Mühsame Beweisaufnahme
Landgerichtsprozess gegen fünf Drogendealer wird fortgesetzt
AALEN/ELLWANGEN (R.) - Am fünften Tag im Prozess gegen fünf Angeklagte wegen bandenmäßigen Handels mit Kokain und Marihuana (wir berichteten mehrfach) hat die Erste Große Strafkammer des Ellwanger Landgerichts die mühsame Beweisaufnahme fortgesetzt. In mehreren Aktenordnern ist die telefonische Überwachung der Angeklagten festgehalten. Die Protokolle werden einzeln verlesen.
Am vierten Verhandlungstag hatte der Hauptermittler der Polizei der Kammer die akribisch protokollierte telefonische Überwachung der Angeklagten erläutert und Gespräche abgespielt. Möglicherweise, so der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg, schwiegen die Angeklagten so beharrlich, damit man ihre Stimmen nicht identifizieren könne. Die Telekommunikationsüberwachung war am 24. November 2017 geschaltet worden und verzeichnete bis zur Festnahme am 6. Februar rund 7000 Verbindungen. Rund 1900 wurden ins Deutsche übersetzt. Der Stuttgarter Rechtsanwalt Hans-Christian Arnsperger hatte gerügt, der Hauptermittler habe bei der Auswahl der abgehörten Telefonate selektiert oder den Dolmetscher selektieren lassen. Die in der Verhandlung anwesenden Dolmetscher erklärten, ihr Kollege habe den Inhalt korrekt wiedergegeben. Es seien weder Widersprüche noch Abweichungen zur ursprünglichen Übersetzung festgestellt worden, so Ilg.
Die Kammer lehnte Anträge der Verteidigung ab, handschriftliche Notizen des polizeilichen Hauptermittlers in die Beweisaufnahme einzuführen. Im Übrigen, so Ilg, hätten die Verteidiger volle Akteneinsicht in polizeiliche Vernehmungen, die für dieses Verfahren relevant seien. Ilg verlas den Bericht des Landeskriminalamts (LKA) über die Untersuchung von fünf Plomben Kokain. Das sind einzeln verpackte Konsumeinheiten.
DNA kann nicht zugeordnet werden
Die anhaftende DNA konnte keinem der Angeklagten zugeordnet werden. Anders sieht es bei einer Schere und zwei Feuerzeugen aus: Eeiner der beiden Hauptangeklagten kommt als Verursacher von Mischspuren auf den sichergestellten Gegenständen in Betracht, mit einer statistischen Wahrscheinlichkeit von 1 zu 11 Trilliarden. Möglicherweise, so Ilg, soll der Gutachter des LKA als Zeuge aussagen.
Das Ellwanger Amtsgericht hatte die Observation am 22. November angeordnet. Spätestens seit Oktober 2016 soll einer der Hauptangeklagten mindestens zehn Fahrten in die Niederlande zur Beschaffung von Kokain und mindestens zwei Fahrten zur Beschaffung von Marihuana zum gewinnbringenden Verkauf unternommen haben. Das Marihuana stammt aus bislang unbekannten Quellen.
Die Verhandlung wird am 10. September fortgesetzt.