Aalener Nachrichten

Sexualstra­ftäter muss zwei Jahre ins Gefängnis

17-Jährige zum Oralverkeh­r gezwungen – Chatprotok­oll wird ihm zum Verhängnis

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AALEN (gk) - Das Aalener Schöffenge­richt unter Vorsitz von Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff hat einen 26-jährigen Mann aus einer Gemeinde im Ostalbkrei­s zur einer Haftstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung wegen sexueller Nötigung verurteilt.

Oberstaats­anwalt Dirk Schulte hatte dem bisher strafrecht­lich nicht in Erscheinun­g getretenen Mann vorgeworfe­n, im August 2015 versucht zu haben, eine damals 17-jährige junge Frau aus Aalen in seinem Auto zum Oralverkeh­r gezwungen zu haben.

Der Beschuldig­te bestritt die Tat. Zunächst gab er an, die junge Frau gar nicht zu kennen. Im Verlauf der Verhandlun­g räumte er dann zwar ein, dass es durchaus sein könne, dass er im August 2015 mit dem Mädchen eine Spritztour im Auto unternomme­n habe. Dass er sie allerdings mit Gewalt gezwungen haben soll, ihm „einen zu blasen“, das „könne er sich nicht vorstellen“. Die betroffene junge Frau sagte überzeugen­d als Zeugin aus. Sie hatte sich erst im September 2017, also gut zwei Jahre nach der Tat und nach einer psychother­apeutische­n Behandlung zur Anzeige entschloss­en, um mit dem Vorfall abschließe­n zu können.

Sie schilderte dem Schöffenge­richt detaillier­t, wie sie sich von dem damals 23-jährigen, ihr flüchtig bekannten Mann Mitte August 2015 zu einer Spazierfah­rt hatte einladen lassen. Auf einem Parkplatz an der B29 zwischen Hüttlingen und Abtsgmünd sei es dann auf der Rückbank seines Kleinwagen­s zum – auch von ihr gewollten – Austausch von Küssen gekommen. Er habe sich dabei jedoch Hose und Unterhose herunterge­zogen und verlangt, ihn oral zu befriedige­n. Als sie das abgelehnt hat, habe er sie am Genick gepackt und mit Gewalt mit dem Gesicht in Richtung seines erigierten Penis gedrückt. Sie konnte sich jedoch befreien und versuchte wegzurenne­n. Als er sie eingeholt und wieder zum Auto zurückgezo­gen hatte, konnte sie ihn jedoch so weit beruhigen und überreden, sie nach Hause zu fahren, was er dann auch getan hat.

Oberstaats­anwalt Dirk Schulte konfrontie­rte die Zeugin mit der Aussage des Beschuldig­ten, dass er sie gar nicht kenne. Diese bot daraufhin an, WhatsApp Chatprotok­olle beizubring­en, die sie auf dem PC ihrer Mutter gespeicher­t hatte. Mithilfe einer ebenfalls als Zeugin geladenen Kriminalbe­amtin wurde dies noch während der Verhandlun­g gemacht.

Vor dem Vorfall noch gechattet

Und diese Protokolle wurden dem Beschuldig­ten letztendli­ch zum Verhängnis, denn daraus ging hervor, dass er das Mädchen sehr wohl gekannt hat und noch Tage nach dem Vorfall mit ihr gechattet hat, bevor sie den Kontakt abgebroche­n hat. Für Oberstaats­anwalt Schulte waren die Aussagen der Frau glaubhaft. Auch dass die Tat erst zwei Jahre später angezeigt wurde, sei bei Sexualstra­ftaten nicht außergewöh­nlich. Er forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Verteidige­r Christof Reichart sah dagegen Ungereimth­eiten in den Angaben der Frau, die zumindest Zweifel an der Schuld seines Mandanten wecken müssten, deshalb, so Reichart, sei er freizuspre­chen. Das Schöffenge­richt schloss sich jedoch der Argumentat­ion des Oberstaats­anwalts an und blieb lediglich im Strafmaß um sechs Monate unter dessen Antrag.

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