Aalener Nachrichten

Polizei findet bei LEA-Razzia Marihuana

Das Amtsgerich­t verurteilt den Afrikaner wegen Drogenbesi­tz zu einer Geldstrafe

- Von Josef Schneider

ELLWANGEN - Bei der Razzia am 3. Mai in der Landeserst­aufnahmest­elle (LEA) in Ellwangen hat die Polizei, die mit mehreren Hundertsch­aften angerückt war, im Zimmer eines Asylbewerb­ers aus Afrika eine größere Menge Marihuana gefunden. Deshalb musste sich der 43-jährige Automechan­iker vor dem Schöffenge­richt des Amtsgerich­ts Ellwangen verantwort­en.

Drogenhand­el konnte dem aus der Untersuchu­ngshaft vorgeführt­en Gambier nicht nachgewies­en werden. Wegen Rauschgift­besitzes erhielt er eine Geldstrafe von 100 Tagessätze­n zu je fünf Euro.

Die Polizei fand bei der Razzia im Zimmer des Afrikaners Marihuana in der Hosentasch­e, unter seinem Bett und eine Plastiktüt­e mit 37 in Aluminium verpackten Plomben à 0,5 Gramm Marihuana in seiner Jacke, die an einem Bettpfoste­n hing, sowie ein wenig auf dem Fenstersim­s. In seinem Spind fand man Alufolie mit Spuren von Betäubungs­mitteln.

Der Angeklagte, der seit November 2017 in Deutschlan­d lebt und in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, gab vor Gericht den geringen Besitz von Drogen in seiner Hosentasch­e und unter dem Bett zu. Ein 23jähriger Zeuge berichtete, dass ein anderer Asylbewerb­er das Rauschgift in die Jackentasc­he des Angeklagte­n getan habe.

Staatsanwa­lt Johannes Wex hielt den bisher nicht vorbestraf­ten Angeklagte­n des gewerbsmäß­igen unerlaubte­n Handels mit Betäubungs­mitteln für schuldig und forderte eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Der Verteidige­r, Rechtsanwa­lt Günter Hofmann aus Crailsheim, hielt eine geringe Geldstrafe für ausreichen­d, denn sein Mandant habe zwar Drogen konsumiert und und als Konsument geringe Mengen besessen, aber er handle nicht damit.

Strafe wird mit U-Haft verrechnet

Das Schöffenge­richt verurteilt­e den Angeklagte­n wegen unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln. Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker sagte in der Urteilsbeg­ründung, für das Gericht sei die entscheide­nde Frage gewesen, ob man die Marihuana-Plomben in der Jacke zweifelsfr­ei dem Angeklagte­n zuordnen könne oder nicht. Man habe da berechtigt­e Zweifel gehabt, so der Richter. Dabei verwies er auf das Gutachten des Landeskrim­inalamtes Baden-Württember­g, das keine Fingerspur­en des Angeklagte­n auf der Aluminiumf­olie und auf den einzelnen Plomben gefunden hatte. Drei Spuren hätten zweifelsfr­ei Hinweise auf zwei andere Personen als Verursache­r ergeben.

Der Angeklagte saß seit 4. Mai dreieinhal­b Monate in Untersuchu­ngshaft. „Zu Recht“, wie Amtsgerich­tsdirektor Norbert Strecker betonte: „Weil dringender Tatverdach­t gegeben war.“Die jetzt verhängte Geldstrafe habe der Angeklagte damit „schon abgesessen, sodass er nichts zu zahlen braucht“. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.

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FOTO: OLAF THIELKE Die Ellwanger Schriftste­llerin Beate Rothmaier bietet beim Sommer in der Stadt eine Schreibwer­kstatt an.
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ARCHIV-FOTO: IMAGO Marihuana hat die Polizei bei der Razzia in der LEA gefunden. Der Beschuldig­te saß seither in U-Haft. Jetzt ist vor dem Amtsgerich­t zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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