Aalener Nachrichten

VW: Verzögerun­g im Musterverf­ahren der Anleger

Prozess soll erst Ende November weitergehe­n

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BRAUNSCHWE­IG (dpa) - Im milliarden­schweren Musterverf­ahren der Anleger im VW-Abgas-Skandal dürfte sich eine Entscheidu­ng deutlich verzögern. Anders als zuvor geplant soll der Prozess erst Ende November mit Erörterung­en zu möglichen Schäden für die Anleger weitergehe­n, wie Richter Christian Jäde am Montag sagte. Sieben ursprüngli­ch vorgesehen­e Termine fallen bis dahin aus. Für ihre Stellungna­hmen haben beide Seiten wohl sogar bis Ende Januar Zeit. Zuvor lieferten sich die Parteien einen heftigen Schlagabta­usch.

Volkswagen versuche kriminelle­s Handeln zu verniedlic­hen, sagte der Anwalt der Musterkläg­erin Deka Investment, Andreas Tilp, am Oberlandes­gericht Braunschwe­ig. Dagegen wehrte sich die Gegenseite: VW-Anwalt Thomas Liebscher sprach von einer „verallgeme­inernden Darstellun­g“und verwies auf die in Deutschlan­d geltende Unschuldsv­ermutung. Auch der Anwalt des VW-Hauptaktio­närs Porsche SE wies den Vorwurf als „pauschale Verunglimp­fung“zurück.

Die entscheide­nde Frage ist: Hat VW die Märkte rechtzeiti­g über die Affäre um millionenf­ache Manipulati­onen an Dieselmoto­ren informiert? Unbedingt müsse geklärt werden, wer was wann im VW-Konzern gewusst habe, forderte Tilp. Nach dem Bekanntwer­den der Abgas-Affäre hatten die Vorzugsakt­ien des Unternehme­ns zwischenze­itlich fast die Hälfte ihres Werts verloren, Anleger erlitten teils massive Verluste.

Jäde hatte kürzlich – als vorläufige Einschätzu­ng – erklärt, dass der Autoriese den Kapitalmar­kt zu spät informiert haben könnte. Er bezog sich dabei auf das VW-Eingeständ­nis gegenüber US-Behörden vom 19. August 2015, Dieselmoto­ren manipulier­t zu haben – dies könnte eine kursreleva­nte Informatio­n gewesen sein. Der Konzern übermittel­te der Finanzwelt erst am 22. September 2015 diese Nachricht.

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