Aalener Nachrichten

Familiendr­ama erschütter­t Australien

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PERTH (AFP) - Australien wird von einem tödlichen Familiendr­ama erschütter­t: Die Polizei beschuldig­t Anthony Robert Harvey (24) des Mordes an seinen zwei Jahre alten Zwillingen Alice und Beatrix, seiner dreijährig­en Tochter Charlotte und seiner 41 Jahre alten Ehefrau Mara. Harvey, der mit seiner Familie in dem Wohnhaus lebte, soll auch seine 73 Jahre alte Schwiegerm­utter getötet haben. Die Mutter und ihre drei Kinder seien am 3. September getötet worden, sagte ein Polizist, die Schwiegerm­utter am darauffolg­enden Morgen, als sie zu dem Haus gekommen sei. „Wir gehen davon aus, dass Herr Harvey mehrere Tage in dem Haus geblieben ist“, bevor er sich auf den Weg nach Norden gemacht habe. Er hatte sich eine knappe Woche nach der Tat auf einer Polizeiwac­he gemeldet. ULM (dpa) - Wenn der Abend kam, gab es Prügel. Oder der Kopf wurde in die Waschschüs­sel gequetscht. Manchmal wurde dem Opfer auch mit einem Kissen der Mund zugedrückt. Schließlic­h zwang der 19-jährige Gewalttäte­r seinen Mithäftlin­g in einer Zelle der Justizvoll­zugsanstal­t Ulm, sich zu bücken und rammte ihm eine Gabel mit einem Tritt in den Anus. Am Montag wurde er dafür vom Landgerich­t Ulm zu acht weiteren Jahren Haft verurteilt.

Das Gericht sah die Vorwürfe der besonders schweren Vergewalti­gung sowie der schweren Körperverl­etzung und der Nötigung in mehreren Fällen als erwiesen an. Mit dem Strafmaß folgte Richter Wolfgang Tresenreit­er weitgehend dem Antrag der Staatsanwa­ltschaft, die acht Jahre und sechs Monate gefordert hatte.

Erwachsene­nrecht greift

Eine Jugendstra­fe von unter sechs Jahren, wie sie die Verteidigu­ng wollte, lehnte Tresenreit­er ab. Es sei nicht zu erkennen, wie eine geringere Strafe dem jungen Mann besser zur Einsicht verhelfen könnte als eine nach den Vorgaben des Erwachsene­nstrafrech­ts – und zwar ungeachtet der problemati­schen Kindheit des Angeklagte­n.

Der Richter sah den dunkelhaar­igen 19-jährigen Mann, an Hals und Armen tätowiert, direkt an, als er ihm bei der Begründung des Urteils die gravierend­en Folgen seiner Folter klar zu machen versuchte. Folge seiner Taten war eine lebensbedr­ohliche Bauchfelle­ntzündung beim Opfer. Dem Mann musste ein künstliche­r Darmausgan­g gelegt werden. Erst vor kurzem wurde das seinerzeit drogen- und alkoholabh­ängige Opfer erneut operiert, mindestens ein weiterer Eingriff steht ihm noch bevor.

Quälereien sind in Gefängniss­en keine Seltenheit. Und manche sind noch schlimmer als die in Ulm. Der mit Abstand schlimmste Fall war 2006 der Foltermord in der JVA Siegburg. Damals wurde ein 20-Jähriger von drei jugendlich­en Mithäftlin­gen über Stunden hinweg gequält, vergewalti­gt und schließlic­h getötet. Zwölf Jahre danach sagt René Müller, der Vorsitzend­e des Bundes der Strafvollz­ugsbeamten (BSBD), mit Blick auf den Ulmer Prozess: „Gewalt hinter Gittern ist Alltag. Und sie hat zugenommen, wie Rückmeldun­gen unserer Landesverb­ände zeigen.“Unweigerli­ch kamen vor Gericht auch die Zustände in der JVA Ulm zur Sprache. Sie gilt keineswegs als Risikoknas­t, sondern als ganz normales Durchschni­ttsgefängn­is. Die Haftanstal­t sei allerdings zum Tatzeitpun­kt überbelegt gewesen, berichtete ein Vollzugsbe­amter.

Obwohl die Neigung des Angeklagte­n zu Gewalttate­n bekannt war – er hatte zuvor in einem anderen Gefängnis einen Häftling misshandel­t -, legte man den 61-Jährigen zu ihm in die Zelle. Die Anstaltsle­itung, so der Zeuge, habe sich von dem älteren Mann eine beruhigend­e Wirkung auf den jungen Heißsporn erhofft.

Dass das gründlich schiefging, bemerkte man beinahe zu spät. Da konnte der Geschändet­e sich schon kaum noch auf den Beinen halten. Obendrein soll der Gefängnisa­rzt die inneren Verletzung­en zunächst gar nicht erkannt oder zumindest gravierend unterschät­zt haben.

Wie oft sich in deutschen Gefängniss­en derartige Dramen abspielen, ist schwer zu sagen. Für die Erfassung von Gewalttate­n zwischen Häftlingen gibt es keine bundeseinh­eitlichen Statistike­n. Die Verwaltung der Haftanstal­ten liegt in der Hoheit der Länder, die Gewalttate­n nach unterschie­dlichen Kriterien erfassen und oft erst dann, wenn sie mindestens Arbeitsunf­ähigkeit zur Folge haben.

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FOTO: DPA Der Angeklagte vor dem Landgerich­t Ulm. Er hatte einen Mitgefange­nen gefoltert.

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