Familiendrama erschüttert Australien
PERTH (AFP) - Australien wird von einem tödlichen Familiendrama erschüttert: Die Polizei beschuldigt Anthony Robert Harvey (24) des Mordes an seinen zwei Jahre alten Zwillingen Alice und Beatrix, seiner dreijährigen Tochter Charlotte und seiner 41 Jahre alten Ehefrau Mara. Harvey, der mit seiner Familie in dem Wohnhaus lebte, soll auch seine 73 Jahre alte Schwiegermutter getötet haben. Die Mutter und ihre drei Kinder seien am 3. September getötet worden, sagte ein Polizist, die Schwiegermutter am darauffolgenden Morgen, als sie zu dem Haus gekommen sei. „Wir gehen davon aus, dass Herr Harvey mehrere Tage in dem Haus geblieben ist“, bevor er sich auf den Weg nach Norden gemacht habe. Er hatte sich eine knappe Woche nach der Tat auf einer Polizeiwache gemeldet. ULM (dpa) - Wenn der Abend kam, gab es Prügel. Oder der Kopf wurde in die Waschschüssel gequetscht. Manchmal wurde dem Opfer auch mit einem Kissen der Mund zugedrückt. Schließlich zwang der 19-jährige Gewalttäter seinen Mithäftling in einer Zelle der Justizvollzugsanstalt Ulm, sich zu bücken und rammte ihm eine Gabel mit einem Tritt in den Anus. Am Montag wurde er dafür vom Landgericht Ulm zu acht weiteren Jahren Haft verurteilt.
Das Gericht sah die Vorwürfe der besonders schweren Vergewaltigung sowie der schweren Körperverletzung und der Nötigung in mehreren Fällen als erwiesen an. Mit dem Strafmaß folgte Richter Wolfgang Tresenreiter weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre und sechs Monate gefordert hatte.
Erwachsenenrecht greift
Eine Jugendstrafe von unter sechs Jahren, wie sie die Verteidigung wollte, lehnte Tresenreiter ab. Es sei nicht zu erkennen, wie eine geringere Strafe dem jungen Mann besser zur Einsicht verhelfen könnte als eine nach den Vorgaben des Erwachsenenstrafrechts – und zwar ungeachtet der problematischen Kindheit des Angeklagten.
Der Richter sah den dunkelhaarigen 19-jährigen Mann, an Hals und Armen tätowiert, direkt an, als er ihm bei der Begründung des Urteils die gravierenden Folgen seiner Folter klar zu machen versuchte. Folge seiner Taten war eine lebensbedrohliche Bauchfellentzündung beim Opfer. Dem Mann musste ein künstlicher Darmausgang gelegt werden. Erst vor kurzem wurde das seinerzeit drogen- und alkoholabhängige Opfer erneut operiert, mindestens ein weiterer Eingriff steht ihm noch bevor.
Quälereien sind in Gefängnissen keine Seltenheit. Und manche sind noch schlimmer als die in Ulm. Der mit Abstand schlimmste Fall war 2006 der Foltermord in der JVA Siegburg. Damals wurde ein 20-Jähriger von drei jugendlichen Mithäftlingen über Stunden hinweg gequält, vergewaltigt und schließlich getötet. Zwölf Jahre danach sagt René Müller, der Vorsitzende des Bundes der Strafvollzugsbeamten (BSBD), mit Blick auf den Ulmer Prozess: „Gewalt hinter Gittern ist Alltag. Und sie hat zugenommen, wie Rückmeldungen unserer Landesverbände zeigen.“Unweigerlich kamen vor Gericht auch die Zustände in der JVA Ulm zur Sprache. Sie gilt keineswegs als Risikoknast, sondern als ganz normales Durchschnittsgefängnis. Die Haftanstalt sei allerdings zum Tatzeitpunkt überbelegt gewesen, berichtete ein Vollzugsbeamter.
Obwohl die Neigung des Angeklagten zu Gewalttaten bekannt war – er hatte zuvor in einem anderen Gefängnis einen Häftling misshandelt -, legte man den 61-Jährigen zu ihm in die Zelle. Die Anstaltsleitung, so der Zeuge, habe sich von dem älteren Mann eine beruhigende Wirkung auf den jungen Heißsporn erhofft.
Dass das gründlich schiefging, bemerkte man beinahe zu spät. Da konnte der Geschändete sich schon kaum noch auf den Beinen halten. Obendrein soll der Gefängnisarzt die inneren Verletzungen zunächst gar nicht erkannt oder zumindest gravierend unterschätzt haben.
Wie oft sich in deutschen Gefängnissen derartige Dramen abspielen, ist schwer zu sagen. Für die Erfassung von Gewalttaten zwischen Häftlingen gibt es keine bundeseinheitlichen Statistiken. Die Verwaltung der Haftanstalten liegt in der Hoheit der Länder, die Gewalttaten nach unterschiedlichen Kriterien erfassen und oft erst dann, wenn sie mindestens Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.