Polizei findet bei LEA-Razzia Marihuana
Das Amtsgericht verurteilt den Afrikaner wegen Drogenbesitz zu einer Geldstrafe
ELLWANGEN - Bei der Razzia am 3. Mai in der Landeserstaufnahmestelle (LEA) in Ellwangen hat die Polizei, die mit mehreren Hundertschaften angerückt war, im Zimmer eines Asylbewerbers aus Afrika eine größere Menge Marihuana gefunden. Deshalb musste sich der 43-jährige Automechaniker vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Ellwangen verantworten.
Drogenhandel konnte dem aus der Untersuchungshaft vorgeführten Gambier nicht nachgewiesen werden. Wegen Rauschgiftbesitzes erhielt er eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je fünf Euro.
Die Polizei fand bei der Razzia im Zimmer des Afrikaners Marihuana in der Hosentasche, unter seinem Bett und eine Plastiktüte mit 37 in Aluminium verpackten Plomben à 0,5 Gramm Marihuana in seiner Jacke, die an einem Bettpfosten hing, sowie ein wenig auf dem Fenstersims. In seinem Spind fand man Alufolie mit Spuren von Betäubungsmitteln.
Der Angeklagte, der seit November 2017 in Deutschland lebt und in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, gab vor Gericht den geringen Besitz von Drogen in seiner Hosentasche und unter dem Bett zu. Ein 23jähriger Zeuge berichtete, dass ein anderer Asylbewerber das Rauschgift in die Jackentasche des Angeklagten getan habe.
Staatsanwalt Johannes Wex hielt den bisher nicht vorbestraften Angeklagten des gewerbsmäßigen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln für schuldig und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Günter Hofmann aus Crailsheim, hielt eine geringe Geldstrafe für ausreichend, denn sein Mandant habe zwar Drogen konsumiert und und als Konsument geringe Mengen besessen, aber er handle nicht damit.
Strafe wird mit U-Haft verrechnet
Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker sagte in der Urteilsbegründung, für das Gericht sei die entscheidende Frage gewesen, ob man die Marihuana-Plomben in der Jacke zweifelsfrei dem Angeklagten zuordnen könne oder nicht. Man habe da berechtigte Zweifel gehabt, so der Richter. Dabei verwies er auf das Gutachten des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, das keine Fingerspuren des Angeklagten auf der Aluminiumfolie und auf den einzelnen Plomben gefunden hatte. Drei Spuren hätten zweifelsfrei Hinweise auf zwei andere Personen als Verursacher ergeben.
Der Angeklagte saß seit 4. Mai dreieinhalb Monate in Untersuchungshaft. „Zu Recht“, wie Amtsgerichtsdirektor Norbert Strecker betonte: „Weil dringender Tatverdacht gegeben war.“Die jetzt verhängte Geldstrafe habe der Angeklagte damit „schon abgesessen, sodass er nichts zu zahlen braucht“. Der Haftbefehl wurde aufgehoben.