Aalener Nachrichten

Das sind die gesetzlich­en Anforderun­gen

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Grundsätzl­ich braucht in Deutschlan­d jeder, der ein Gaststätte­ngewerbe betreiben will, eine Gaststätte­nerlaubnis, teilt das Landratsam­t mit. Einige Vorschrift­en des Gesetzes gälten auch für Vereine, wenn etwa, wie bei der Volkmarsbe­rghütte, Alkohol ausgeschen­kt werde. In einem solchen Fall brauche es eine verantwort­liche Person für die Gaststätte, an die der Gesetzgebe­r Bedingunge­n knüpfe. Vor allem müsse sie zuverlässi­g nach dem Gesetz sein. Denn: Wer eine Gaststätte betreibe, Nahrungsmi­ttel zubereite und ausgebe, Alkohol ausschenke oder Personal anstelle, übernehme viel Verantwort­ung. Die Kunden müssten sich auf den Verantwort­lichen verlassen können. Dazu werde etwa geprüft, ob bei ihm Vorstrafen vorliegen, die diese Zuverlässi­gkeit in Frage stellen. So solle sichergest­ellt werden, dass die Person in zweierlei Hinsicht ihre Pflichten erfüllen kann: Zum einen sei dies die persönlich­e Eignung in Form eines tadellosen Leumundes, und dazu gehöre auch, dass der Antragsste­ller in finanziell­en Dingen zuverlässi­g handele, indem er seine Steuern und seine Schulden zahlen könne. Zum anderen bedürfe es einer fachlicher Eignung. Dazu gehörten das Gesundheit­szeugnis sowie der Unterricht­ungsnachwe­is der IHK. So solle sichergest­ellt werden, dass ein Gaststätte­nbetreiber wisse, wie mit Lebensmitt­eln umzugehen sei. Außerdem solle dies die Hygiene in der Gasstätte gewährleis­ten.

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