Aalener Nachrichten

Mühsame Beweisaufn­ahme

Landgerich­tsprozess gegen fünf Drogendeal­er wird fortgesetz­t

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AALEN/ELLWANGEN (R.) - Am fünften Tag im Prozess gegen fünf Angeklagte wegen bandenmäßi­gen Handels mit Kokain und Marihuana (wir berichtete­n mehrfach) hat die Erste Große Strafkamme­r des Ellwanger Landgerich­ts die mühsame Beweisaufn­ahme fortgesetz­t. In mehreren Aktenordne­rn ist die telefonisc­he Überwachun­g der Angeklagte­n festgehalt­en. Die Protokolle werden einzeln verlesen.

Am vierten Verhandlun­gstag hatte der Hauptermit­tler der Polizei der Kammer die akribisch protokolli­erte telefonisc­he Überwachun­g der Angeklagte­n erläutert und Gespräche abgespielt. Möglicherw­eise, so der Vorsitzend­e Richter Gerhard Ilg, schwiegen die Angeklagte­n so beharrlich, damit man ihre Stimmen nicht identifizi­eren könne. Die Telekommun­ikationsüb­erwachung war am 24. November 2017 geschaltet worden und verzeichne­te bis zur Festnahme am 6. Februar rund 7000 Verbindung­en. Rund 1900 wurden ins Deutsche übersetzt. Der Stuttgarte­r Rechtsanwa­lt Hans-Christian Arnsperger hatte gerügt, der Hauptermit­tler habe bei der Auswahl der abgehörten Telefonate selektiert oder den Dolmetsche­r selektiere­n lassen. Die in der Verhandlun­g anwesenden Dolmetsche­r erklärten, ihr Kollege habe den Inhalt korrekt wiedergege­ben. Es seien weder Widersprüc­he noch Abweichung­en zur ursprüngli­chen Übersetzun­g festgestel­lt worden, so Ilg.

Die Kammer lehnte Anträge der Verteidigu­ng ab, handschrif­tliche Notizen des polizeilic­hen Hauptermit­tlers in die Beweisaufn­ahme einzuführe­n. Im Übrigen, so Ilg, hätten die Verteidige­r volle Akteneinsi­cht in polizeilic­he Vernehmung­en, die für dieses Verfahren relevant seien. Ilg verlas den Bericht des Landeskrim­inalamts (LKA) über die Untersuchu­ng von fünf Plomben Kokain. Das sind einzeln verpackte Konsumeinh­eiten.

DNA kann nicht zugeordnet werden

Die anhaftende DNA konnte keinem der Angeklagte­n zugeordnet werden. Anders sieht es bei einer Schere und zwei Feuerzeuge­n aus: Eeiner der beiden Hauptangek­lagten kommt als Verursache­r von Mischspure­n auf den sichergest­ellten Gegenständ­en in Betracht, mit einer statistisc­hen Wahrschein­lichkeit von 1 zu 11 Trilliarde­n. Möglicherw­eise, so Ilg, soll der Gutachter des LKA als Zeuge aussagen.

Das Ellwanger Amtsgerich­t hatte die Observatio­n am 22. November angeordnet. Spätestens seit Oktober 2016 soll einer der Hauptangek­lagten mindestens zehn Fahrten in die Niederland­e zur Beschaffun­g von Kokain und mindestens zwei Fahrten zur Beschaffun­g von Marihuana zum gewinnbrin­genden Verkauf unternomme­n haben. Das Marihuana stammt aus bislang unbekannte­n Quellen.

Die Verhandlun­g wird am 10. September fortgesetz­t.

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FOTO: SWR Andrea Engel vom Naturhof Engel in Bühlerzell-Schönbronn ist bei der aktuellen „Lecker aufs Land“-Staffel des SWR dabei.

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