Alles nicht so einfach
Ein Nigerianer wehrt sich gegen einen Strafbefehl wegen illegaler Einreise
ELLWANGEN - Ein 40-jähriger Nigerianer hat Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Einreisens nach Deutschland eingelegt. Deswegen wurde der Fall am Donnerstagnachmittag vor dem Ellwanger Amtsgericht verhandelt. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker wies den Mann darauf hin, dass ihm dadurch eine höhere Strafe blühen könnte als die bereits festgesetzte Geldstrafe.
Dem 40-Jährigen sei das Verbot des Grenzübertritts bewusst gewesen, da er bereits bei einem ersten Versuch an der Grenze darauf hingewiesen wurde, so der Staatsanwalt. Der Asylbewerber lebte bereits drei Jahre in Italien – jetzt ist er in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Ellwangen. Der Anwalt des Nigerianers, der am Prozess nicht teilnahm, hatte Widerspruch eingelegt, weil der Betrag von zehn Euro à 60 Tagessätze zu hoch sei.
„Das kann er nicht bezahlen“, übersetzt der Dolmetscher, der Englisch mit dem Mann spricht. Er habe keine Beschäftigung. „Ach so“, antwortet der Richter. „Es geht hier um Einspruch gegen den Betrag. Dann bleiben die Tagessätze rechtskräftig.“135 Euro bekomme der Mann im Monat zugewiesen.
Vom Richter gibt es deswegen ein Angebot. 60 Tagessätze à vier Euro. Zuvor musste der 40-Jährige zustimmen, den Einspruch auf die Tagessatzhöhe zu beschränken. Dem kam der Mann nach. „So geht es nicht immer vor Gericht zu“, sagt Richter Strecker in Richtung Zuschauerraum, wo ein junger Praktikant der Polizei sitzt. Sein Kollege wartet vor der Tür – er war als Zeuge geladen, konnte aber ohne auszusagen entlassen werden. „In diesem Fall bleibt uns aber auch gar nichts anderes übrig“, so Strecker.
240 Euro in zwölf Monatsraten
Der 40-Jährige kann den Betrag von 240 Euro in Monatsraten à 20 Euro abbezahlen. „Kommen Sie einer Rate nicht rechtzeitig nach, müssen Sie alles auf einmal bezahlen“, sagt der Richter mit Blick auf den 40-Jährigen. Außerdem müsse er, so der Urteilsspruch, die Kosten des Verfahrens tragen. Der Mann akzeptiert das Urteil noch im Gerichtssaal.
Auf Nachfrage der „Ipf- und JagstZeitung“erklärt Richter Norbert Strecker, warum der Mann trotz unerlaubten Einreisens nicht ausreisen müsse. „Der Mann hat einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Bis über diesen entschieden ist, kann er bleiben“, sagt er. In Italien hätte der 40Jährige keinen Antrag gestellt. „Es ist sehr schwer dort für Flüchtlinge. Die Umstände sind nicht gut und sie erhalten keine Unterstützung“, so Strecker. „Alles nicht so einfach“, fügt er an.