Sexualstraftäter muss zwei Jahre ins Gefängnis
17-Jährige zum Oralverkehr gezwungen – Chatprotokoll wird ihm zum Verhängnis
AALEN (gk) - Das Aalener Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff hat einen 26-jährigen Mann aus einer Gemeinde im Ostalbkreis zur einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung wegen sexueller Nötigung verurteilt.
Oberstaatsanwalt Dirk Schulte hatte dem bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getretenen Mann vorgeworfen, im August 2015 versucht zu haben, eine damals 17-jährige junge Frau aus Aalen in seinem Auto zum Oralverkehr gezwungen zu haben.
Der Beschuldigte bestritt die Tat. Zunächst gab er an, die junge Frau gar nicht zu kennen. Im Verlauf der Verhandlung räumte er dann zwar ein, dass es durchaus sein könne, dass er im August 2015 mit dem Mädchen eine Spritztour im Auto unternommen habe. Dass er sie allerdings mit Gewalt gezwungen haben soll, ihm „einen zu blasen“, das „könne er sich nicht vorstellen“. Die betroffene junge Frau sagte überzeugend als Zeugin aus. Sie hatte sich erst im September 2017, also gut zwei Jahre nach der Tat und nach einer psychotherapeutischen Behandlung zur Anzeige entschlossen, um mit dem Vorfall abschließen zu können.
Sie schilderte dem Schöffengericht detailliert, wie sie sich von dem damals 23-jährigen, ihr flüchtig bekannten Mann Mitte August 2015 zu einer Spazierfahrt hatte einladen lassen. Auf einem Parkplatz an der B29 zwischen Hüttlingen und Abtsgmünd sei es dann auf der Rückbank seines Kleinwagens zum – auch von ihr gewollten – Austausch von Küssen gekommen. Er habe sich dabei jedoch Hose und Unterhose heruntergezogen und verlangt, ihn oral zu befriedigen. Als sie das abgelehnt hat, habe er sie am Genick gepackt und mit Gewalt mit dem Gesicht in Richtung seines erigierten Penis gedrückt. Sie konnte sich jedoch befreien und versuchte wegzurennen. Als er sie eingeholt und wieder zum Auto zurückgezogen hatte, konnte sie ihn jedoch so weit beruhigen und überreden, sie nach Hause zu fahren, was er dann auch getan hat.
Oberstaatsanwalt Dirk Schulte konfrontierte die Zeugin mit der Aussage des Beschuldigten, dass er sie gar nicht kenne. Diese bot daraufhin an, WhatsApp Chatprotokolle beizubringen, die sie auf dem PC ihrer Mutter gespeichert hatte. Mithilfe einer ebenfalls als Zeugin geladenen Kriminalbeamtin wurde dies noch während der Verhandlung gemacht.
Vor dem Vorfall noch gechattet
Und diese Protokolle wurden dem Beschuldigten letztendlich zum Verhängnis, denn daraus ging hervor, dass er das Mädchen sehr wohl gekannt hat und noch Tage nach dem Vorfall mit ihr gechattet hat, bevor sie den Kontakt abgebrochen hat. Für Oberstaatsanwalt Schulte waren die Aussagen der Frau glaubhaft. Auch dass die Tat erst zwei Jahre später angezeigt wurde, sei bei Sexualstraftaten nicht außergewöhnlich. Er forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Verteidiger Christof Reichart sah dagegen Ungereimtheiten in den Angaben der Frau, die zumindest Zweifel an der Schuld seines Mandanten wecken müssten, deshalb, so Reichart, sei er freizusprechen. Das Schöffengericht schloss sich jedoch der Argumentation des Oberstaatsanwalts an und blieb lediglich im Strafmaß um sechs Monate unter dessen Antrag.