Das sind die gesetzlichen Anforderungen
Grundsätzlich braucht in Deutschland jeder, der ein Gaststättengewerbe betreiben will, eine Gaststättenerlaubnis, teilt das Landratsamt mit. Einige Vorschriften des Gesetzes gälten auch für Vereine, wenn etwa, wie bei der Volkmarsberghütte, Alkohol ausgeschenkt werde. In einem solchen Fall brauche es eine verantwortliche Person für die Gaststätte, an die der Gesetzgeber Bedingungen knüpfe. Vor allem müsse sie zuverlässig nach dem Gesetz sein. Denn: Wer eine Gaststätte betreibe, Nahrungsmittel zubereite und ausgebe, Alkohol ausschenke oder Personal anstelle, übernehme viel Verantwortung. Die Kunden müssten sich auf den Verantwortlichen verlassen können. Dazu werde etwa geprüft, ob bei ihm Vorstrafen vorliegen, die diese Zuverlässigkeit in Frage stellen. So solle sichergestellt werden, dass die Person in zweierlei Hinsicht ihre Pflichten erfüllen kann: Zum einen sei dies die persönliche Eignung in Form eines tadellosen Leumundes, und dazu gehöre auch, dass der Antragssteller in finanziellen Dingen zuverlässig handele, indem er seine Steuern und seine Schulden zahlen könne. Zum anderen bedürfe es einer fachlicher Eignung. Dazu gehörten das Gesundheitszeugnis sowie der Unterrichtungsnachweis der IHK. So solle sichergestellt werden, dass ein Gaststättenbetreiber wisse, wie mit Lebensmitteln umzugehen sei. Außerdem solle dies die Hygiene in der Gasstätte gewährleisten.