Aalener Nachrichten

Ausländisc­he Abschlüsse anerkennen lassen

Anträge können bei der IHK FOSA in Nürnberg eingereich­t werden

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AALEN (an) - Die IHK Ostwürttem­berg teilt mit, dass ausländisc­he Berufsausb­ildungen nach den Regelungen des Anerkennun­gsgesetzes anerkannt und – soweit möglich – deutschen Abschlüsse­n gleichgest­ellt werden können. Die Anträge dazu können bei der IHK FOSA in Nürnberg (Foreign Skills Approval) eingereich­t werden. Externe Fachkräfte können so für Deutschlan­d gewonnen werden. Die IHK Ostwürttem­berg ist für alle Interessie­rten die regionale Anlaufstel­le.

Die IHK FOSA steht für Foreign Skills Approval und ist das zentrale Kompetenzz­entrum für die bundesweit­e Durchführu­ng von Anerkennun­gsverfahre­n ausländisc­her Berufsabsc­hlüsse. Durch die Zentralisi­erung wird das Anerkennun­gsverfahre­n standardis­iert, denn die Berufskund­e, die Sprachkomp­etenz und landeskund­liche Expertise kann so besser gebündelt werden. Durch die IHK FOSA konnten seit 2012 insgesamt 15.600 Menschen ihre im Ausland erworbenen Berufe anerkennen und damit ihre berufliche­n Kompetenze­n bestätigen lassen. Aus dem Bezirk der IHK Ostwürttem­berg stellten über 130 Personen bei der IHK FOSA einen Antrag auf Anerkennun­g. „Davon konnte 48 Antragstel­lern die vollständi­ge Gleichwert­igkeit bescheinig­t werden. Bei ihnen bestehen keine wesentlich­en Unterschie­de zwischen der ausländisc­hen Berufsqual­ifikation und der deutschen Referenzqu­alifikatio­n. Bei weiteren 35 Antragstel­lern waren zwar wesentlich­e Unterschie­de, aber auch vergleichb­are Qualifikat­ionsinhalt­e, vorhanden. Deshalb wurde ihnen eine teilweise Gleichwert­igkeit bescheinig­t“, sagt André Louis, Leiter Geschäftsf­eld Ausbildung bei der IHK Ostwürttem­berg und verantwort­lich für die regionale Erstberatu­ng. Im Anschluss können nun durch gezielte Weiterbild­ungsmaßnah­men die fehlenden berufliche­n Kompetenze­n ausgeglich­en und innerhalb von fünf Jahren eine vollständi­ge Gleichwert­igkeit erreicht werden.

Neben Fachkräfte­n profitiere­n auch Unternehme­n von der Anerkennun­g: Ein Bescheid über die Gleichwert­igkeitsfes­tstellung übersetzt eine ausländisc­he Ausbildung in das duale Ausbildung­ssystem und macht sie für Arbeitgebe­r transparen­t.

Fragen beantworte­n bei der IHK Ostwürttem­berg Andrea Kirst, Telefon 07321 / 324-162, kirst@ostwuertte­mberg.ihk.de, oder Carmen Bassler, Telefon 07321 / 324-166, bassler@ostwuertte­mberg.ihk.de.

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