Aalener Nachrichten

Mann schickt obszönes Foto an 13-jähriges Mädchen

Gericht verurteilt Angeklagte­n zu fünf Monaten Haft und Geldstrafe

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AALEN - Zu einer Freiheitss­trafe von fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 800 Euro wegen sexuellen Kindesmiss­brauchs hat Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff einen 25-jährigen Mann aus einer Gemeinde im Ostalbkrei­s verurteilt.

Staatsanwä­ltin Alexandra Henning hatte dem als Metzger arbeitende­n Mann in ihrer Anklagesch­rift vorgeworfe­n, im August 2017 einem ihm flüchtig bekannten, damals 13jährigen Mädchen über Facebook ein anzügliche­s Foto geschickt zu haben. Zuvor soll der Mann das Mädchen angerufen und zu sexuellen Handlungen aufgeforde­rt haben. Die 13Jährige hatte die Geschichte dem Trainer des Selbstvert­eidigungsk­urses erzählt, in dem der Mann und das Mädchen gemeinsam trainierte­n. Der Trainer hat der Mutter des Kindes geraten, Anzeige zu erstatten, was diese dann auch machte.

Der junge Mann gab sich auf der Anklageban­k des Amtsgerich­tes ziemlich wortkarg. Er räumte das Geschehen ein, erklärte jedoch, an einer neurologis­chen Krankheit zu leiden, sodass er immer wieder „Ausfälle“habe, und sich an manche Dinge nicht mehr richtig erinnern könne. Das fragliche Foto habe er aus dem Internet herunterge­laden. Auf Nachfrage von Richter Reuff nach seinen Kontakten zu dem Mädchen meinte er, viel mehr als „Hallo“und „Tschüss“habe er nicht zu ihr gesagt. Er habe auch nicht gewusst, so der Beschuldig­te, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war.

Richter wählt Mittelweg

Die mit den Ermittlung­en befasste Kriminalbe­amtin berichtete als Zeugin über die Vernehmung des Mädchens. Sie habe einen altersents­prechenden Eindruck gemacht und nach ihrer Einschätzu­ng habe die junge Dame das Geschehen „gut“verarbeite­t. Traumatisc­he Folgen hätte die Geschichte nach Ansicht der erfahrenen Polizistin für das Mädchen nicht. Das war Amtsrichte­r Martin Reuff für die Strafzumes­sung wichtig.

Staatsanwä­ltin Alexandra Henning forderte für den Mann eine Freiheitss­trafe von 6 Monaten und 1000 Euro Geldbuße, sein Verteidige­r Rechtsanwa­lt Joachim Ebert hielt eine Freiheitss­trafe von fünf Monaten und eine Geldbuße von 600 Euro für tat – und schuldange­messen. Amtsgerich­tsdirektor Martin Reuff entschloss sich nach kurzem Nachdenken für den Mittelweg - fünf Monate auf Bewährung und 800 Euro Geldbuße und eine Ermahnung, so etwas in Zukunft bleiben zu lassen.

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