liebe Leserinnen, liebe Leser,