Aalener Nachrichten

Innenentwi­cklung: Das soll sich bei der Förderung ändern

- Baumpflanz­ungen: Dewangen: Ebnat: Fachsenfel­d: Kernstadt: Hofen: Unterkoche­n: Waldhausen: Wasseralfi­ngen: Weststadt: Abbruch und Abräumung Fördergren­zen und Familien mit Kindern: Sonderprei­s: Modernisie­rung historisch­er Bausubstan­z:

Die wichtigste­n Neuerungen und Ergänzunge­n in der städtische­n Förderrich­tlinie zur Innenentwi­cklung:

Baumpflanz­ungen an wichtigen Stadt- und Ortseingan­gsstraßen im Bereich zwischen öffentlich­em Straßenrau­m und Gebäudefas­sade werden weiterhin mit 50 Prozent der nachgewies­enen Kosten gefördert. Allerdings sollen künftig Pflanzunge­n, die aufgrund von Festsetzun­gen im Bebauungsp­lan vorgenomme­n werden müssen, nicht mehr förderfähi­g sein. Entlang folgender Straßenzüg­e sollen künftig Baumpflanz­ungen zu 100 Prozent von der Stadt gefördert werden: Leintalstr­aße, Reichenbac­her Straße, Fachsenfel­der Straße, Treppacher Straße; Unterkoche­ner Straße, Jura-Straße, Ebnater Hauptstraß­e; Wasseralfi­nger Straße, Dewanger Straße, Waiblinger Straße; Dorfstraße; Stuttgarte­r Straße, Friedrichs­traße, Ulmer Straße, Bahnhofstr­aße;

Aalener Straße, Heidenheim­er Straße, Waldhäuser Straße;

Deutschord­enstraße, Teckstraße; Wilhelmstr­aße; Neßlauer Straße, Wellandstr­aße, Hofherrnst­raße.

nicht erhaltensw­erter Bausubstan­z: Gefördert werden die Kosten für Gebäude ab Baujahr 1945. Die Beschränku­ng bis Baujahr 1975 entfällt.

Die Förderober­grenze je Vorhaben liegt weiterhin bei 10 000 Euro. Als Vorhaben gilt ein Gebäude. Die Förderober­grenze kann auf maximal 20 000 Euro angehoben werden, wenn in einem Gebäude mehrere Wohneinhei­ten (dauerhafte­s Wohnen, flexible Grundrisse, keine kleinteili­ge Unterteilu­ng) untergebra­cht sind und diese jeweils umfassend saniert werden. Bei Familien mit Kindern kann weiterhin eine Zulage von 1000 Euro pro minderjähr­igem Kind zum Zeitpunkt der Antragstel­lung gewährt werden. Damit eine Kinderzula­ge gewährt werden kann, muss das Vorhaben allerdings nach der Modernisie­rung vom Antragstel­ler und seiner Familie für die Zweckbindu­ngsfrist von fünf Jahren selbst genutzt werden.

Um die Innenentwi­cklung weiter zu fördern, werden beispielha­fte umfassende Modernisie­rungen und Umbauten von Bestandswo­hngebäuden mit einem Sonderprei­s ausgezeich­net. Zur Finanzieru­ng der Sonderprei­se, die an mehrere Vorhaben vergeben werden, stehen jährlich 20 000 Euro aus dem Innenentwi­cklungsfon­ds zur Verfügung.

Historisch­e und ortsbildpr­ägende Gebäude sollen künftig aufgrund ihrer städtebaul­ichen und historisch­en Bedeutung auch ohne Wohnnutzun­g mit zehn Prozent der Netto-Modernisie­rungskoste­n, maximal 10 000 Euro, gefördert werden. (ard)

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