Mann schickt obszönes Foto an 13-jähriges Mädchen
Gericht verurteilt Angeklagten zu fünf Monaten Haft und Geldstrafe
AALEN - Zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten auf Bewährung und einer Geldbuße von 800 Euro wegen sexuellen Kindesmissbrauchs hat Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff einen 25-jährigen Mann aus einer Gemeinde im Ostalbkreis verurteilt.
Staatsanwältin Alexandra Henning hatte dem als Metzger arbeitenden Mann in ihrer Anklageschrift vorgeworfen, im August 2017 einem ihm flüchtig bekannten, damals 13jährigen Mädchen über Facebook ein anzügliches Foto geschickt zu haben. Zuvor soll der Mann das Mädchen angerufen und zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Die 13Jährige hatte die Geschichte dem Trainer des Selbstverteidigungskurses erzählt, in dem der Mann und das Mädchen gemeinsam trainierten. Der Trainer hat der Mutter des Kindes geraten, Anzeige zu erstatten, was diese dann auch machte.
Der junge Mann gab sich auf der Anklagebank des Amtsgerichtes ziemlich wortkarg. Er räumte das Geschehen ein, erklärte jedoch, an einer neurologischen Krankheit zu leiden, sodass er immer wieder „Ausfälle“habe, und sich an manche Dinge nicht mehr richtig erinnern könne. Das fragliche Foto habe er aus dem Internet heruntergeladen. Auf Nachfrage von Richter Reuff nach seinen Kontakten zu dem Mädchen meinte er, viel mehr als „Hallo“und „Tschüss“habe er nicht zu ihr gesagt. Er habe auch nicht gewusst, so der Beschuldigte, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war.
Richter wählt Mittelweg
Die mit den Ermittlungen befasste Kriminalbeamtin berichtete als Zeugin über die Vernehmung des Mädchens. Sie habe einen altersentsprechenden Eindruck gemacht und nach ihrer Einschätzung habe die junge Dame das Geschehen „gut“verarbeitet. Traumatische Folgen hätte die Geschichte nach Ansicht der erfahrenen Polizistin für das Mädchen nicht. Das war Amtsrichter Martin Reuff für die Strafzumessung wichtig.
Staatsanwältin Alexandra Henning forderte für den Mann eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten und 1000 Euro Geldbuße, sein Verteidiger Rechtsanwalt Joachim Ebert hielt eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten und eine Geldbuße von 600 Euro für tat – und schuldangemessen. Amtsgerichtsdirektor Martin Reuff entschloss sich nach kurzem Nachdenken für den Mittelweg - fünf Monate auf Bewährung und 800 Euro Geldbuße und eine Ermahnung, so etwas in Zukunft bleiben zu lassen.