Gericht gibt Sünder-Kritiker in Teilen Recht
Berliner Landgericht sieht einige Angaben im Lebenslauf der SPD-Politikerin als „irreführend“an
BERLIN / ELLWANGEN - Claudia Sünder, die Sprecherin des Berliner Senats, hat vor dem Berliner Landgericht in Teilen eine juristische Niederlage erlitten. Der Berliner Autor Hans-Joachim Lehmann („Die Truhen des Arcimboldo“) hatte ihr einen „fast komplett geschwindelten Lebenslauf“vorgeworfen. Diese Behauptung wollte Sünder ihrem Kritiker untersagen lassen. Damit ist sie nun vorerst gescheitert.
Wie das Magazin „Stern“berichtet, hat das Landgericht Berlin „hinreichende Anhaltspunkte für die subjektive Wertung“von Lehmann gefunden, dass Claudia Sünder die Öffentlichkeit in Bezug auf ihre Qualifikation „umfassend getäuscht“habe. Der Berliner Autor hatte in einem 79 Seiten starken Pamphlet den Lebenslauf der Senatssprecherin untersucht und die SPD-Politikerin unter anderem als „Flunker-Queen“ und als „tölpelhafte FDJ-Pflanze aus Boltenhagen“bezeichnet.
Laut ihrem offiziellen Lebenslauf, der auch auf der Internetpräsenz des Berliner Senats verbreitet wird, will Sünder seit 1988 Redakteurin beim „Pressedienst Berlin“gewesen sein. Sie selbst gab vor etwa einer Woche in einem Gespräch mit dem „Tagesspiegel“an, sie habe dort ein einjähriges Volontariat absolviert. Die Richter hatten diesen Punkt in ihrem Lebenslauf als „irreführend“bewertet, da sich ihre Tätigkeit auf „unbedeutende DDR-Regionalzeitungen“beschränkt habe. Auch der Eintrag „Leitung der Könnecke Immobilienund Grundstücksgesellschaft mbH in Boltenhagen“ist nach Ansicht der Richter „irreführend“, da Sünder dort nur ein Filialbüro geleitet habe.
Sünder, Jahrgang 1969, ist in Boltenhagen im heutigen Bundesland Mecklenburg-Vorpommern aufgewachsen. In ihrer Jugend war sie, wie sie selbst zugibt, Mitglied in der Pionierund FDJ-Organisation. Seit 1998 lebte sie in Baden-Württemberg. Im Ostalbkreis war sie für zahlreiche Vereine und Organisationen aktiv. Für die SPD saß sie im Ellwanger Gemeinderat, ab 2009 sogar als Fraktionsvorsitzende. 2009 und 2013 hatte sie erfolglos für den Bundestag im Wahlkreis Aalen-Heidenheim kandidiert. 2014 folgte der Wechsel nach Berlin. Seit 2017 ist sie Sprecherin des Berliner Senats.
Zwar verboten die Richter dem Autor Hans-Joachim Lehmann seinerseits eine Reihe von Aussagen. Eine Reihe von Punkten kann er jedoch aufrechterhalten. Zudem muss die SPD-Politikerin 38 Prozent der Kosten für das Verfahren tragen. Sünder will beim Berliner Kammergericht Beschwerde einlegen.