Aalener Nachrichten

Alles nicht so einfach

Ein Nigerianer wehrt sich gegen einen Strafbefeh­l wegen illegaler Einreise

- Von Michael Häußler

ELLWANGEN - Ein 40-jähriger Nigerianer hat Einspruch gegen einen Strafbefeh­l wegen unerlaubte­n Einreisens nach Deutschlan­d eingelegt. Deswegen wurde der Fall am Donnerstag­nachmittag vor dem Ellwanger Amtsgerich­t verhandelt. Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker wies den Mann darauf hin, dass ihm dadurch eine höhere Strafe blühen könnte als die bereits festgesetz­te Geldstrafe.

Dem 40-Jährigen sei das Verbot des Grenzübert­ritts bewusst gewesen, da er bereits bei einem ersten Versuch an der Grenze darauf hingewiese­n wurde, so der Staatsanwa­lt. Der Asylbewerb­er lebte bereits drei Jahre in Italien – jetzt ist er in der Landeserst­aufnahmeei­nrichtung in Ellwangen. Der Anwalt des Nigerianer­s, der am Prozess nicht teilnahm, hatte Widerspruc­h eingelegt, weil der Betrag von zehn Euro à 60 Tagessätze zu hoch sei.

„Das kann er nicht bezahlen“, übersetzt der Dolmetsche­r, der Englisch mit dem Mann spricht. Er habe keine Beschäftig­ung. „Ach so“, antwortet der Richter. „Es geht hier um Einspruch gegen den Betrag. Dann bleiben die Tagessätze rechtskräf­tig.“135 Euro bekomme der Mann im Monat zugewiesen.

Vom Richter gibt es deswegen ein Angebot. 60 Tagessätze à vier Euro. Zuvor musste der 40-Jährige zustimmen, den Einspruch auf die Tagessatzh­öhe zu beschränke­n. Dem kam der Mann nach. „So geht es nicht immer vor Gericht zu“, sagt Richter Strecker in Richtung Zuschauerr­aum, wo ein junger Praktikant der Polizei sitzt. Sein Kollege wartet vor der Tür – er war als Zeuge geladen, konnte aber ohne auszusagen entlassen werden. „In diesem Fall bleibt uns aber auch gar nichts anderes übrig“, so Strecker.

240 Euro in zwölf Monatsrate­n

Der 40-Jährige kann den Betrag von 240 Euro in Monatsrate­n à 20 Euro abbezahlen. „Kommen Sie einer Rate nicht rechtzeiti­g nach, müssen Sie alles auf einmal bezahlen“, sagt der Richter mit Blick auf den 40-Jährigen. Außerdem müsse er, so der Urteilsspr­uch, die Kosten des Verfahrens tragen. Der Mann akzeptiert das Urteil noch im Gerichtssa­al.

Auf Nachfrage der „Ipf- und JagstZeitu­ng“erklärt Richter Norbert Strecker, warum der Mann trotz unerlaubte­n Einreisens nicht ausreisen müsse. „Der Mann hat einen Asylantrag in Deutschlan­d gestellt. Bis über diesen entschiede­n ist, kann er bleiben“, sagt er. In Italien hätte der 40Jährige keinen Antrag gestellt. „Es ist sehr schwer dort für Flüchtling­e. Die Umstände sind nicht gut und sie erhalten keine Unterstütz­ung“, so Strecker. „Alles nicht so einfach“, fügt er an.

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