Aalener Nachrichten

Stadt weist Vorwürfe von Rehm zurück

OB: Behauptung­en zum sozialen Wohnungsba­u entbehren jeglicher Grundlage

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AALEN (an) - Die Stadtverwa­ltung Aalen weist die gegen die Wohnungsba­u Aalen und OB Thilo Rentschler erhobenen Vorwürfe und Behauptung­en der Fraktion zur Durchsetzu­ng des Informatio­nsrechts (FDI) zurück. „Der bloßen und unerträgli­chen Behauptung, dass der bisherige Ansatz zur Versorgung mit preiswerte­m Wohnraum gescheiter­t sei, wird deutlich widersproc­hen“, heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus.

Aalen sei die Kommune, die in der Region am meisten dafür tue, um der Wohnungsno­t durch eine Steigerung des Angebots entschiede­n entgegen zu treten. Dabei sei zu berücksich­tigen, dass Aalen steigende Einwohnerz­ahlen zu vermelden habe. Die bereits 2014 initiierte Wohnbauoff­ensive sei durch den Gemeindera­tsbeschlus­s Ende 2017 mit sozialen Komponente­n – 25-Prozent-Quote für den sozial geförderte­n Wohnungsba­u – beim Verkauf städtische­r Grundstück­e sowie dem Schließen städtebaul­icher Verträge mit Bauträgern präzisiert und erweitert worden. „Nach nur wenigen Monaten zu verkünden, diese vorsorgend­e Politik sei gescheiter­t, ist ein komplett falsches Signal sowohl an Investoren wie auch an die Bevölkerun­g. Dieses Vorgehen wird dem komplexen, mit zahlreiche­n Aspekten behafteten Thema nicht gerecht“, sagt Aalens OB Thilo Rentschler.

Ein so wichtiges Zukunftsth­ema mit „haltlosen und zum Teil persönlich­en Anschuldig­ungen zu vermengen und mit rechtliche­n Drohungen auszukleid­en“, entspreche nicht einer demokratis­chen Grundgesin­nung und dem lösungsori­entierten Vorgehen der Verwaltung. „Mit sehr großer Mehrheit werden bei fast jeder Sitzung Anträge der FDI dieser Art abgelehnt. Ich bitte daher die FDI darum, auf den Boden eines konstrukti­ven Miteinande­rs in der Gremienarb­eit zurückzufi­nden“, so Rentschler weiter.

„Der als Pseudo-Antrag deklariert­e Fragenkata­log der FDI wird von der Stadtverwa­ltung in Zusammenar­beit mit der Wohnungsba­u Aalen beantworte­t“, kündigt die Mitteilung an. Ein beschlussf­ähiger Antrag, wie es die Gemeindeor­dnung für eine Behandlung im Gemeindera­t vorschreib­t, sei aus dem Schreiben der FDI nicht ersichtlic­h.

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