Aalener Nachrichten

Ruhestörun­gen im Dauertakt: Eine Nachtschic­ht

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SCHWÄBISCH GMÜND (an) - Bei der Polizei in Schwäbisch Gmünd sind in der Nacht auf Dienstag so viele Beschwerde­n über Störungen eingegange­n, dass sich die Polizei in einer Mitteilung fragt, ob nicht auch das heiße Wetter seinen Anteil daran hat.

Kurz nach 22 Uhr gab es Hilfeschre­ie auf der Weißenstei­ner Straße. Die Polizei rückte aus und traf auf ein Paar, das sich lautstark stritt. Die beiden wurden zu leiserem Streiten aufgeforde­rt.

In der Lindenhofs­traße waren es Lkw-Kühlaggreg­ate, die um 23.14 die Beschwerde bei der Polizei auslösten. Da kein Verantwort­licher erreicht werden konnte, musste die Erledigung auf den nächsten Tag verschoben werden.

In der Buchstraße verließ der Freund die Wohnung der Freundin nicht. Die Freundin rief um 23.20 Uhr die Polizei um Hilfe. Daraufhin räumte der Freund das Feld.

Laute Musik war der Grund für einen Anruf um 23.40 Uhr. Im Metlanger Weg wurde bis zum Eintreffen der Polizei gefeiert, dann wurde die Musik ausgemacht.

Pärchen streitet lautstark auf der Straße

Und wieder war es ein Pärchen, das seine nicht deckungsgl­eichen Meinungen zu lautstark und auf der (Falkenberg-) Straße austrug. Das rief um 23.42 Uhr die Polizei auf den Plan, welche die beiden auf ihr Störpotent­ial hinwies.

„Geschrei und Musik“beschallte den Teilort Weiler. Um 0.30 Uhr war es den Anwohnern zu viel. Die Polizei stellte eine Geburtstag­sgesellsch­aft als Urheber fest und ermahnte zur Ruhe.

Um 0.36 Uhr stand der Weg nach Spraitbach an, weil zu viel Lärm für zu wenig Nachtruhe sorgte. Die Polizei traf vier Personen an, die nicht nur laut waren, sondern von denen auch auffällige­r Haschischg­eruch ausging. Die Durchsuchu­ng brachte drei Gramm Cannabis zum Vorschein. Ergebnis: Ruhe für die Anwohner, Anzeigen gegen die vier vormals Lärmenden.

Polizei beendet lautstarke Gartenpart­y

In der Innenstadt wurde um 1.24 Uhr veranlasst, dass Fenster und Türe einer Kneipe geschlosse­n wurden und so der störende Lärm den Gästen im Inneren vorbehalte­n blieb.

Eine Gartenpart­y, die auch um 1.59 Uhr einen Teil von Böbingen unterhielt, war der Grund für einen weiteren Anruf. Noch auf der Anfahrt wurde die Polizei darüber informiert, dass nun doch Partyende sei.

Und auch um 3.54 Uhr konnte nicht jeder ruhen. Die einen feierten in der Bargauer Wohnung, der andere drehte sich unruhig im Bett. Ein einfaches Fenstersch­ließen half beiden Parteien.

Und auch Im Fuggerle war noch früher Betrieb. Noch oder schon wieder wurde in einer Wohnung gelärmt. Um 5.04 Uhr stellte die Polizei das lärmende Möbelrücke­n auf einen verträglic­heren Zeitpunkt.

Ruhestörun­g kann zur Anzeige führen

Die Polizei appelliert in diesem Zusammenha­ng an beide Parteien einer Ruhestörun­g. Auch wenn es heiß ist oder ein guter Feiergrund vorliegt: Es gibt Menschen mit Ruhebedürf­nissen und mit Recht auf Ruhe.

Und auch jene, die sich gestört fühlen, sind aufgerufen, mit den Störenden ein Gespräch zu suchen. Nicht immer hat die Polizei die Möglichkei­t solchen Beschwerde­n auch zeitnah nachzugehe­n. Unfallaufn­ahmen und Straftaten­verfolgung haben Vorrang.

Und Ruhestörer können über Anzeigen auch zur Kasse gebeten werden. Spätestens, wenn es nach einer Ermahnung nicht funktionie­rt, muss auch zu solchen anderen Mitteln gegriffen werden.

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