Innenentwicklung: Das soll sich bei der Förderung ändern
Die wichtigsten Neuerungen und Ergänzungen in der städtischen Förderrichtlinie zur Innenentwicklung:
Baumpflanzungen an wichtigen Stadt- und Ortseingangsstraßen im Bereich zwischen öffentlichem Straßenraum und Gebäudefassade werden weiterhin mit 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten gefördert. Allerdings sollen künftig Pflanzungen, die aufgrund von Festsetzungen im Bebauungsplan vorgenommen werden müssen, nicht mehr förderfähig sein. Entlang folgender Straßenzüge sollen künftig Baumpflanzungen zu 100 Prozent von der Stadt gefördert werden: Leintalstraße, Reichenbacher Straße, Fachsenfelder Straße, Treppacher Straße; Unterkochener Straße, Jura-Straße, Ebnater Hauptstraße; Wasseralfinger Straße, Dewanger Straße, Waiblinger Straße; Dorfstraße; Stuttgarter Straße, Friedrichstraße, Ulmer Straße, Bahnhofstraße;
Aalener Straße, Heidenheimer Straße, Waldhäuser Straße;
Deutschordenstraße, Teckstraße; Wilhelmstraße; Neßlauer Straße, Wellandstraße, Hofherrnstraße.
nicht erhaltenswerter Bausubstanz: Gefördert werden die Kosten für Gebäude ab Baujahr 1945. Die Beschränkung bis Baujahr 1975 entfällt.
Die Förderobergrenze je Vorhaben liegt weiterhin bei 10 000 Euro. Als Vorhaben gilt ein Gebäude. Die Förderobergrenze kann auf maximal 20 000 Euro angehoben werden, wenn in einem Gebäude mehrere Wohneinheiten (dauerhaftes Wohnen, flexible Grundrisse, keine kleinteilige Unterteilung) untergebracht sind und diese jeweils umfassend saniert werden. Bei Familien mit Kindern kann weiterhin eine Zulage von 1000 Euro pro minderjährigem Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden. Damit eine Kinderzulage gewährt werden kann, muss das Vorhaben allerdings nach der Modernisierung vom Antragsteller und seiner Familie für die Zweckbindungsfrist von fünf Jahren selbst genutzt werden.
Um die Innenentwicklung weiter zu fördern, werden beispielhafte umfassende Modernisierungen und Umbauten von Bestandswohngebäuden mit einem Sonderpreis ausgezeichnet. Zur Finanzierung der Sonderpreise, die an mehrere Vorhaben vergeben werden, stehen jährlich 20 000 Euro aus dem Innenentwicklungsfonds zur Verfügung.
Historische und ortsbildprägende Gebäude sollen künftig aufgrund ihrer städtebaulichen und historischen Bedeutung auch ohne Wohnnutzung mit zehn Prozent der Netto-Modernisierungskosten, maximal 10 000 Euro, gefördert werden. (ard)